Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)

Mit einem Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung ist Ihnen die Beschäftigung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.


Für diesen Aufenthaltstitel benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

Bei einer Teilzeitbeschäftigung und/oder bei der gleichzeitigen Beantragung von Aufenthaltstiteln für Familienmitglieder sind weitere folgende Unterlagen nötig:

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorlegen können, bitten wir Sie um eine kurze Begründung.

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.


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2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

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