Finanzielle Hilfen - Existenzsicherung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können.

Rechtsanspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben Bürger die

  • sich in einer finanziellen Notlage befinden, in der sie sich nicht selbst helfen können.
  • die finanzielle Hilfe benötigen, diese aber nicht von anderen, insbesondere von ihren Angehörigen oder anderen Leistungsträgern erhalten.
  • aufgrund einer Notsituation nicht in der Lage sind, in angemessener und menschenwürdiger Weise am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

In diesen Fällen gibt es eine Vielzahl von finanziellen Hilfen, die vom Sozialamt und von anderen Institutionen gewährt werden.

Die wesentlichen finanziellen Sozialleistungen sind

  • Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Wohngeld (Wohngeldgesetz)

Aktualisiert am 27.12.2023, 18:12 Uhr

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