Hier zeigen wir Ihnen: Wo dürfen Bürger bei der Stadt·planung mitreden?

Hier zeigen wir Ihnen: Wo dürfen Bürger bei der Stadt·planung mitreden?

Die Bürger sollen über Pläne in der Stadt Nürnberg mitreden können.
Dabei gibt es 2 Arten:
Die Stadt Nürnberg muss die Bürger mitreden lassen.
Die Stadt Nürnberg lässt die Bürger freiwillig mitreden.
Wir erklären in diesem Text die 2 Arten genauer.
Es gibt Pläne mit einer Pflicht zur Öffentlichkeits·beteiligung.Das bedeutet:
Die Stadt Nürnberg muss die Bürger mitreden lassen.
Dann können Bürger 2-mal ihre Meinung
und ihre Ideen dazu sagen:
1-mal bei der früh·zeitigen Öffentlichkeits·beteiligung
und 1-mal bei der Veröffentlichung im Internet.
Das steht im Paragraf 3 vom Bau·gesetz·buch.
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Wir müssen die Bürger mitreden lassen?
Dann machen wir die früh·zeitige Öffentlichkeits·beteiligung.
Die Bürger sollen nämlich früh von den neuen Bebauungs·plänen erfahren.
Wir informieren die Bürger über:
die Ziele von der Planung
den Entwurf für ein Bau·vorhaben
und die Folgen von dem Bau·vorhaben für die Nachbarschaft.
Alle Bürger dürfen mitreden.
Auch Kinder und Jugendliche dürfen mitreden.
Wir stellen die Informationen zu einem neuen Bebauungs·plan ins Internet.
Es gibt für die Beteiligung von den Bürgern auch Treffen.Zum Beispiel Informations·veranstaltungen oder Arbeits·gruppen.

Und wir informieren die Arbeits·gemeinschaft von den Bürger·vereinen und von den Vorstadt·vereinen über:
den Ort von der Beteiligung
und die Dauer von der Beteiligung.
Die früh·zeitige Öffentlichkeits·beteiligung dauert meistens 4 Wochen.
Der Stadtrat von Nürnberg entscheidet über die genaue Dauer.
Manchmal gibt es keine früh·zeitige Öffentlichkeits·beteiligung.
Zum Beispiel in diesem Fall:Durch das Bau·vorhaben gibt es keine großen Veränderungen in der Nachbarschaft.Dann informieren wir nur im Internet über das Bau·vorhaben.
Wir machen dann vorher keine früh·zeitige Öffentlichkeits·beteiligung.
Das Bau·vorhaben ist jetzt schon weiter geplant?
Und der Stadtrat stimmt einem neuen Bebauungs·plan zu?
Dann können die Bürger wieder ihre Meinung zu der Planung sagen.
Dafür stellen wir den Bebauungs·plan ins Internet.Man sagt dazu veröffentlichen.

Wir veröffentlichen auch die Umwelt·berichte von dem Bebauungs·plan.
Der Bebauungs·plan muss mindestens 30 Tage im Internet sein.
Die Bürger können in dieser Zeit ihre Stellungnahme abgeben.Bei einer Stellungnahme sagt eine Person ihre Meinung zu einer Sache.
im Internet
oder mit einem Brief.
Der Stadtrat prüft alle Stellungnahmen.
Dafür müssen die Stellungnahmen aber pünktlich beim Stadtrat sein.
Der Stadtrat entscheidet:Was ist gerecht für die Bürgerund für die Stadt?
Was ist für alle gut?Die Prüfung vom Stadtrat heißt auch: Abwägung.
Die Stadt schreibt den Bürgern das Ergebnis von der Abwägung.
Die Stadt Nürnberg möchte Sie auch freiwillig bei vielen Projekten mitreden lassen.Zum Beispiel wenn wir einen neuen Ort planen.
Oder wenn wir einen Stadt·teil erneuern.
Oder wenn wir einen Platz neu machen.Dann organisieren wir zum Beispiel Informations·veranstaltungen für die Bürger.
Bei diesen Informations·veranstaltungen stellen wir die Pläne vor.
Die Bürger können uns auch ihre Ideen und Wünsche sagen.
Wir nehmen die Ideen und Wünsche von den Bürgern dann mit in unsere weitere Planung.

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Dann klicken Sie auf das Recht·eck mit dem Wort: Ab·senden.
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Dann melden wir uns bei Ihnen.
Sie können das in Gebärden·sprache machen.
Machen Sie einfach ein Video.
Schicken Sie das Video an uns.
Wir antworten Ihnen auch in Gebärden·sprache.
Das geht über SQAT.

Das Thema von dem Video steht in der Überschrift.
Die Überschrift finden Sie über dem Video.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
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Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Video-Loop.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
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Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Laut·stärke.
Das Zeichen ist links unten im Video.
Dann erscheint rechts daneben ein Laut·stärke·regler.
Der Laut·stärke·regler sieht so aus:
Klicken Sie weiter rechts auf die Linie.
Klicken Sie weiter links auf die Linie.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
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Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Vollbildmodus aktivieren.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Das Video ist dann so groß wie Ihr Bildschirm.
Dann drücken Sie diese Taste auf der Computer·tastatur: Esc.
Die Taste ist links oben auf der Computer·tastatur.
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Das ist das Zeichen für: Spracheinstellungen öffnen.
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Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Klicken Sie auf: Geschwindigkeit.
Wählen Sie die gewünschte Geschwindigkeit aus:
Klicken Sie danach noch einmal auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Dann verschwindet das Menü wieder.
Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

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Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
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Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist vom Büro für Leichte Sprache von der Lebens·hilfe Braunschweig.
Wer hat den Text in Leichter Sprache geprüft?
Die Prüf·gruppe von der Lebens·hilfe Braunschweig hat den Text geprüft.
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Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Wir haben die Internet·seite im Februar 2026 das letzte Mal neu gemacht.
Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel:
Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen.
Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel:
Im Text steht das Wort Schüler.
Ein Schüler kann ein Mann sein.
Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
Oder ein anderes Geschlecht haben.
Wir meinen immer alle Menschen!