Weniger Stau und mehr Grün – das sind ganz kurz zusammengefasst die Ziele des derzeit größten Infrastrukturprojekts in Nürnberg, dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs. Ein 1,8 Kilometer langer Tunnel, Lärmschutz und ein neuer Stadtpark sind die wichtigsten Eckpunkte des knapp eine Milliarde Euro teuren Projekts.
Der Frankenschnellweg ist seit vielen Jahren eines der am intensivsten diskutierten Verkehrsprojekte in Nürnberg. Die Planungen für den kreuzungsfreien Ausbau laufen seit 2006. Gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von 2013 wurde geklagt. Ein Änderungs- und Ergänzungsplanfestbeschluss wurde im Jahr 2020 erlassen. Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss in der Fassung von 2020 wurden dann abgewiesen. Damit besteht – nach 19 Jahren Planung und notwendiger gerichtlicher Überprüfung – Baurecht für das Projekt.
Gegnerinnen und Gegner des Ausbaus hatten ein Bürgerbegehren initiiert und genügend Unterschriften gesammelt. Deshalb fand am 28. Juni 2026 ein Bürgerentscheid statt. Dabei stimmte eine Mehrheit der Abstimmenden für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs.

Bürgerentscheid zum Frankenschnellweg: Ergebnisse
Ergebnisse im Detail
Auf der Detailseite zum Bürgerentscheid finden Sie umfassende Statistiken – darunter die Ergebnisse nach Stimmanteilen, die Stimmverteilung in den statistischen Bezirken, die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen sowie die Wahlbeteiligung.
Fakten zum Projekt
Der Frankenschnellweg verläuft im Westen von Nürnberg. Er soll zwischen der Stadtgrenze Nürnberg / Fürth und der Otto-Brenner-Brücke in zwei voneinander getrennten Abschnitten kreuzungsfrei ausgebaut werden.
Über 60.000 Fahrzeuge aus Nürnberg und der Metropolregion fahren täglich über den Frankenschnellweg.
Im Abschnitt West zwischen der Anschlussstelle Nürnberg / Fürth und der Jansenbrücke soll in Fahrtrichtung Hafen eine dritte Fahrspur gebaut werden. Außerdem sollen auf beiden Seiten des Frankenschnellwegs Lärmschutzwände errichtet werden.
Im Abschnitt Mitte von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke soll ein 1,8 Kilometer langer Tunnel dafür sorgen, dass eine kreuzungsfreie Durchfahrt unter drei Straßen möglich ist: der Rothenburger Straße, der Schwabacher Straße und der Landgrabenstraße / An den Rampen.
Der Verteilerverkehr zu den angrenzenden Stadtteilen und zur Innenstadt soll oberhalb des Tunnels abgewickelt werden. Dort sind fünf Kilometer Rad- und Gehwege geplant. Auf der südlichen Tunneldecke soll ein neuer Stadtteilpark entstehen.
Die Stadt Nürnberg ist Träger dieses Projekts.
Die Kosten für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs werden voraussichtlich bei knapp einer Milliarde Euro liegen. Den Großteil der Kosten würde das Land Bayern tragen. Die Zuschüsse setzen sich zusammen aus einer Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und einem Sonderfonds des Landes. Die Details zu den Kosten und Fördergeldern werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet.
Die voraussichtlichen Kosten des Projekts basieren auf der Entwurfsplanung, die der Planfeststellung zugrunde lag. Dabei sind Kostensteigerungen eingerechnet, die durch die Verzögerung des Projekts entstanden sind, sowie technische Anpassungen, die im Zuge der Detailplanung aufkamen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. März 2025 eine Beschwerde des Bund Naturschutz zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs zurückgewiesen und damit das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 27. März 2024 bestätigt. Der BayVGH hatte entschieden, dass der geplante kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig und keine Revision gegen diese Entscheidung möglich ist.
Der Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderfähig. Es folgen nun die Ausschreibungen und Vergabeverfahren für die einzelnen Gewerke. Die Ausschreibung für die Hauptbaumaßnahme im Westen (von der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth bis zur Anschlussstelle Nürnberg-Westring an der Jansenbrücke) kann Anfang 2026 beginnen.
Der Baubeginn im Frankenschnellweg-Abschnitt West könnte im Februar 2027 erfolgen. Im Anschluss daran kann der Abschnitt Mitte von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke umgesetzt werden.
Historie:
Zuvor hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit Urteilen vom 27. März 2024 entschieden, dass der geplante Ausbau von zwei Abschnitten des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig ist. Die Klagen des Bundes Naturschutz und einer Privatperson wurden abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Seit 26. Juli 2024 lagen die schriftlichen Urteilsgründe vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof war zur Überzeugung gelangt, dass der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht wird, weshalb sein Ausbau planerisch gerechtfertigt sei. Insbesondere die Verkehrsprognose hat den Senat überzeugt. Ausdrücklich spricht das Urteil von den gut nachvollziehbaren fachlichen Erläuterungen des Bearbeiters in der mündlichen Verhandlung, mit denen sämtlichen Einwänden überzeugend entgegengetreten worden ist. Insgesamt hat sich das Gericht mit den Fragen der Verkehrsprognose und den gegen sie gerichteten Angriffen umfassend auseinandergesetzt und hat diese überzeugend zurückgewiesen.
Vorausgegangen war ein jahrelanges juristisches Verfahren, denn bereits seit Juni 2013 liegt für den Ausbau ein Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vor. Dieser Beschluss wurde nach einer abgewiesenen Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beklagt. Während einer Vergleichsverhandlung ruhte das Verfahren zwischenzeitlich. Nach der Wiederaufnahme ist das Verfahren mit dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2024 abgeschlossen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Dabei ging es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem geplanten Ausbau um den Bau einer Schnellstraße handelt. Dann wäre hierfür zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Mit Blick auf das juristische Verfahren hatte der Stadtrat bereits im Juli 2015 entschieden, freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens durchführen zu lassen. Hierzu – und zu weiteren ergänzenden technischen Planungen – liegt seit Juli 2020 ein Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss der Regierung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vor.
Mitte August 2020 hatte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Diese Klage wurde im Oktober 2022 vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen.
Im projektbegleitenden Forum treffen sich Bürgervereine und Interessenvertretungen mit dem städtischen Projektteam. Hier wird informiert, diskutiert und gemeinsam über das Projekt beraten. Das Forum soll außerdem bei der Planung des neuen Stadtteilparks mitwirken. Nächste Termine finden bei Bedarf statt.
Auch Stadtrat und Ausschüsse beschäftigen sich mit dem Thema kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs. Hier eine chronologische Übersicht der Sitzungen.
Bilder zum Projekt
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Aktualisiert am 28.06.2026, 20:49 Uhr


