Zum ersten Mal seit 2019 findet wieder ein allgemeines Auswahlverfahren der EU („Concours“) für Hochschulabsolventinnen und -absolventen statt. Wer das Auswahlverfahren erfolgreich abschließt, kann ein unbefristetes Beamtenverhältnis bei der EU beginnen.
Was ist der EU Concours?
Der Concours ist das größte und bekannteste Auswahlverfahren der EU und richtet sich sowohl an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger als auch an bereits Berufstätige aus allen Fachrichtungen. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber starten ihre Laufbahn als Administratorin oder Administrator (AD) in der Einstiegsbesoldungsgruppe AD5. Das Verfahren wird vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) durchgeführt, dem zentralen Dienstleister für die Personalgewinnung der EU-Institutionen.
Wer kann sich bewerben?
Die Bewerbung ist vom 5. Februar bis 10. März 2026 über das Single Candidate Portal möglich.
Für die Teilnahme müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats und im Besitz der staatsbürgerlichen Rechte sein.
- Mindestens zwei EU-Amtssprachen, davon eine auf Niveau C1 und eine auf Niveau B2 beherrschen. Darunter kann auch die Muttersprache sein.
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens drei Jahre) haben.
Berufserfahrung ist nicht notwendig. Für die Teilnahme gibt es keine Altersgrenze.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Nach der Bewerbung werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, zum Auswahlverfahren eingeladen. Dieses findet einige Monate später online statt.
Das Auswahlverfahren ist anspruchsvoll und erfordert eine gründliche Vorbereitung. In verschiedenen Tests werden logisches Denken und digitale Fähigkeiten sowie EU-Wissen geprüft. Beispieltests finden sich auf der Seite des EPSO.
Wer mehr über den Einstieg in den Europäischen Öffentlichen Dienst erfahren möchte, kann an diversen Informationsveranstaltungen des Auswärtigen Amtes teilnehmen.
