Hände bauen eine Holzbrücke

Sozialamt Nürnberg

Informationen für Kooperationspartner

Nachfolgend finden Sie Informationen wie Leistungen für Bildung und Teilhabe von den unterschiedlichen Partnern erbracht und abgerechnet werden können.

Kontakt für Kooperationspartner

Kooperationspartner gesucht

Mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe möchten wir Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen. Unser Ziel ist es, ihnen den Zugang zu sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Wir laden deshalb Anbieter aus den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung, Freizeit und Sport herzlich ein Kooperationspartner zu werden.

Vorteile:
- Gewinnung neuer Kund*innen durch die Teilnahme am Gutscheinverfahren
- Förderung der Chancengleichheit in Ihrer Region
- Beitrag zur sozialen Integration und Förderung junger Menschen

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Wenn Sie Interesse haben, Teil unseres Netzwerks zu werden und mehr über die Teilnahme am Gutscheinverfahren erfahren möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Verschiedene bunte Seile verweben sich zu einem breiten Seil, Bild © JamesBrey

Informationen für Schulen und Kindertagesstätten

Die Gutscheine können in der Kindertageseinrichtung (nach BayKiBiG) und Schule (auch beim Bildungsträger, wenn ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss nachgeholt wird) eingesetzt werden.

Als Ausflüge zählen alle nach außen gerichteten Aktivitäten der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen, wie der Besuch eines Kindertheaters oder Museums, ein Wandertag oder Schwimmkurs. Abgerechnet werden können die entstehenden Kosten wie Fahrtkosten, Imbiss und Eintritt.
Bei mehrtägigen Fahrten können Kosten abgerechnet werden wie etwa Fahrgeld, Verpflegung, Übernachtung und Eintritte. Taschengeld kann nicht abgerechnet werden. Fahrten, die mehr als 700 € kosten, sind von der Lehrkraft gesondert zu begründen.

Bitte lassen Sie uns das Elterninformationsschreiben zusammen mit der Abrechnung und den Originalgutscheinen zukommen. Die Höhe der angefallenen Kosten ist auf den Gutscheinen zu vermerken. Die Übersendung von Rechnungsbelegen ist nicht erforderlich.

Sie können ab dem Zeitpunkt der Elterninformation bis zum Zeitpunkt der Fahrt Gutscheine mit dem entsprechendem Zeitraum akzeptieren.

Beispiel:
Die Eltern werden über die Fahrt im Januar informiert, die Zahlung muss bis zum 15.02. erfolgen und die Fahrt findet im April statt. Wir akzeptieren Gutscheine, die min. einen der genannten Monate (Januar, Februar, März oder April) beinhalten.

Falls eine Fahrt teurer als geplant wurde, können diese Kosten nachträglich abgerechnet werden, Überzahlungen müssen zurückerstattet werden.

Wenn ein Kind, für das Gutscheine abgerechnet wurden, doch nicht an der Fahrt teilnimmt, ist dies mitzuteilen und die Kosten sind an das Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe zurück zu zahlen. Eine Übernahme von angefallenen Stornokosten ist möglich.

Sortieren Sie die Gutscheine bitte entsprechend der Reihenfolge auf dem Abrechnungsblatt.
Bitte Gutscheine im Original anfügen, nicht tackern oder aufkleben!

Abgerechnet werden dürfen nur die Kosten für die gemeinschaftlich eingenommene Mittagsverpflegung.

Diese beinhalten das Mittagessen, das dazu gehörende Getränk und ggf.
im Essenspreis enthaltene Kosten von Cateringfirmen und Ähnliches.

Weitere Kosten wie Frühstück, Zweites Frühstück, Snacks vom Schulkiosk, Nachmittagssnack, Obst für zwischendurch und Getränke für den ganzen Tag können nicht als Mittagsverpflegung abgerechnet werden.

Bitte legen Sie die Originalgutscheine bei (müssen im Abrechnungsmonat gültig sein). Bitte verwenden Sie für jeden Abrechnungsmonat ein gesondertes Formular.
Gutscheine können bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden.
Sortieren Sie die Gutscheine bitte entsprechend der Reihenfolge auf dem Abrechnungsblatt.
Bitte Gutscheine nicht tackern oder aufkleben!

Teilhabegutscheine können in der Schule eingesetzt und von dort abgerechnet werden, wenn das Angebot in der Schule stattfindet und nicht Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht ist.

Bitte geben Sie auf dem Abrechnungsformular bei "Art der Teilhabeleistung" die konkrete Aktivität an und legen immer die Originalgutscheine bei.
Die Gutscheine können bis acht Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums angenommen und bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden.
Beispiel: Der auf dem Gutschein benannte Zeitraum ist vom 01.01.2025 - 31.05.2025. Der Gutschein kann bis zum 31.01.2026 für eine Aktivität verwendet werden. Abzurechnen ist der Gutschein bis spätestens 31.05.2026.
Sortieren Sie die Gutscheine bitte entsprechend der Reihenfolge auf dem Abrechnungsblatt.
Bitte Gutscheine nicht tackern oder aufkleben!

Teamwork of partners. concept of integration and startup with puzzle pieces. Generative AI, Bild © alphaspirit / Adobe Stock

Informationen für Partner aus dem Bereich Sport, Kultur, Kunst, Bildung und Freizeit

Gutschein Soziale und kulturelle Teilhabe

Das Dienstleistungszentrum schließt im Vorfeld mit den Kooperationspartnern eine Vereinbarung über die Erbringung und Abrechnung der Leistung.

Die Gutscheine können von Vereinen, Verbänden, der Stadt, Privatpersonen und gewerblichen Anbietern für Gruppenangebote, Kurse, Freizeiten, Mitgliedsbeiträge etc. abgerechnet werden.

Bitte legen Sie immer die Originalgutscheine bei. Geben Sie bitte im Abrechnungsformular bei "Art der Teilhabeleistung" die konkrete Aktivität (z. B. Mitgliedsbeitrag, Babyschwimmen) an.

Die Gutscheine können bis acht Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums angenommen und bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden.
Beispiel: Der auf dem Gutschein benannte Zeitraum ist vom 01.01.2025 - 31.05.2025. Der Gutschein kann bis zum 31.01.2026 für eine Aktivität verwendet werden. Abzurechnen ist der Gutschein bis spätestens 31.05.2026.

Es dürfen nur Gutscheine der sozialen und kulturellen Teilhabe eingesetzt werden.

Informationen für Partner aus dem Bereich Lernförderung

Gutschein Lernförderung

Das Sozialamt schließt mit den Kooperationspartnern im Vorfeld eine Vereinbarung über die Erbringung und Abrechnung der Leistungen.
Der Gutschein gibt Auskunft über das zu unterrichtende Fach, die Anzahl der zu unterrichtenden Stunden und den Zeitraum, in dem die Lernförderstunden zu geben sind. Der Gutschein muss bis spätestens 30. September des Folgeschuljahres eingelöst werden.
Beispiel: Der Lernfördergutschein gilt für 4 Unterrichtsstunden für das Fach Englisch im Monat Oktober 2025. Stunden, die bereits im September 2025 erteilt wurden, können mit diesem Gutschein nicht abgerechnet werden. Der Oktober-Gutschein kann aber bis zum 30.09.2026 eingelöst werden.

Eine Lernförderstunde dauert 45 Minuten. Der Einzelunterricht wird mit bis zu 20 Euro, der Gruppenunterricht mit bis zu 15 Euro vergütet.

Bitte verwenden Sie pro Kind jeweils ein Abrechnungsformular und legen die Originalgutscheine bei.
Gutscheine können bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums mit dem Dienstleistungszentrum abgerechnet werden.

Der Gutschein gilt im aktuellen Schuljahr und muss bis spätestens 30. September eingelöst werden. Danach ist ein neuer Antrag zu stellen.

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration-Sozialamt

Bitte beachten Sie, dass hier keine Auskünfte zu Antragsverfahren gegeben werden können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum.

Katharina Jahn

0911 / 231-6926 oder 0911 / 231-4347<tel:0911231692609112314347>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=31924>