Aufenthaltstitel für Forschung (§ 18d AufenthG)

Mit einem Aufenthaltstitel für Forschung ist es Ihnen erlaubt einer Beschäftigung bei einer anerkannten Forschungseinrichtung nachzugehen. Erfüllen Sie gleichzeitig die Voraussetzungen der Blauen Karte EU, haben Sie ein Wahlrecht welchen Aufenthaltstitel Sie erteilt bekommen möchten.


Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


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2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

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