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Nürnberg engagiert

Anträge für die Verleihung der Bayerischen Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte in Bayern gibt es nur für ein besonderes ehrenamtliches Engagement. Sie gibt es in zwei Varianten:

  • die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig, das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt;
  • die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.

Beide Varianten sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) gültig.

Sie können sowohl eine digitale Ehrenamtskarte beantragen, die in der kostenlosen App „Ehrenamtskarte Bayern” (verfügbar im Apple App Store und Google Play Store) angezeigt wird, als auch eine physische Karte, die Ihnen per Post zugestellt wird.

Alternativ können Sie den Antrag herunterlagen, vollständig ausfüllen und per Post an uns schicken:

Wichtig

Voraussetzung für die Beantragung der Ehrenamtskarte ist immer der Hauptwohnsitz.

  • Vergünstigungen bei Eintrittspreisen vieler staatlicher Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlösser und der Seeschifffahrt
  • Vergünstigungen beim Besuch weiterer Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • Rabatte bei verschiedenen kommerziellen Anbietern und Einrichtungen (zum Beispiel Apotheken, Friseursalons, Hotels und vieles mehr)
  • Verlosungen für Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die...

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
  • Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 € Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten...

  • Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für eine mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben oder
  • Reservisteninnen und Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
  • Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 € Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.