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Frankenschnellweg

Beim Tunnelportal West führt der Frankenschnellweg zweispurig i, Bild © langhuggerramp / Stadt Nürnberg

Weniger Stau und mehr Grün – das sind ganz kurz zusammengefasst die Ziele des derzeit größten Infrastrukturprojekts in Nürnberg, dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs. Ein 1,8 Kilometer langer Tunnel, Lärmschutz und ein neuer Stadtpark sind die wichtigsten Eckpunkte des knapp eine Milliarde Euro teuren Projekts.

Der Frankenschnellweg ist seit vielen Jahren eines der am intensivsten diskutierten Verkehrsprojekte in Nürnberg. Die Planungen für den kreuzungsfreien Ausbau laufen seit 2006. Gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von 2013 wurde geklagt. Ein Änderungs- und Ergänzungsplanfestbeschluss wurde im Jahr 2020 erlassen. Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss in der Fassung von 2020 wurden dann abgewiesen. Damit besteht - nach 19 Jahren Planung und notwendiger gerichtlicher Überprüfung – Baurecht für das Projekt. Die Gegnerinnen und Gegner des Ausbaus haben jetzt ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und genügend Unterstützung gesammelt, sodass nun ein Bürgerentscheid stattfindet.

Bürgerentscheid Frankenschnellweg

Der Bürgerentscheid „Lieber zurück auf Los statt Ausbau Frankenschnellweg“ findet am 28. Juni 2026 statt. Mit dem Bürgerentscheid können die Nürnbergerinnen und Nürnberger darüber abstimmen, ob das Projekt des kreuzungsfreien Frankenschnellweg-Ausbaus gestoppt oder weiterverfolgt werden soll. Dabei stehen sich zwei unterschiedliche Sichtweisen gegenüber. Beim Bürgerentscheid wird folgende Frage gestellt: „Sind Sie dafür, dass die derzeitigen Planungen und Maßnahmen (nach aktuellem Planfeststellungsverfahren) für den Ausbau des Frankenschnellwegs sofort gestoppt werden?“

Die Positionen:

„Die Stadt Nürnberg sieht im kreuzungsfreien Ausbau eine langfristige Lösung für Verkehrsprobleme entlang des Frankenschnellwegs. Der Verkehr wird mit dem Ausbau künftig besser verteilt werden: Der Verkehr wird teilweise in den Tunnel verlagert, während der an der Oberfläche verbleibende Verkehr neu geordnet wird. Die Stadt verbindet damit das Ziel, Staus zu verringern, angrenzende Stadtteile zu entlasten, die Verkehrssicherheit zu verbessern sowie bessere Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Außerdem verweist sie auf zusätzlichen Lärmschutz, neue Grün- und Freiflächen und städtebauliche Chancen im Umfeld des Projekts. Für den Ausbau werden Gesamtkosten von rund einer Milliarde Euro genannt. Der Freistaat Bayern will das Projekt mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschussen und zusätzlichen 100 Millionen Euro sonderfinanzieren. Der westliche Abschnitt könnte nach Angaben der Stadt im Februar 2027 beginnen.“

„Nürnberg braucht eine schnelle Lösung statt dauerhafter Großbaustelle bis Mitte der 40er Jahre mit Dreck, Lärm, großflächigem Stau und hoher Belastung für die Nachbarschaften.

Nürnberg braucht eine intelligente Reduktion der Verkehrsbelastung, doch der Ausbau wird viel mehr Fern- und Lkw-Verkehr mitten durch unsere Stadt anziehen. Nürnberg braucht mehr Grün statt massenhaft Fällungen von alten Bäumen und zusätzlicher überhitzter Asphaltwüsten. Nürnberg braucht Geld für wichtigere Dinge wie bezahlbaren Wohnraum, Bildung, Gesundheit, Kultur und öffentlichen Nahverkehr statt über eine Milliarde Euro Steuergelder in einem Tunnel zu versenken. Nürnberg braucht in Zukunft mehr finanziellen Spielraum statt dauerhaft jährlich Millionen in den Betrieb eines Tunnels stecken zu müssen. Der geplante Ausbau verhindert Entwicklungschancen für mehr Wohnraum, mehr Grün, bessere Nachbarschaften, weitere Straßenbahnstrecken und eine ehrliche Stadtreparatur. Der Ausbau zerschneidet dagegen die Stadt an Stellen noch mehr, wo Stadtteile wirklich verbunden werden müssen. Wir wollen dem Vorbild anderer Großstädte folgen, die Verkehr menschengerecht und ihre Stadt wieder lebendiger gestalten.“

Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid

Die Stadt hat mit dem Versand der rund 380.000 Abstimmungsbenachrichtigungen begonnen. Um die Teilnahme an der Abstimmung zu erleichtern, werden zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen versandt. Enthalten ist zudem eine Information, worum es bei dem Bürgerentscheid geht.

Alle Personen mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit, die am Abstimmungstag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens zwei Monaten in Nürnberg wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind wahlberechtigt.

Es kann entweder direkt per Briefwahl abgestimmt werden oder es besteht die Möglichkeit, mit dem beiliegenden Abstimmungsschein und einem amtlichen Lichtbildausweis am Sonntag, 28. Juni, im auf der Abstimmungsbenachrichtigung angegebenen Abstimmungsraum zu wählen, aber auch in jedem anderen.

Da das Wahlamt keinen Einfluss auf die Postzustellung hat, wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen schnellstens zurückzuschicken oder bis 18 Uhr am Abstimmungstag direkt in den Briefkasten des Wahlamts einzuwerfen, damit die Stimme noch in die Auszählung einfließen kann. Briefwahlunterlagen, die am Wahltag nach 18 Uhr und damit verspätet eingehen, können leider bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Wahlamts ab 8. Juni:

  • Montag, Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Freitag, 26, Juni, von 8.30 Uhr bis 15 Uhr

Fakten zum Projekt

Der Frankenschnellweg verläuft im Westen von Nürnberg. Er soll zwischen der Stadtgrenze Nürnberg / Fürth und der Otto-Brenner-Brücke in zwei voneinander getrennten Abschnitten kreuzungsfrei ausgebaut werden.

Über 60.000 Fahrzeuge aus Nürnberg und der Metropolregion fahren täglich über den Frankenschnellweg.

Im Abschnitt West zwischen der Anschlussstelle Nürnberg / Fürth und der Jansenbrücke soll in Fahrtrichtung Hafen eine dritte Fahrspur gebaut werden. Außerdem sollen auf beiden Seiten des Frankenschnellwegs Lärmschutzwände errichtet werden.

Im Abschnitt Mitte von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke soll ein 1,8 Kilometer langer Tunnel dafür sorgen, dass eine kreuzungsfreie Durchfahrt unter drei Straßen möglich ist: der Rothenburger Straße, der Schwabacher Straße und der Landgrabenstraße / An den Rampen.

Der Verteilerverkehr zu den angrenzenden Stadtteilen und zur Innenstadt soll oberhalb des Tunnels abgewickelt werden. Dort sind fünf Kilometer Rad- und Gehwege geplant. Auf der südlichen Tunneldecke soll ein neuer Stadtteilpark entstehen.

Die Stadt Nürnberg ist Träger dieses Projekts.

Die Kosten für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs werden voraussichtlich bei knapp einer Milliarde Euro liegen. Den Großteil der Kosten würde das Land Bayern tragen. Die Zuschüsse setzen sich zusammen aus einer Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und einem Sonderfonds des Landes. Die Details zu den Kosten und Fördergeldern werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet.

Die voraussichtlichen Kosten des Projekts basieren auf der Entwurfsplanung, die der Planfeststellung zugrunde lag. Dabei sind Kostensteigerungen eingerechnet, die durch die Verzögerung des Projekts entstanden sind, sowie technische Anpassungen, die im Zuge der Detailplanung aufkamen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26. März 2025 eine Beschwerde des Bund Naturschutz zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs zurückgewiesen und damit das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 27. März 2024 bestätigt. Der BayVGH hatte entschieden, dass der geplante kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig und keine Revision gegen diese Entscheidung möglich ist.

Der Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderfähig. Es folgen nun die Ausschreibungen und Vergabeverfahren für die einzelnen Gewerke. Die Ausschreibung für die Hauptbaumaßnahme im Westen (von der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth bis zur Anschlussstelle Nürnberg-Westring an der Jansenbrücke) kann Anfang 2026 beginnen.

Der Baubeginn im Frankenschnellweg-Abschnitt West könnte im Februar 2027 erfolgen. Im Anschluss daran kann der Abschnitt Mitte von der Rothenburger Straße bis zur Otto-Brenner-Brücke umgesetzt werden.

Historie:

Zuvor hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit Urteilen vom 27. März 2024 entschieden, dass der geplante Ausbau von zwei Abschnitten des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig ist. Die Klagen des Bundes Naturschutz und einer Privatperson wurden abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Seit 26. Juli 2024 lagen die schriftlichen Urteilsgründe vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof war zur Überzeugung gelangt, dass der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht wird, weshalb sein Ausbau planerisch gerechtfertigt sei. Insbesondere die Verkehrsprognose hat den Senat überzeugt. Ausdrücklich spricht das Urteil von den gut nachvollziehbaren fachlichen Erläuterungen des Bearbeiters in der mündlichen Verhandlung, mit denen sämtlichen Einwänden überzeugend entgegengetreten worden ist. Insgesamt hat sich das Gericht mit den Fragen der Verkehrsprognose und den gegen sie gerichteten Angriffen umfassend auseinandergesetzt und hat diese überzeugend zurückgewiesen.

Vorausgegangen war ein jahrelanges juristisches Verfahren, denn bereits seit Juni 2013 liegt für den Ausbau ein Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken vor. Dieser Beschluss wurde nach einer abgewiesenen Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beklagt. Während einer Vergleichsverhandlung ruhte das Verfahren zwischenzeitlich. Nach der Wiederaufnahme ist das Verfahren mit dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2024 abgeschlossen. Die Revision wird nicht zugelassen.

Dabei ging es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem geplanten Ausbau um den Bau einer Schnellstraße handelt. Dann wäre hierfür zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Mit Blick auf das juristische Verfahren hatte der Stadtrat bereits im Juli 2015 entschieden, freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens durchführen zu lassen. Hierzu – und zu weiteren ergänzenden technischen Planungen – liegt seit Juli 2020 ein Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss der Regierung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Mitte August 2020 hatte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Diese Klage wurde im Oktober 2022 vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen.

Im projektbegleitenden Forum treffen sich Bürgervereine und Interessenvertretungen mit dem städtischen Projektteam. Hier wird informiert, diskutiert und gemeinsam über das Projekt beraten. Das Forum soll außerdem bei der Planung des neuen Stadtteilparks mitwirken. Nächste Termine finden bei Bedarf statt.

Auch Stadtrat und Ausschüsse beschäftigen sich mit dem Thema kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs. Hier eine chronologische Übersicht der Sitzungen.

Bilder zum Projekt

  1. Frankenschnellweg mit Lärmschutzwand im Abschnitt West

    Modell des Frankenschnellwegs mit Lärmschutzwand im Abschnitt West., Bild © Sör / Stadt Nürnberg
  2. Abschnitt Mitte

    Der Abschnitt Mitte beginnt mit dem Tunnel in Höhe der Rothenburger Straße.

    Beim Tunnelportal West führt der Frankenschnellweg zweispurig i, Bild © langhuggerramp / Stadt Nürnberg
  3. Grüner Tunneldeckel

    So könnte der Stadtteilpark auf dem grünen Deckel des neuen Tunnels aussehen.

    Modellbild: So könnte der Park auf dem grünen Deckel des neuen Tunnels aussehen., Bild © Sör / Stadt Nürnberg

Weitere Projekte

Stadtentwicklungsprojekte ziehen manchmal große Veränderungen im Stadtbild nach sich und werden in der Öffentlichkeit rege diskutiert. Ausgewählte Projekte stellen wir Ihnen auf unserer Seite „Stadtentwicklung“ in loser Folge vor.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/stadtentwicklung.html>

Weitere Informationen

Aktualisiert am 02.06.2026, 09:26 Uhr