Der Aischgründer Karpfen wird seit 2012 als geschützte geografische Angabe geführt. Wie der Name schon verrät, darf er nur im Aischgrund erzeugt werden. Außerdem darf die Karpfendichte im Teich 800 Karpfen pro Hektar nicht überschreiten. Auch beim Futter gelten bestimmte Regeln: Es muss sich überwiegend um Naturnahrung handeln, Leguminosen, Getreide (außer Mais) und unter bestimmten Voraussetzungen Mischfutter dürfen beigefüttert werden. Karpfenzeit ist von September bis April oder ganz leicht zu merken in allen Monaten, die im Wort ein "r" haben.
Obwohl Franken nur wenige Gewässer hat, ist der Karpfen sehr beliebt. Das könnte daher kommen, dass traditionell Geistliche an vielen Tagen kein Fleisch essen durften, weshalb es eine hohe Nachfrage nach Fisch gab. Neben dem Aischgründer Karpfen ist übrigens auch der Fränkische Karpfen g. g. A. geschützt.

Unser Rezepttipp: Karpfen gebacken
Zutaten:
- Zwei küchenfertige Karpfen
- 1.000 Gramm Butterschmalz
- Zitronenscheibe, Petersilie
Zwei küchenfertigen Karpfen salzen und in Mehl wenden. 1.000 Gramm Butterschmalz in einer tiefen Pfanne erhitzen. Alternativ kann auch eine Fritteuse verwendet werden. Die Fische von beiden Seiten braten. Anschließend auf einem Tuch kurz abtropfen lassen. Eine Zitronenscheibe und Petersilie zum Garnieren verwenden.
Als Beilage eignen sich verschiedene Salate, Kartoffeln oder Ofengemüse.
Die Postkarte zum Aischgründer Karpfen gibt es hier zum Download.
