Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz

Jugendliche ohne Ausbildungsplatz - Berufsschulpflicht

Die bisherige Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz wurde abgeschafft.

Jugendliche ohne Ausbildungsplatz erfüllen ihre Berufsschulpflicht in einem Berufsvorbereitungsjahr oder in anderen Maßnahmen zur Berufsvorbereitung.

Jugendliche ohne Ausbildungsplatz - was kommt nach der Mittelschule?

Die Schulpflicht in Bayern umfasst in der Regel neun Jahre an allgemeinbildenden Schulen und drei Jahre an beruflichen Schulen. Jugendliche, die eine Ausbildung abbrechen oder keine beginnen, sind daher normalerweise berufsschulpflichtig. Nachdem Sie die Mittelschule verlassen haben, beginnen Sie entweder eine Ausbildung oder besuchen weiterhin eine Schule.

Beratungsangebote

Jugendliche ohne Ausbildungsplatz finden an der B11 ein umfassendes Beratungsangebot. Unsere beiden Sozialpädagog*innen und unser Beratungslehrer stehen zur Verfügung.

Umfassende Beratung und Begleitung für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz bietet außerdem die Bundesagentur für Arbeit.

Die Jugendberufsagentur ist Anlaufpunkt bei allen Problemen von Jugendlichen ohne Schul- oder Ausbildungsplatz. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

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