Hauptnutzer sind die Klara-Kernpartner*innen. Darüber hinaus kann das Mietobjekt auch anderen Nutzenden an sieben Tagen die Woche, insbesondere Initiativen, Vereine, Organisationen und Wohlfahrtsverbänden mit sozialehrenamtlichem Bezug, kostenfrei überlassen werden (vgl. Allgemeine Mietvertrags- und Nutzungsbedingungen).
Wir stellen Nürnbergs Engagierten das Klara für Meetings, Workshops, Veranstaltungen und Co-Working zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an ehrenamtlich Arbeitende sowie an kleine und mittelgroße Initiativen und Organisationen, die über wenig Ressourcen verfügen oder sich gerade neu gründen. Sie alle finden bei uns Platz, um sich zu treffen, auszutauschen und Ideen und Projekte gemeinsam umzusetzen.
Die Mietpartei ist nicht berechtigt, die Räume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und / oder verbreitet wird, sei es von den Veranstaltenden selbst oder von an der Veranstaltung teilnehmenden Personen. Die Veranstaltungen dürfen keinen rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalt haben. Insbesondere dürfen weder in Wort und Schrift die Symbole die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.