Nürnberg pflegt Städtepartnerschaften zu 15 Kommunen in Europa, Nord- und Lateinamerika und Ostasien.
Austausch und Vielfalt, gemeinschaftlich und ebenbürtig sind dabei Schlüsselbegriffe für unser Verständnis von partnerschaftlicher Kooperation.
Und dies sind unserer Partnerstädte:
Städtepartnerschaften
...haben eine lange Tradition, insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sie als Beitrag zur Völkerverständigung, zur Versöhnung und zur europäischen Einigung. Nach dem Ende des Nazi-Terrors bauten die Kommunen auf diese Weise Brücken zwischen ehemaligen Kriegsgegnern, um einen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten.
Dabei leben die Partnerschaften von den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in (Partnerschafts-) Vereinen engagieren; von Lehrenden, die Schüler- und Jugendaustausche organisieren; von Künstlerinnen und Künstlern, die das Kulturleben bereichern; von Forschenden, die mit ausländischen Hochschulen kooperieren sowie von Sachverständigen verschiedenster Bereiche, die mit ihren Pendants aus anderen Ländern ihr Know-how erweitern.
Das Amt für Internationale Beziehungen vermittelt, unterstützt und kooperiert dabei mit zahlreichen Vereinen, Institutionen und Einrichtungen hier in Nürnberg und in den Partnerstädten.
Darüber hinaus...
...ist Nürnberg mit 9 Kommunen in Europa, im Nahen Osten und in Südasien in Städtefreundschaften verbunden.
Gleich ist bei all unseren Partnerschaften die Verankerung in der Bürgerschaft. Bevor eine Partnerschaft offiziell eingegangen wird, besteht zumeist ein längerer Kontakt und Austausch, bei dem engagierte Nürnbergerinnen und Nürnberger eine entscheidende Rolle spielen.
...besiegeln die freundschaftlichen Verbindungen zweier Städte und unterstreichen deren Willen, sich kulturell, sozial, wissenschaftlich und auch wirtschaftlich auszutauschen und zu fördern.
Geschlossen werden sie durch
• einen Stadtratsbeschluss auf unbefristete Zeit
• die anschließende Unterzeichnung eines weit gefassten Partnerschaftsvertrags durch die beteiligten (Ober-)Bürgermeister.
Zumeist geht der Vertragsunterzeichnung eine Freundschaftserklärung oder eine Rahmenvereinbarung voraus.
Werden geschlossen durch
• die Unterzeichnung eines Freundschaftsvertrags oder auch einer Absichtserklärung auf unbefristete Zeit. Unterzeichnet werden sie von den beteiligten (Ober-)Bürgermeistern.















