Anmeldung zur Meisterschule

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformblatt (Dieses gibt es als pdf mit Hilfe des Links am Seitenende)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Gesellen- oder Facharbeiterbrief oder Bestätigung der einschlägigen Berufstätigkeit

Die Anmeldung ist ganzjährig möglich. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweis zum Anmeldeformular an der B11 Nürnberg
Verantwortlich für die Datenerhebung: Stadt Nürnberg, Berufliche Schule 11, Deumentenstraße 1, 90489 Nürnberg, Telefon: 09 11 / 2 318855 oder 8856
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg , Behördlicher Datenschutz, Rathausplatz 2 , 90403 Nürnberg , Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten dient schulorganisatorischen und schulverwaltenden Aufgaben und Tätigkeiten der Schule. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 85 BayEUG i. V. m. §§ 37 ff BaySchO, § 25 BSO sowie das BaySchFG.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (nach BayEUG, BaySchO, BSO) wie folgt weitergegeben:
I. Für schulorganisatorische, schulverwaltende und erzieherische Aufgaben werden die Daten an folgende Empfänger übermittelt:
- Geschäftsbereich Schule & Sport der Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg, Berufsschulen
- zuständige Stellen Ihrer Heimatgemeinde bzw. Ihres Heimatlandkreises
- Erziehungsberechtigte, Heimeinrichtungen bei Inanspruchnahme eines Heimplatzes
- in besonderen Ausnahmefällen auch Trägern der Jugendhilfe, Jugendämtern, Elternbeirat, Ärzten und Ärztinnen, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden

II. Um über ausbildungsrelevante Sachverhalte zu informieren, werden die Daten zudem an folgende Empfänger weitergegeben:
a) Ausbildungsbetriebe
- alle ausbildungsbedeutsamen Angelegenheiten
- Fehltage und Beurlaubungen, für die der Schule keine Ablichtung der dem Ausbildungsbetrieb vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermittelt wurde
- Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen
- einen deutlichen Abfall der schulischen Leistungen
b) Kammern
Wenn Sie die Aufnahme Ihrer Durchschnittsnote gemäß § 18 Abs. 1 BSO in Ihr Berufsabschlusszeugnis beantragen, wird diese an die Kammer übermittelt.
c) Maßnahmeträger (z. B. Fachverbände)
Um zeitliche Überschneidungen des Berufsschulunterrichts mit Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BSO (z. B. Prüfungen, Schulungsmaßnahmen, Auszubildendenvertretung) zu vermeiden, können Ihr Name, die von Ihnen besuchte Fachklasse sowie Daten zu Ihrem Ausbildungsbetrieb dem Maßnahmeträger mitgeteilt werden.
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. Art 85 BayEUG i. V. m §§ 37 ff BaySchO sowie der Verordnung über Schülerunterlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11.09.2015 erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Wagmüllerstr. 18, 80538 München, poststelle@datenschutz-bayern.de).
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach Art. 85 BayEUG sind die Daten für die schulorganisatorischen und die schulverwaltenden Aufgaben und Tätigkeiten der Schule erforderlich.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.

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