Hier zeigen wir Ihnen:
Welche Informationen hat das Stadt·planungs·amt?
Und zu welchen Bereichen berät Sie das Stadt·planungs·amt?

Hier zeigen wir Ihnen:
Welche Informationen hat das Stadt·planungs·amt?
Und zu welchen Bereichen berät Sie das Stadt·planungs·amt?

Bei der Stadt Nürnberg gibt es für das Thema Bauen 2 verschiedene Behörden:
das Stadt·planungs·amt
und die Bau·ordnungs·behörde.
Das Stadt·planungs·amt hat andere Aufgaben als die Bau·ordnungs·behörde.
Und das Stadt·planungs·amt macht andere Beratungen als die Bau·ordnungs·behörde.
Wir erklären in diesem Text:Bei welcher Behörden bekommen Sie die richtige Beratung?
Im Stadt·planungs·amt beraten wir Sie zum Planungs·recht und zum Sanierungs·recht.

Was für ein Gebäude planen Sie?
Wir nennen das: Art der baulichen Nutzung.
Wie groß planen Sie das Gebäude?
Wir nennen das: Maß der baulichen Nutzung.Wir fragen Sie zum Beispiel nach der Höhe
von Ihrem geplanten Gebäude.
Auf welcher Grundstücks·fläche möchten Sie bauen?Wir fragen Sie zum Beispiel:
Wo auf dem Grundstück möchten Sie bauen?
Sie wollen eine Mauer
oder einen Zaun bauen?
Wir nennen das: Einfriedungen.
Sie wollen eine Garage
oder ein Garten·haus
oder ein Dach über der Terrassen bauen?
Wir nennen das: Neben·anlagen.
Dann können Sie sich auch an das Stadt·planungs·amt wenden.
Hier bekommen Sie:
Bescheinigungen zu Besonderem Städte·bau·rechtZum Beispiel die Regeln für Sanierungen.
Auskünfte zum Planungs·recht
Auszüge aus einem Bebauungs·plan
Auszüge aus dem Flächen·nutzungs·plan.

Die Bau·ordnungs·behörde hilft Ihnen bei Fragen zu:
Abbruch·anzeigen
Bau·genehmigungen
Befreiung Abstands·flächen
Parkplätzen
Denkmal·schutz
Wärme·dämm·maßnahmen
Lage·plänen
Boden·richtwerten.

In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze für das Thema Bauen.Man sagt dazu auch: das Bau∙recht.

Das öffentliche Bau∙recht hat 2 Bereiche:
das Bau∙planungs∙recht
und das Bau∙ordnungs∙recht.
Für das Bau∙planungs∙recht ist das Stadt·planungs·amt zuständig.
Dafür gibt es das Bau∙gesetz∙buch.Die Abkürzung dafür ist: BauGB.
Im Bau∙planungs∙recht steht:
Wo darf man bauen?
Und was darf man bauen?
Das Bau·planungs·recht steht im Bau·gesetz·buch.
Zum Bau∙gesetz∙buch gehört die Bau·nutzungs∙verordnung.Die Abkürzung dafür ist: BauNVO.In der BauNVO stehen genaue Regeln für Bebauungs∙pläne.
Zum Beispiel:
Welche Gebäude sind erlaubt?
Und wie groß dürfen die Gebäude sein?
Wie darf ein Gebäude gebaut werden?Das heißt auch: Regeln zur Bau·weise.
Wie dürfen bestimmte Flächen bebaut werden?
Für das Bau∙ordnungs∙recht ist die Bau·ordnungs·behörde zuständig.
Dafür gibt es viele Regel·werke.
Dazu zählt zum Beispiel die bayerische Bau·ordnung.Die Abkürzung dafür ist: BayBo.
Im Bau∙ordnungs∙recht steht: Wie darf man bauen?
In der planungs·rechtlichen Beratung bekommen Bürger und Architekten Informationen zu einem geplanten Bau·vorhaben.

Sie brauchen eine Information und rufen uns an?
Dann müssen Sie nichts bezahlen.

Das ist unsere Telefon·nummer: 09 11 231 30 04

Sie können zu diesen Zeiten anrufen:
Montag:
von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Freitag:
von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Sie möchten gerne schriftliche Beratung von uns bekommen?
Dann können Sie uns über das Kontakt·formular eine Nachricht schreiben.
Sie können uns auch einen Brief schicken.
Für die schriftliche Beratung müssen Sie nichts bezahlen.

Am besten ist für uns: Sie nutzen das Kontakt·formular.
Im Betreff schreiben Sie bitte:
"Beratungsanfrage zu Grundstück Flurnummer xy / Gemarkung xy“.Das xy ist hier ein Platz·halter.
Sie müssen anstelle von xy die richtige Nummer schreiben.Hier kommen Sie zum Kontakt·formular:

Oder Sie schicken uns einen Brief.
Die Adresse ist:
Stadtplanungsamt Nürnberg
Lorenzer Straße 30
90402 Nürnberg

Sie möchten gerne eine persönliche Beratung?
Dann schicken Sie uns vorher schriftlich eine Nachricht.
Wir besprechen dann:
Ist eine persönliche Beratung notwendig?
Oder können wir Ihnen auch gut über E-Mail helfen?
Oder können wir Ihnen auch gut am Telefon helfen?
Der Termin sollte höchstens 15 Minuten lang sein.
Für die persönliche Beratung müssen Sie nichts bezahlen.

Dann machen wir einen Termin mit Ihnen.
Der Termin kann zu diesen Zeiten sein:
Montag:
von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Freitag:
von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Wir möchten Ihre Frage gut bearbeiten.
Deshalb brauchen wir genaue Informationen von Ihnen:
Um welchen Ort in der Stadt geht es genau?
Was genau ist Ihre Frage dazu?
Gerne können Sie auch notwendige Unterlagen mitschicken.Das können zum Beispiel ein Lage·plan oder ein Bau·plan sein.

Das Stadt·planungs·amt informiert über das gültige Planungs·recht und das gültige Sanierungs·recht.Das Planungs·recht und das Sanierungs·recht sind Gesetze.In diesen Gesetzen stehen die Regeln:Wie und was darf gebaut werden?
Sie möchten eine Information zum Planungs·recht oder zum Sanierungs·recht von uns?Dazu sagt man auch:
Sie möchten eine Auskunft darüber haben.Auskünfte über das Planungs·recht und das Sanierungs·recht kosten Geld.
Wir schreiben dafür eine Rechnung.
Sie müssen die Rechnung bezahlen.
Sie können die Auskünfte über das Kontakt·formular bestellen.
Oder Sie schicken uns einen Brief.
Schreiben Sie bitte immer Ihre Post·adresse dazu.
Wir schicken Ihnen die Rechnung nämlich mit der Post.

Sie haben Fragen?
Oder Sie haben einen Wunsch?
Melden Sie sich bei uns.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Das Kontakt·formular ist nicht in Leichter Sprache.
Das Kontakt·formular sieht so aus:
In dem Formular gibt es leere Felder.
Über jedem leeren Feld steht:
Was sollen Sie in das leere Feld schreiben?
Manchmal ist da auch ein kleiner Stern.
Der kleine Stern sieht so aus: *.
In die leeren Felder mit dem kleinen Stern
müssen Sie immer etwas schreiben.
Die leeren Felder ohne Stern können Sie auch leer lassen.
Sie wollen mit Ihrer Nachricht einen Anhang schicken?
Das können Sie in diesem Teil machen:
Sie können nur diese Datei-Formate schicken:
Ganz unten in dem weißen Kasten gibt es ein Recht·eck.
Das Recht·eck ist auf der rechten Seite.
In dem Recht·eck steht das Wort: Ab·senden.
Sie sind fertig mit dem Schreiben?
Dann klicken Sie auf das Recht·eck mit dem Wort: Ab·senden.
Wir bekommen dann Ihre Nachricht.
Dann melden wir uns bei Ihnen.
Sie können das in Gebärden·sprache machen.
Machen Sie einfach ein Video.
Schicken Sie das Video an uns.
Wir antworten Ihnen auch in Gebärden·sprache.
Das geht über SQAT.

Das Thema von dem Video steht in der Überschrift.
Die Überschrift finden Sie über dem Video.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Es gibt 2 Möglichkeiten:

Es gibt 2 Möglichkeiten:

Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Video-Loop.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:

Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Laut·stärke.
Das Zeichen ist links unten im Video.
Dann erscheint rechts daneben ein Laut·stärke·regler.
Der Laut·stärke·regler sieht so aus:
Klicken Sie weiter rechts auf die Linie.
Klicken Sie weiter links auf die Linie.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Vollbildmodus aktivieren.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Das Video ist dann so groß wie Ihr Bildschirm.
Dann drücken Sie diese Taste auf der Computer·tastatur: Esc.
Die Taste ist links oben auf der Computer·tastatur.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Spracheinstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Wählen Sie dieses Feld aus: Deutsch.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Spracheinstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Wählen Sie dieses Feld aus: Aus.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Klicken Sie auf: Geschwindigkeit.
Wählen Sie die gewünschte Geschwindigkeit aus:
Klicken Sie danach noch einmal auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Dann verschwindet das Menü wieder.
Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist vom Büro für Leichte Sprache von der Lebens·hilfe Braunschweig.
Wer hat den Text in Leichter Sprache geprüft?
Die Prüf·gruppe von der Lebens·hilfe Braunschweig hat den Text geprüft.
Von wem sind die Bilder?
Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Wir haben die Internet·seite im Februar 2026 das letzte Mal neu gemacht.
Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel:
Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen.
Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel:
Im Text steht das Wort Schüler.
Ein Schüler kann ein Mann sein.
Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
Oder ein anderes Geschlecht haben.
Wir meinen immer alle Menschen!