Schuleingangs- Untersuchung

Schuleingangsuntersuchung
Aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation finden derzeit die Schuleingangsuntersuchungen in der vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorgesehenen reduzierter Form statt.
Die Schuleingangsuntersuchungen finden im Zeitraum von November bis ca. Juli statt. Die Erziehungsberechtigten erhalten rechtzeitig vor dem vorgesehenenTermin ein Einladungsschreiben mit Untersuchungstermin und Untersuchungsort sowie einen Fragebogen zugesandt. Die Untersuchungen werden überwiegend in einer unserer Außenstellen durchgeführt.
Die Schuleingangsuntersuchung hat zwei Bestandteile:
Schuleingangsscreening
Bei allen Kindern, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine sog. Screening-Testung durch unsere Kinderkrankenschwestern durchgeführt. Auch wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll, muss es noch vor der Einschulung getestet werden.
Im Rahmen dieser Testung erfolgt die Erfassung der bisher durchgeführten Impfungen, die Durchsicht des gelben Vorsorgeheftes Ihres Kindes, eine Testung des Hör- und Sehvermögens und eine orientierende Überprüfung der sprachlichen und motorischen Fähigkeiten.
Schulärztliche Schuleingangsuntersuchung
Bei fehlender Früherkennungsuntersuchung U 9 ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung durch einen Kinder- und Jugendarzt / eine Kinder- und Jugendärztin des Gesundheitsamtes notwendig.
Auch wenn sich bei der U9 oder der Testung durch die Kinderkrankenschwestern Besonderheiten ergeben haben, chronische Erkrankungen vorliegen oder Ihr Kind eine sonderpädagogische vorschulische Einrichtung besucht ist eine schulärztliche Untersuchung vorgesehen.
Eine schulärztliche Untersuchung kann auch auf Wunsch der Eltern durchgeführt werden, z. B., wenn Sie Fragen zu zusätzlichem Förderbedarf, Schulfähigkeit aus medizinischer Sicht oder vorzeitiger Einschulung haben oder die Zurückstellung Ihres Kindes in Erwägung ziehen.
Gesetzliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchung:
Nach Art. 14 GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz) sowie Art. 80 BayEUG (Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) müssen sich alle Kinder in Bayern der Schuleingangsuntersuchung durch MitarbeiterInnen der Gesundheitsämter unterziehen und dabei einen geeigneten Nachweis über die durchgeführte U9-Früherkennungsuntersuchung (z.B. das gelbe Heft mit den Vorsorgeuntersuchungen) sowie den Impfausweis vorlegen. Ferner ist gesetzlich festgelegt, dass bei mehrfachem Versäumen der Untersuchung eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt an das Jugendamt zu erfolgen hat (Art. 14 GDVG, Abs. 5, Sätze 4 ff).
- Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz
- Schuleingangsuntersuchung Flyer des LGL </imperia/md/gesundheitsamt/dokumente/kjaed/schuleingangsuntersuchung_flyer_lgl.pdf> (PDF, 3.0 MB)
- Flyer schulärztlicher Dienst </imperia/md/gesundheitsamt/dokumente/kjaed/flyer_schulaerztl_dienst.pdf> (PDF, 912 KB)
- Datenschutzhinweis Vorabfragebogen Schuleingangsuntersuchung </imperia/md/gesundheit_nbg/dokumente/datenschutzhinweis_vorabfragebogen_seu2023.pdf> (PDF, 139 KB)
- Datenschutzhinweis Schuleingangsuntersuchung </imperia/md/gesundheit_nbg/dokumente/datenschutzhinweisschuleingangsuntersuchung2023.pdf> (PDF, 126 KB)