Informationen für Schulen

Nachfolgende Gutscheine können von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit Schulnummer abgerechnet werden.

Gutschein Ausflüge & mehrtägige Fahrten

Als Ausflüge zählen alle Aktivitäten, die die Schule nach Außen macht, wie der Besuch eines Kindertheaters oder Museums, ein Wandertag oder Schwimmkurs. Abgerechnet werden können die entstehenden Kosten wie Fahrtkosten, Imbiss und Eintritt.
Bei mehrtägigen Fahrten können Kosten abgerechnet werden wie etwa Fahrgeld, Verpflegung, Übernachtung und Eintritte. Taschengeld kann nicht abgerechnet werden. Fahrten, die mehr als 350 € kosten, sind von der Lehrkraft gesondert zu begründen.

Bitte bei der Abrechnung beachten

Bitte legen Sie den Originalgutschein/die Orginalgutscheine bei. Die Höhe der angefallenen Kosten ist auf den Gutscheinen zu vermerken. Der Gültigkeitszeitraum des Gutscheins muss mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung oder dem Zeitpunkt der Durchführung der Fahrt übereinstimmen. Die Übersendung von Rechnungsbelegen ist nicht erforderlich. Bitte legen Sie bei der Abrechnung von Ausflügen die Kontoauszüge des BuT-Vorschusskontos bei.
Gutscheine können bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden.

Gutschein Mittagessen

Die Mittagsverpflegung muss in schulischer Verantwortung angeboten und gemeinschaftlich ausgegeben werden. Die Kosten werden in voller Höhe übernommen.

Bitte bei der Abrechnung beachten

Bitte legen Sie den Originalgutschein/die Originalgutscheine bei (muss im Abrechnungsmonat gültig sein). Bitte verwenden Sie für jeden Abrechnungsmonat ein gesondertes Formular.
Gutscheine können bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden.

Gutschein Soziale & kulturelle Teilhabe

Teilhabegutscheine können in der Schule eingesetzt und von dort abgerechnet werden, wenn das Angebot in der Schule stattfindet und nicht Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht ist. Das Angebot erfolgt in der Gemeinschaft und ist angeleitet.

Bitte bei der Abrechnung beachten

Bitte legen Sie immer den Originalgutschein/die Originalgutscheine bei. Bitte geben Sie auf dem Abrechnungsformular bei "Art der Teilhabeleistung" die konkrete Aktivität an.
Die Gutscheine können bis acht Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums angenommen und bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden. Beispiel: Der auf dem Gutschein benannte Zeitraum ist vom 01.01.2019 - 31.05.2019. Der Gutschein kann bis zum 31.01.2020 für eine Aktivität verwendet werden. Abzurechnen ist der Gutschein bis spätestens 31.05.2020.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf!

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Schülerbeförderung

Die Leistung wird im Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Innenstadt, Frauentorgraben 17, 90443 Nürnberg bearbeitet.

Persönlicher Schulbedarf

Die Leistung wird im Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Innenstadt, Frauentorgraben 17, 90443 Nürnberg bearbeitet.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf!

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Flyer

Abrechnungsformulare

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/but_kooperationspartner_schulen.html>