Für die verschiedenen Aufenthaltszwecke zur Ausbildung, Studium oder Beschäftigung des Kapitels 2, Abschnitte 3 und 4 des AufenthG werden in den jeweiligen Rechtsgrundlagen die Voraussetzungen für den entsprechenden Aufenthaltstitel bestimmt.
Hier finden Sie zu den einzelnen Aufenthaltstiteln mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen, kurze Erläuterungen und auch Hinweise auf erforderliche Unterlagen und Nachweise.
Aufenthaltstitel zu Ausbildung, Studium und Sprachkurs
Sofern andere Behörden (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt werden müssen, sind die jeweiligen Antworten im Verfahren abzuwarten.
Einen Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses oder Ihrer ausländischen Berufsqualifikation können Sie bei der Zentralstelle für Bildungswesen (ZAB) unter folgendem Link stellen: