Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende

Voraussetzung für einen Leistungsanspruch auf Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist die Erwerbsfähigkeit mindestens einer Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist (z.B. wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder Pflege eines Angehörigen).

Regelleistung

Die Regelleistung beträgt ab 01.01.2024 für

Alleinstehende Personen Regelbedarfsstufe 1

563 €

Partner
Regelbedarfsstufe 2

je 506 €

Kinder bis 5 Jahre
Regelbedarfsstufe 6

357 €

Kinder von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 5

390 €

Kinder von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 4

471 €

18 - unter 25-jährige im Haushalt der Eltern

402 €

Gesetzliche Regelung

Die Regelungen zu dieser Leistung finden sich im Sozialgesetzbuch II.

Bildung und Teilhabe

Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II berechtigt zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Leistungsträger

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt - ist ein Zusammenschluss der Agentur für Arbeit und der Stadt Nürnberg. Es wurde gegründet um die Umsetzung des Sozialgesetzbuches II zu gewährleisten. Durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung soll eine effiziente, bürgernahe Aufgabenerledigung gewährleistet werden. Die Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und die erforderliche Sicherstellung des Lebensunterhaltes sind die Kernaufgaben des Jobcenters Nürnberg-Stadt.

Erstantrag stellen

Wenn Sie einen Erstantrag auf Leistungen stellen möchten, wenden Sie sich bitte immer zunächst an die Erstanlaufstelle am Richard-Wagner-Platz:

Jobcenter Nürnberg-Stadt

Erstanlaufstelle

Richard-Wagner-Platz 5

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

Telefax 09 11 / 5 29-10 49

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Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr


Weitere Betreuung

Diese erfolgt an den Standorten im Stadtgebiet.

Jobcenter Nürnberg-Stadt, Integrationszentrum Reha

Richard-Wagner-Platz 5

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

Telefax 09 11 / 5 29-10 49

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Jobcenter Nürnberg-Stadt, Bereich Süd

Platenstraße 46

90441 Nürnberg

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

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Jobcenter Nürnberg-Stadt, Bereich Nord

Richard-Wagner-Platz 5

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

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Jobcenter Nürnberg-Stadt, Bereich West

Nicolaistraße 14

90429 Nürnberg

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

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Jobcenter Nürnberg-Stadt

Dienstleistungszentrum U 25

Sandstraße 22-24

90443 Nürnberg


Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat, zusammen mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg, der Noris Arbeit gGmbH Nürnberg und weiteren Kooperationspartnern, zur sozialen und beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren das Dienstleistungszentrum U 25 gegründet. Kernaufgabe ist hierbei die Lösung der bei Jugendlichen häufig auftretenden Fragen der Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und die erforderliche Sicherstellung des Lebensunterhalts.

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

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Jobcenter Nürnberg-Stadt
Beratung für Alleinerziehende im SGB II

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Richard-Wagner-Platz 5

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 5 29-10 81

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Perspektiven für Familien

Richard-Wagner-Platz 5

90443 Nürnberg


Das bundesweit bisher einmalige Modellprojekt „Perspektiven für Familien“ wendet sich an Familien mit Kindern, die Bürgergeld beziehen. Ein oder beide Elternteile sollen wieder in das Erwerbsleben integriert werden. Zielgruppe des Modellprojekts sind langzeitarbeitslose Eltern, die unter Vermittlungshemmnissen leiden, aber eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt anstreben.

Telefon 09 11 / 5 29-12 49

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Aktualisiert am 10.01.2024, 16:42 Uhr

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