Anträge für die Verleihung der Bayerischen Ehrenamtskarte

Folgeantrag

In den letzten drei Jahren wurden über 2.000 Ehrenamtskarten in Nürnberg ausgestellt. Auf jeden Fall ein Grund zu feiern und uns bei Ihnen für Ihr Engagement zu bedanken! Wir freuen uns noch auf viele potenzielle Ehrenamtskartenträger/-innen, die sich in verschiedenen Bereichen Verdienste erworben haben! Drei Jahre Ehrenamtskarte Nürnberg heißt aber auch, dass die ersten Ehrenamtskarten auslaufen. Deshalb haben wir für Sie den Erst- und Folgeantrag kombiniert.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

Für Ehrenamtliche

Bitte füllen Sie den Antrag aus und lassen sich von dem Verein bzw. der Organisation, bei der Sie ehrenamtlich tätig sind, Ihr Ehrenamt bestätigen. Anschließend reichen Sie den Antrag bei der Kontaktstelle Ehrenamtskarte ein.

Sie haben ein Ehrenamt? Ihre Ehrenamtskarte läuft aus und Sie wollen eine Verlängerung beantragen?

Sie haben mehrere Ehrenämter?

Sie besitzen die JULEICA (Jugendleitercard)?
Bitte fügen Sie dem Antrag lediglich eine Kopie Ihrer JULEICA bei, eine Bestätigung des Vereins bzw. der Organisation ist nicht notwendig.

Sie nehmen an einem Freiwilligen Sozialen Jahr teil?
Bitte füllen Sie den Antrag für die blaue Ehrenamtskarte aus und schreiben "FSJ" auf die erste Seite. Auf der Rückseite lassen Sie sich Ihr FSJ von der jeweiligen Organisation bestätigen.

Sie sind seit mehr als 25 Jahren ehrenamtlich tätig, im Besitz des Ehrenzeichens des Freistaats Bayern oder gehören zu den Feuerwehrdienstleistenden oder Einsatzkräften im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben?


Für Vereine und Organisationen

Sie wollen als Organisation oder Verein einen Sammelantrag für alle Ehrenamtlichen stellen? Bitte füllen Sie den Antrag aus und fügen die "Anlage zum Sammelantrag" mit den Kontaktdaten und Unterschriften der Ehrenamtlichen bei.


Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte

Folgende persönliche Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte müssen erfüllt sein:

Die BLAUE Ehrenamtskarte, die drei Jahre bzw. bei Verlängerung vier Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die
• mindestens 16 Jahre alt sind und
• sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig und unentgeltlich durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren, wobei ein angemessener Kostenersatz zulässig ist oder
• Inhaber/-innen einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
• aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
• als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
• als Reservist/-innen regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständige/-r Angehörige/-r eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
• einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige GOLDENE Ehrenamtskarte erhalten
• Inhaber/-innen des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
• Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben (z.B. Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit),
• Reservist/-innen, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
• Ehrenamtliche, die nachweislich seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

WICHTIG: Der Antrag muss am Wohnort gestellt werden!

Förderer

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