Welche Informationen bekommen Sie bei uns? Welche Beratung bekommen Sie bei uns?

Hier zeigen wir Ihnen:
Welche Informationen hat das Stadt·planungs·amt
von der Stadt Nürnberg?
Und zu welchen Bereichen berät Sie
das Stadt·planungs·amt
von der Stadt Nürnberg?

Die Internet·seite ist in Leichter Sprache. 
Und die Internet·seite ist vom Stadt·planungs·amt
von der Stadt Nürnberg.

Foto von einem Mann und einer Frau. Der Mann spricht mit der Frau an einem Besprechungs·tisch.

Weg·weiser:
Wie finden Sie die richtige Beratung zum Thema Bauen?

Bei der Stadt Nürnberg gibt es für das Thema Bauen 2 verschiedene Behörden:

  • das Stadt·planungs·amt

  • und die Bau·ordnungs·behörde.

Das Stadt·planungs·amt hat andere Aufgaben als die Bau·ordnungs·behörde.
Und das Stadt·planungs·amt macht andere Beratungen als die Bau·ordnungs·behörde.

Wir erklären in diesem Text:Bei welcher Behörden bekommen Sie die richtige Beratung?


Beratung beim Stadt·planungs·amt

Im Stadt·planungs·amt beraten wir Sie zum Planungs·recht
und zum Sanierungs·recht.

Foto von einer Frau in einem Büro. Die Frau telefoniert gerade über einen Kopf·hörer.

Wir beraten Sie zu diesen Themen:

  • Was für ein Gebäude planen Sie?
    Wir nennen das: Art der baulichen Nutzung.

  • Wie groß planen Sie das Gebäude?
    Wir nennen das: Maß der baulichen Nutzung.Wir fragen Sie zum Beispiel nach der Höhe
    von Ihrem geplanten Gebäude.

  • Auf welcher Grundstücks·fläche möchten Sie bauen?Wir fragen Sie zum Beispiel:
    Wo auf dem Grundstück möchten Sie bauen?

  • Sie wollen eine Mauer
    oder einen Zaun bauen?
    Wir nennen das: Einfriedungen.

  • Sie wollen eine Garage 
    oder ein Garten·haus
    oder ein Dach über der Terrassen bauen?
    Wir nennen das: Neben·anlagen.


Sie brauchen eine Bescheinigung?
Oder Sie brauchen eine Information zum Planungs·recht
oder zum Sanierungs·recht für Ihr Grundstück?

Dann können Sie sich auch an das Stadt·planungs·amt wenden.
Hier bekommen Sie:

  • Bescheinigungen zu Besonderem Städte·bau·rechtZum Beispiel die Regeln für Sanierungen.

  • Auskünfte zum Planungs·recht

  • Auszüge aus einem Bebauungs·plan

  • Auszüge aus dem Flächen·nutzungs·plan.

Das Bild zeigt einen Flächen·nutzungs·plan. Der Flächen·nutzungs·plan zeigt verschiedene Flächen in einem Gebiet. Die Flächen sind als bunte Abschnitte gekennzeichnet. Ein Lineal liegt auf dem Flächen·nutzungs·plan. Unter dem  Flächen·nutzungs·plan ist noch ein kleiner Teil von einem anderen Plan zu erkennen.

Beratung bei der Bau·ordnungs·behörde

Die Bau·ordnungs·behörde hilft Ihnen bei Fragen zu:

  • Abbruch·anzeigen

  • Bau·genehmigungen

  • Befreiung Abstands·flächen

  • Parkplätzen

  • Denkmal·schutz

  • Wärme·dämm·maßnahmen

  • Lage·plänen

  • Boden·richtwerten.

2 Frauen sitzen sich am Tisch gegenüber. Auf dem Tisch zwischen ihnen liegt eine Mappe mit Unterlagen. Eine Frau hat einen Stift in der Hand. Sie erklärt der anderen Frau etwas.

Welche rechtlichen Grundlagen für das Bauen gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze
für das Thema Bauen.Man sagt dazu auch: das Bau∙recht.

Auf einem gezeichneten Bau·plan liegen 2 blaue Bücher über·einander. Auf dem Buch·rücken steht auf beiden Büchern: Bau·recht. Vor den Büchern liegen ein Stift und ein Lineal.

Das öffentliche Bau∙recht hat 2 Bereiche:

  1. das Bau∙planungs∙recht

  2. und das Bau∙ordnungs∙recht.

Bau∙planungs∙recht

Für das Bau∙planungs∙recht ist das Stadt·planungs·amt zuständig.
Dafür gibt es das Bau∙gesetz∙buch.Die Abkürzung dafür ist: BauGB. 

    Was steht im Bau·planungs·recht?

    Bau∙ordnungs∙recht

    Für das Bau∙ordnungs∙recht ist die Bau·ordnungs·behörde zuständig.
    Dafür gibt es viele Regel·werke.
    Dazu zählt zum Beispiel die bayerische Bau·ordnung.Die Abkürzung dafür ist: BayBo.

      Was steht im Bau·ordnungs·recht?


      Wer hilft mir bei Fragen zu meinem Bau·vorhaben?

      In der planungs·rechtlichen Beratung bekommen Bürger
      und Architekten Informationen zu einem geplanten Bau·vorhaben.

      Symbol für: Beratung.

      Telefonische Beratung

      Schriftliche Beratung

      Persönliche Beratung


      Wichtig:

      Wir möchten Ihre Frage gut bearbeiten.
      Deshalb brauchen wir genaue Informationen von Ihnen:

      • Um welchen Ort in der Stadt geht es genau?

      • Was genau ist Ihre Frage dazu?

      Symbol für: Wichtige Information!

      Gerne können Sie auch notwendige Unterlagen mitschicken.Das können zum Beispiel ein Lage·plan
      oder ein Bau·plan sein.


      Informationen zum Planungs·recht 
      und zum Sanierungs·recht

      Das Stadt·planungs·amt informiert über das gültige Planungs·recht
      und das gültige Sanierungs·recht.Das Planungs·recht
      und das Sanierungs·recht sind Gesetze.
      In diesen Gesetzen stehen die Regeln:Wie und was darf gebaut werden? 


      Kosten für Auskünfte

      Sie möchten eine Information zum Planungs·recht
      oder zum Sanierungs·recht von uns?Dazu sagt man auch:
      Sie möchten eine Auskunft darüber haben.
      Auskünfte über das Planungs·recht
      und das Sanierungs·recht kosten Geld.
      Wir schreiben dafür eine Rechnung.
      Sie müssen die Rechnung bezahlen.

      Sie können die Auskünfte über das Kontakt·formular bestellen.
      Oder Sie schicken uns einen Brief.
      Schreiben Sie bitte immer Ihre Post·adresse dazu.
      Wir schicken Ihnen die Rechnung nämlich mit der Post. 

      Foto von einem Brief mit einer Rechnung. Eine Hand zieht gerade die Rechnung aus dem Brief·umschlag.

      So erreichen Sie uns

      Sie haben Fragen?
      Oder Sie haben einen Wunsch?

      Ihre Ansprech·person ist: das Team vom Stadt·planungs·amt

      Sie können uns anrufen.
      Die Telefon·nummer ist: 09 11 231 30 04

      Sie können uns eine Nachricht über den Computer schreiben.
      Bitte benutzen Sie unser Kontakt∙formular.
      Das Kontakt∙formular finden Sie mit diesem Link:
      Hier können Sie uns schreiben</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=69188>

      Hinweis

      Das Kontakt·formular ist nicht in Leichter Sprache.

      Wir erklären das Kontaktformular hier:


      Sie können uns auch ein Fax schicken.
      Die Fax·nummer ist: 09 11 231 49 63

      Sie können uns einen Brief schicken.
      Die Adresse ist:

      Stadt Nürnberg
      Stadtplanungsamt

      Lorenzer Straße 30
      90402 Nürnberg

      Sie möchten uns eine Nachricht in Gebärden·sprache schicken?

      Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

      Foto von einer freundlichen Frau. Die Frau lächelt. Die Frau sitzt in einem Büro an einem Schreib·tisch. Auf dem Tisch steht ein aufgeklappter Laptop.

      Wie gehen wir mit schwierigen Wörtern in Leichter Sprache um?

      Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

      Symbol für: Glossar.

      Hier kommen Sie zurück zur Start·seite

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      <http://www.nuernberg.de/internet/stadtplanungsamt_leichte_sprache_ls/stpl_auskunft_beratung_leichte_sprache_ls.html>

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      Auf dieser Internet·seite sind viele Bilder.
      Hier ist eine Liste zu allen Bildern.
      Wir müssen zu jedem Bild dazu·schreiben: