Ziel ist es, Engagierte im Bereich Flucht und Integration in ihrem Handeln zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere von Neuzugewanderten, zu leisten. Gefördert werden Maßnahmen, die der Bindung und Gewinnung von Ehrenamtlichen im Bereich Zuwanderung und Integration dienen. Auch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche im Kontext Flucht und Zuwanderung können unterstützt werden. Es werden nur gemeinnützige, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Projekte und Maßnahmen gefördert.
Anträge können bis zum 10. November 2025 eingereicht werden!
Hier finden Sie das Antragsformular sowie alle Informationen rund um die Förderung zusammengefasst.
Natürliche und juristische Personen mit Hauptsitz in Nürnberg oder mit wirksamen Aktivitäten in Nürnberg sind antragsberechtigt.
Antragsverfahren
Der Antrag wird bis 10.11.2025 schriftlich vor dem Maßnahmenbeginn bei der Integrationslotsin gestellt.
Die Anträge werden in einem internen Abstimmungsverfahren bis 30.11.2025 geprüft. Nach Abstimmung werden die Antragstellenden informiert. Im Falle eines positiven Bescheids wird die Zuwendung noch im Dezember 2025 ausbezahlt und es muss noch in 2025 mit der Maßnahme begonnen werden.
Nach der Durchführung wird ein einfacher Verwendungsnachweis erforderlich. Genaue Angaben hierzu werden zusammen mit dem Zuwendungsbescheid kommuniziert. Rechnungsbelege sind aufzubewahren.
Einschränkungen bei der Förderung
Nicht gefördert werden Kosten für laufenden Bauunterhalt und Bauinvestitionen, laufende Personalkosten, sowie Kosten für den laufenden Betrieb (Miete und Mietnebenkosten, Gebühren). Gefördert werden Maßnahmen bis zu maximal 800,00 EUR. Kleinere Maßnahmen sind willkommen. Je Verein kann nur ein Antrag gestellt werden.
Entscheidungsprozess
Die Anträge werden in einem internen Abstimmungsverfahren bis 30.11.2025 geprüft. Nach Abstimmung werden die Antragstellenden informiert.
Hinweise zur Antragsstellung
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Erstantrag keine Vereinssatzung oder andere konstitutionelle Unterlagen einreichen müssen. Bei Gewährung der Zuwendung fordern wir diese ggfs. nach. Bei „bereits erhaltene Zuwendungen“ geben Sie bitte nur Zuwendungen an, die im direkten Zusammenhang mit dem beantragten Projekt stehen. Weitere Informationen zum Zuwendungsgeber oder dem Betrag fordern wir ggfs. an. Der Kassen und Kontenbestand ist nicht erforderlich.
Präsentation geförderter Maßnahmen
Geförderte Maßnahmen können bei Bedarf im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beworben werden. Eine Information des Stadtrats und/oder seiner Ausschüsse und Kommissionen bleibt vorbehalten.
Allgemeine Bedingungen
Es gelten die allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, und die Förderung ist auf die im Spendentopf verfügbaren Mittel beschränkt.
Stabsstelle "Bürgerschaftliches Engagement und "Corporate Citizenship"