Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird auf Antrag gewährt.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Wohngeld gewährt als:
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Mietzuschuss zu den Kosten einer Mietwohnung
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Mietzuschuss zum Wohnkostenanteil für Heimbewohnerinnen und -bewohner
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Mietzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer in einer selbst genutzten Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohnungen)
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Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer in einem selbst genutzten Eigenheim
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Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer in einer selbst genutzten Eigentumswohnung
Bildung und Teilhabe und Nürnberg-Pass
Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld haben für ihre Kinder einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und dem Nürnberg-Pass.
Gesetzliche Regelung
Das Wohngeld ist im Wohngeldgesetz geregelt. Wohngeld ist gegenüber der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende die vorrangige Leistung. Das bedeutet, dass immer Wohngeld in Anspruch genommen werden muss, wenn dieses höher ist, als Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Bereich Wohngeld
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 72 38
Telefax 0911 / 231 - 75 40
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Aktualisiert am 04.06.2023, 11:20 Uhr