Mitreden!
Wo dürfen Bürger bei der Stadt·planung mitreden?
Hier informieren wir Sie:
Wo dürfen Bürger bei der Stadt·planung mitreden?
Die Internet·seite ist in Leichter Sprache.
Und die Internet·seite ist vom Stadt·planungs·amt
von der Stadt Nürnberg.
Das steht auf dieser Seite
Allgemeine Informationen
Die Bürger sollen über Pläne in der Stadt Nürnberg mitreden können.
Dabei gibt es 2 Arten:
Die Stadt Nürnberg muss die Bürger mitreden lassen.
Die Stadt Nürnberg lässt die Bürger freiwillig mitreden.
Pläne mit einer Pflicht zur Öffentlichkeits·beteiligung
Es gibt Pläne mit einer Pflicht zur Öffentlichkeits·beteiligung.Das bedeutet:
Die Stadt Nürnberg muss die Bürger mitreden lassen.
Die Stadt Nürnberg hat ein Bau·vorhaben
und macht dazu einen Bebauungs·plan?
Dann können Bürger 2-mal ihre Meinung
und ihre Ideen dazu sagen:
1-mal bei der früh·zeitigen Öffentlichkeits·beteiligung
und 1-mal bei der Veröffentlichung im Internet.
Das steht im Paragraf 3 vom Bau·gesetz·buch.
Alle aktuellen Beteiligungen finden Sie hier:
Frühzeitige Öffentlichkeits·beteiligung
Wir müssen die Bürger mitreden lassen?
Dann machen wir die früh·zeitige Öffentlichkeits·beteiligung.
Die Bürger sollen nämlich früh von den neuen Bebauungs·plänen erfahren.
Wir informieren die Bürger über:
die Ziele von der Planung
den Entwurf für ein Bau·vorhaben
und die Folgen von dem Bau·vorhaben für die Nachbarschaft.
Alle Bürger dürfen mitreden.
Auch Kinder und Jugendliche dürfen mitreden.
Was genau machen wir bei der früh·zeitigen Öffentlichkeits·beteiligung?
Wir stellen die Informationen zu einem neuen Bebauungs·plan ins Internet.
Es gibt für die Beteiligung von den Bürgern auch Treffen.Zum Beispiel Informations·veranstaltungen
oder Arbeits·gruppen.
Und wir informieren die Arbeits·gemeinschaft von den Bürger·vereinen
und von den Vorstadt·vereinen über:
den Ort von der Beteiligung
und die Dauer von der Beteiligung.
Die früh·zeitige Öffentlichkeits·beteiligung dauert meistens 4 Wochen.
Der Stadtrat von Nürnberg entscheidet über die genaue Dauer.
Gibt es immer eine früh·zeitige Öffentlichkeits·beteiligung?
Manchmal gibt es keine früh·zeitige Öffentlichkeits·beteiligung.
Zum Beispiel in diesem Fall:Durch das Bau·vorhaben gibt es keine großen Veränderungen in der Nachbarschaft.Dann informieren wir nur im Internet über das Bau·vorhaben.
Wir machen dann vorher keine früh·zeitige Öffentlichkeits·beteiligung.
Veröffentlichung im Internet
Das Bau·vorhaben ist jetzt schon weiter geplant?
Und der Stadtrat stimmt einem neuen Bebauungs·plan zu?
Dann können die Bürger wieder ihre Meinung zu der Planung sagen.
Dafür stellen wir den Bebauungs·plan ins Internet.Man sagt dazu veröffentlichen.
Wir veröffentlichen auch die Umwelt·berichte von dem Bebauungs·plan.
Der Bebauungs·plan muss mindestens 30 Tage im Internet sein.
Die Bürger können in dieser Zeit ihre Stellungnahme abgeben.Bei einer Stellungnahme sagt eine Person ihre Meinung zu einer Sache.
So können die Bürger ihre Stellungnahme abgeben:
Was passiert mit meiner Stellungnahme?
Pläne mit einer freiwilligen Öffentlichkeits·beteiligung
Die Stadt Nürnberg möchte Sie auch freiwillig bei vielen Projekten mitreden lassen.Zum Beispiel wenn wir einen neuen Ort planen.
Oder wenn wir einen Stadt·teil erneuern.
Oder wenn wir einen Platz neu machen.Dann organisieren wir zum Beispiel Informations·veranstaltungen für die Bürger.
Bei diesen Informations·veranstaltungen stellen wir die Pläne vor.
Die Bürger können uns auch ihre Ideen und Wünsche sagen.
Wir nehmen die Ideen und Wünsche von den Bürgern dann mit in unsere weitere Planung.
Alle aktuellen Beteiligungen finden Sie hier:
So erreichen Sie uns
Sie haben Fragen?
Dann melden Sie sich gern bei uns!
Sie möchten uns eine Nachricht in Gebärden·sprache schicken?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Wie gehen wir mit schwierigen Wörtern in Leichter Sprache um?
Das erklären wir auf dieser Internet·seite:






