Hier zeigen wir Ihnen: Was macht die Bau·leit·planung vom Stadt·planungs·amt?

Hier zeigen wir Ihnen: Was macht die Bau·leit·planung vom Stadt·planungs·amt?

Wo soll es Wohnungen oder Geschäfte geben?
Wo soll es neue Straßen oder Grün·flächen geben?
Dafür gibt es 2 wichtige Pläne:
den Flächen·nutzungs·plan
und einen Bebauungs·plan.
Der Flächen·nutzungs·plan zeigt:So will die Stadt Nürnberg die Flächen in Zukunft nutzen.Das bedeutet:Wo sollen welche Sachen entstehen?

Wohnungen
Sport·plätze
Schulen
Geschäfte
Kultur·einrichtungen
wie ein Museum
Straßen
Parks und Wälder
und Felder für die Landwirtschaft.
Die Stadt Nürnberg macht den Flächen·nutzungs·plan selbst.
Der Flächen·nutzungs·plan hilft dabei:Die Entwicklung von der Stadt Nürnberg ist gut geplant.
Der Flächen·nutzungs·plan ist keine Erlaubnis zum Bauen für die Besitzer von den Grundstücken.
Aber der Plan ist wichtig für die Gemeinde und andere Behörden.
Denn die Gemeinde und die anderen Behörden müssen über die Bau·vorhaben entscheiden.
Der Flächen·nutzungs·plan soll immer aktuell sein.
Darum müssen wir den Flächen·nutzungs·plan regelmäßig anpassen.
Dafür gibt es bestimmte Regeln im Bau·gesetz·buch.
Klicken Sie hier:

Der Flächen·nutzungs·plan ist nicht in Leichter Sprache.
Ein Bebauungs·plan legt fest:Was und wie darf gebaut werden?

Wie hoch darf ein Gebäude sein?
Wie viel Abstand muss zwischen den Gebäuden sein?
Zum Bebauungs·plan gehört eine Karte.Diese Karte nennt man auch Plan·zeichnung.Und zu dem Bebauungs·plan gehört auch ein Text mit Regeln für die Bebauung von den Flächen.
Für die Regeln gibt es eine Begründung.
Die Begründung erklärt:Warum sind die Regeln für diese Fläche so und nicht anders?Zur Begründung gehört auch immer ein Bericht über die Umwelt.
Die Regeln gelten für alle und bestimmen auch:Wie sollen die Gebäude aussehen?
Welche Gebäude sind erlaubt?
Und wie darf man die Gebäude nutzen?Zum Beispiel Wohn·haus oder Lager·halle?
Auf welchen Teilen von dem Grundstück darf gebaut werden?
Auf welchen Teilen von dem Grundstück darf nicht gebaut werden?
In welchem Maß darf ich bauen?Das bedeutet:
Wie hoch darf ich bauen?
Und auf wie viel Fläche von meinem Grundstück darf ich bauen?
Gibt es Regeln zu den erlaubten Pflanzen?
Klicken Sie hier:

Die Bebauungs·pläne sind nicht in Leichter Sprache.
Es gibt feste Regeln im Deutschland:So wird ein Bebauungs·plan gemacht.In den Regeln steht auch:Die Bürger können dabei mitreden. Meist können die Bürger 2 Mal ihre Meinung sagen und Vorschläge machen.
Das nennt man Öffentlichkeits·beteiligung.

Klicken Sie hier:

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Melden Sie sich bei uns.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Das Kontakt·formular ist nicht in Leichter Sprache.
Das Kontakt·formular sieht so aus:
In dem Formular gibt es leere Felder.
Über jedem leeren Feld steht:
Was sollen Sie in das leere Feld schreiben?
Manchmal ist da auch ein kleiner Stern.
Der kleine Stern sieht so aus: *.
In die leeren Felder mit dem kleinen Stern
müssen Sie immer etwas schreiben.
Die leeren Felder ohne Stern können Sie auch leer lassen.
Sie wollen mit Ihrer Nachricht einen Anhang schicken?
Das können Sie in diesem Teil machen:
Sie können nur diese Datei-Formate schicken:
Ganz unten in dem weißen Kasten gibt es ein Recht·eck.
Das Recht·eck ist auf der rechten Seite.
In dem Recht·eck steht das Wort: Ab·senden.
Sie sind fertig mit dem Schreiben?
Dann klicken Sie auf das Recht·eck mit dem Wort: Ab·senden.
Wir bekommen dann Ihre Nachricht.
Dann melden wir uns bei Ihnen.
Sie können das in Gebärden·sprache machen.
Machen Sie einfach ein Video.
Schicken Sie das Video an uns.
Wir antworten Ihnen auch in Gebärden·sprache.
Das geht über SQAT.

Das Thema von dem Video steht in der Überschrift.
Die Überschrift finden Sie über dem Video.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Es gibt 2 Möglichkeiten:

Es gibt 2 Möglichkeiten:

Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Video-Loop.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:

Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Laut·stärke.
Das Zeichen ist links unten im Video.
Dann erscheint rechts daneben ein Laut·stärke·regler.
Der Laut·stärke·regler sieht so aus:
Klicken Sie weiter rechts auf die Linie.
Klicken Sie weiter links auf die Linie.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Vollbildmodus aktivieren.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Das Video ist dann so groß wie Ihr Bildschirm.
Dann drücken Sie diese Taste auf der Computer·tastatur: Esc.
Die Taste ist links oben auf der Computer·tastatur.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Spracheinstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Wählen Sie dieses Feld aus: Deutsch.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Spracheinstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Wählen Sie dieses Feld aus: Aus.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Klicken Sie auf: Geschwindigkeit.
Wählen Sie die gewünschte Geschwindigkeit aus:
Klicken Sie danach noch einmal auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Dann verschwindet das Menü wieder.
Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist vom Büro für Leichte Sprache von der Lebens·hilfe Braunschweig.
Wer hat den Text in Leichter Sprache geprüft?
Die Prüf·gruppe von der Lebens·hilfe Braunschweig hat den Text geprüft.
Von wem sind die Bilder?
Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Wir haben die Internet·seite im Februar 2026 das letzte Mal neu gemacht.
Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel:
Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen.
Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel:
Im Text steht das Wort Schüler.
Ein Schüler kann ein Mann sein.
Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
Oder ein anderes Geschlecht haben.
Wir meinen immer alle Menschen!