
Beginn und Ende richten sich nach der amtlichen Ferienordnung in Bayern.

Beginn und Ende richten sich nach der amtlichen Ferienordnung in Bayern.
Ziel der einjährigen Ausbildung ist die Ablegung der Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk Fachbereich Maler mit dem Schwerpunkt Gestaltung und Instandhaltung.
Es handelt sich um einen Vollzeitkurs, einzelne Teile können bei uns nicht abgelegt werden.
Die max. 24 Teilnehmer/-innen werden in einem Schuljahr in allen Fächern ausgebildet, die sie befähigen, die Meisterprüfung in den Teilen I bis IV abzulegen.
Darüber hinaus ist das Ziel der Schule, die Schüler auf alle Belange des Handwerks und der Wirtschaft so vorzubereiten, dass sie die Voraussetzungen für die zu erwartenden Aufgaben und als Führungskraft im Maler- und Lackiererhandwerk erfüllen können.

Der Unterricht endet im Juli mit der Ablegung der Meisterprüfung in den Teilen 1 und 2.
Die Prüfungen werden in den Schulräumen der Beruflichen Schule 11 abgenommen.
Die Teile 3 und 4 werden bereits im Februar oder März eines jeden Schuljahres abgelegt.
Die Absolventen erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss neben dem Meisterbrief und dem Meisterprüfungszeugnis auch das Abschlusszeugnis der Fachschule, das unter Umständen Voraussetzung für ein fachgebundenes Hochschulstudium sein kann.
Bereits aufgenommene Bewerber, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, können Zuschüsse bzw. Darlehen bei folgenden Stellen beantragen:
Anträge bei Wohnsitz in Nürnberg:
Anträge bei Wohnsitz außerhalb Nürnbergs:
Landratsamt des Landkreises, in dem sich der Wohnsitz befindet.
Anträge bei der Handwerkskammer und allen Kreditinstituten.
Bei Voraussetzung der „notwendigen Aufstiegsförderung“ (Arbeitslosigkeit, Reha-Maßnahme) kann eine Förderung durch das Arbeitsamt gewährt werden. Anträge erhalten Sie an dem für Sie zuständigen Arbeitsamt.
Bestandene Gesellenprüfung oder bestandene Facharbeiterprüfung oder eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 3 Jahren. Bevorzugt aufgenommen werden Bewerberinnen und Bewerber, die alle vier Teile der Meisterprüfung ablegen.
Die Schule beginnt wie an allen öffentlichen Schulen Mitte September eines jeden Jahres. Es gilt die Ferienordnung des Freistaates Bayern.
Schulgeld: Unter dem Vorbehalt der Änderung durch den Stadtrat ist der Besuch der Fachschule kostenlos.
Für Bücher, Kopiergeld, Werkstoffe und Werkzeuge muss zum Schuljahresbeginn, bis spätestens 30. September, die Summe von 1000€ auf dem Konto der Meisterklasse eingezahlt sein.
Außerdem fallen Weitere Kosten während des Schuljahres an: