Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)

Mit einem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche ist es Ihnen möglich, einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen. Die Erwerbstätigkeit ist hierbei nur im Anschluss an einen Titel zum Erreichen der Qualifikation (zum Beispiel nach Abschluss Studium, Abschluss Ausbildung) erlaubt. Sofern die Qualifikation im Ausland erworben wurde, ist nur eine Probebeschäftigung von zehn Stunden pro Woche erlaubt.


Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Aufenthaltstitel

Einfach Online Machen

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufenthaltstitel_zur_arbeitsplatzsuche_fuer_fachkraefte.html>