Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland einreisen, um einen Studienplatz zu suchen. Hierzu benötigen Sie vorab ein nationales Visum, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland zu beantragen ist.
Ablauf
Studienbewerbung: Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung wird für maximal 9 Monate erteilt.
Vor dem Studienbeginn Bitte beachten Sie hier, dass vor Studienbeginn manchmal studienvorbereitende Maßnahmen nötig. Dazu gehören:
studienvorbereitende Sprachkurse
der Besuch eines Studienkollegs
ein studienvorbereitendes Praktikum
Auch dazu kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Während des Studiums Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird erteilt, wenn Sie zu einem Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zugelassen sind.
Arbeiten während des Studiums Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums berechtigt Sie zu einer Beschäftigung von 120 ganzen oder 240 halben Tagen im Kalenderjahr. Darüber hinaus sind auch studentische Nebentätigkeiten erlaubt, zum Beispiel eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der Hochschule. Das Absolvieren eines Pflichtpraktikums wird nicht auf die oben genannte Beschäftigungszeit angerechnet.
Wechsel der Fachrichtung oder der Hochschule Die Aufenthaltserlaubnis ist auf das Studium an Ihrer Hochschule und in Ihrem Studiengang beschränkt. Diese Beschränkung wird in Ihrem amtlichen Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion festgehalten und wird Auflagen genannt. Wenn Sie diese Auflagen ändern lassen wollen, müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Die Aufenthaltserlaubnis oder die Auflagenänderung ist persönlich oder über das angeführte Online-Formular zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbildseite aus gültigem Pass
Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts
Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
Nachweis über schulische und sprachliche Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums bzw. Bestätigung einer Sprachschule
Weitere Unterlagen sind einzelfallabhängig und werden durch die Ausländerbehörde angefordert.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.