Sie führen ärztliche Gespräche mit Menschen mit seelischen Problemen und psychischen Erkrankungen und beraten auch deren Angehörige, vor allem in Krisen.
Die Betroffenen sind zum Großteil nicht in der Lage, sich selbst an Einrichtungen des Hilfesystems für psychisch Kranke zu wenden, zum Teil an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt, zum Teil geschäftsunfähig oder aufgrund einer anderen schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung mit der Bewältigung ihres Lebensalltags massiv überfordert.
Die Kontaktaufnahme erfolgt mehrheitlich durch Hausbesuche, die Sie zusammen mit den Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen des sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) durchführen. Bei solchen Hausbesuchen oder auch Sprechstunden im Gesundheitsamt ist es Ihre Aufgabe, im Kontakt mit dem Betroffenen/der Betroffenen Vertrauen zu gewinnen, eine psychiatrische Ersteinschätzung vorzunehmen, hinsichtlich weiterer akut notwendiger Maßnahmen Entscheidungen zu treffen und diese gegebenenfalls auch zügig einzuleiten bei beispielsweise bestehender akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, auch in Zusammenarbeit mit Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr.
Zudem beraten Sie hinsichtlich weiterführender ambulanter ärztlich-therapeutischer und anderer Unterstützungsangebote und führen mit den Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen ein Case-Management durch. Sie erstellen bedarfsweise als Zusammenfassung Ihrer psychiatrischen Ersteinschätzung ärztliche Berichte für das Betreuungsgericht zur Anregung eines Betreuungsverfahrens.
Im Rahmen polizeilicher Vorführungen und des Unterbringungsverfahrens durch die Kreisverwaltungsbehörde fertigen Sie gegebenenfalls ärztliche Atteste als medizinische Grundlage für eine sofortige Unterbringung in einem fachpsychiatrischen Krankenhaus an.
Sie arbeiten bei all diesen Aufgaben eigenständig.
Eine ärztliche Approbation sowie die Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie sind unverzichtbar.