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"Fit für 55"-Paket

Verschiedene Logos aus dem Bereich Ökologie

Die Europäische Union möchte im Zuge des europäischen Green Deal bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Als Zwischenschritt hat sie sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Um dies zu schaffen, hat die Europäische Kommission im Sommer 2021 das „Fit für 55“-Paket vorgestellt, mit dem dieses Zwischenziel erreicht werden soll.

Das „Fit für 55“-Paket soll einige bereits vorhandene Gesetze anpassen und ehrgeiziger gestalten. Zudem soll es mit neuen Gesetzesinitiativen den grünen Wandel beschleunigen. Das „Fit für 55“-Paket bezieht sich im Wesentlichen auf die Politikbereiche Klima, Energie und Kraftstoffe, Verkehr, Gebäude, Landnutzung und Forstwirtschaft.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission für das „Fit für 55“-Paket müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU angenommen werden. Aktuell laufen die interinstitutionellen Verhandlungen (sogenannter Trilog) zwischen Parlament, Rat und Kommission und in einigen Bereichen gibt es auch schon Einigungen. Sobald die einzelnen Vorschläge von Parlament und Rat final verabschiedet wurden, können sie in Kraft treten und in nationales Recht umgesetzt werden.


Wie hat der russische Überfall auf die Ukraine das „Fit für 55“-Paket beeinflusst?

Mitte Mai 2022 stellte die Europäische Kommission als Reaktion auf Russlands Invasion in der Ukraine ihren „REPowerEU“-Plan vor. Damit soll die Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen verringert und gleichzeitig der ökologische Wandel beschleunigt werden.

Einige im REPowerEU-Plan vorgeschlagene Maßnahmen zielen auch auf Bereiche des „Fit für 55“-Pakets ab. Der Einsatz erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung, in der Industrie, im Gebäudesektor und im Verkehrswesen soll massiv gesteigert werden.


Was schlägt die Europäische Kommission konkret vor und wie ist der Stand der Umsetzung?

Ausbau erneuerbarer Energien

Ungefähr 75 Prozent aller Emission in der EU stammen aus der Erzeugung und dem Verbrauch von Energie. Daher ist die Umstellung auf erneuerbare Energien von besonderer Bedeutung.

Bis 2030 sollen auf Vorschlag der Europäischen Kommission 45 Prozent des Energiemix aus erneuerbaren Energien kommen. Ursprünglich hatte die Kommission 40 Prozent vorgeschlagen. Im Rahmen des REPowerEU-Plans nach dem russischen Überfall auf die Ukraine wurde dieser Anteil auf 45 Prozent erhöht.

Das Europäische Parlament sprach sich im September 2022 ebenfalls für einen Anteil von 45 Prozent an erneuerbaren Energien aus. Der Rat der EU hat sich hingegen im Dezember 2022 in seiner dafür ausgesprochen, dass der Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030 wie ursprünglich vorgesehen bei mindestens 40 Prozent liegt.

Um die unterschiedlichen Positionen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union zusammenzuführen, laufen derzeit Verhandlungen zwischen den drei Institutionen.

Anpassung der Besteuerung für Energieerzeugnisse

Das derzeit geltende Besteuerungssystem für Energieerzeugnisse, insbesondere für fossile Brennstoffe, soll im Zuge des „Fit für 55“-Pakets an den ökologischen Wandel angepasst werden.

Die Europäische Kommission schlägt deshalb vor, fossile Brennstoffe nicht länger steuerlich zu begünstigen. Darunter fällt etwa Kerosin für Flugzeuge oder Schweröl für Schiffe. Bisher orientiert sich die Besteuerung von Brennstoffen am Volumen oder an der Masse des Brennstoffes. Das soll sich nun ändern. Der Reformvorschlag sieht eine Besteuerung vor, die abhängig vom Energiegehalt und von der Umweltbilanz des Brennstoffes ist. Damit würden klimaschädliche Brennstoffe am höchsten besteuert. Elektrische Energie als Betriebsstoff hätte einen niedrigen Steuersatz.

Der Rat konnte sich bislang auf keine einheitliche Position einigen. Auch im Europäischen Parlament steht eine Abstimmung über den Vorschlag der Kommission noch aus.

Steigerung der Energieeffizienz, vor allem bei Gebäuden

Die Energieeffizienz ist besonders bei Gebäuden von großer Bedeutung. Denn 40 Prozent der Energie wird durch Gebäude verbraucht. Darüber hinaus sind Gebäude für etwa ein Drittel der Treibhausgase in der EU verantwortlich – zum Beispiel durch Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Öl.

Um die Energieeffizienz vor allem bei Gebäuden zu steigern, will die Europäische Kommission, dass bis 2030 zunächst die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz saniert werden. Darüber hinaus sollen alle neuen Gebäude ab 2030 emissionsfrei sein, alle neuen öffentlichen Gebäude bereits ab 2027. Der Energieverbrauch wird ab 2025 nach einheitlichen Maßstäben – mit einer Skala von A (beste Gesamtenergieeffizienz) bis G (schlechteste Gesamtenergieeffizienz) – im Energieausweis des Gebäudes dokumentiert. Diese Maßnahmen sollen auch zum Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Denn ein geringerer Energieverbrauch bedeutet auch geringere Energiekosten und bekämpft somit die Energiearmut.

Der Rat verabschiedete im Oktober 2022 seine Position zum Vorschlag der Kommission. Er fordert darin im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag, dass neue öffentliche Gebäude erst ab 2028 (statt schon ab 2027) emissionsfrei sein sollen. Den Vorschlag, ab 2030 alle neuen Gebäude emissionsfrei zu bauen, unterstützt der Rat hingegen.

Zudem schlägt der Rat vor, zwei neue Kategorien zu der von der Kommission geplanten Skala hinzuzufügen: „A0“ würde dabei sogenannten Nullemissionsgebäuden entsprechen, die weitere zusätzliche Kategorie „A+“ können Mitgliedstaaten für Gebäude vergeben, die darüber hinaus auch am Standort mit erneuerbaren Energien einen Betrag zum Energienetz leisten.

Das Europäische Parlament hat noch nicht abschließend über den Vorschlag der Kommission abgestimmt.

Sobald sich das Parlament positioniert hat, werden die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament für den endgültigen Gesetzestext beginnen.

Um die Energieeffizienz allgemein zu steigern, soll nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission zudem der Gesamt-Energieverbrauch EU-weit sinken – und zwar um 36 Prozent bis 2030.

Das Europäische Parlament verschärfte den Vorschlag der Kommission und stimmte im September 2022 für eine Reduktion des Energieverbrauchs um 40 Prozent bis 2030 während der Rat den Vorschlag der Kommission mit 36 Prozent unterstützt. Das entspräche einem Reduktionsziel von neun Prozent im Vergleich zu 2020. Im Zuge des REPowerEU-Plan soll dieses Ziel laut einem Vorschlag der Kommission nun von 9 auf 13 Prozent angehoben werden.

Um einen Kompromiss zwischen den Positionen zu finden, laufen derzeit Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission.

Ausweitung des Emissionshandelssystems

In der EU gibt es für bestimmte Bereiche (Strom- und Wärmeerzeugung sowie energieintensive Industrieanlagen und den EU-Luftverkehr) ein Emissionshandelssystem. Dieses deckt in etwa 40 Prozent der Gesamtemissionen in der EU ab. Betroffene Einrichtungen müssen für ihre Treibhausgasemissionen eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen haben. Stoßen sie mehr Emissionen aus, können sie zusätzliche Berechtigungen kaufen. Stoßen sie weniger Emissionen aus, können sie ihre Berechtigungen verkaufen. So entsteht ein Markt für Emissionsberechtigungen. Die Anzahl der auf dem Markt verfügbaren Berechtigungen wird jedes Jahr gesenkt, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und somit klimafreundlicher zu werden.

Im Dezember 2022 haben sich das Europäischen Parlament und der Rat darauf verständigt, dieses Emissionshandelssystem auszuweiten. Durch die Einigung sollen die Emissionen bis 2030 um 62 Prozent statt bisher um 43 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 gesenkt werden.

Zudem sieht der Beschluss vor, die kostenlosen Emissionszertifikate für bestimmte Unternehmen im Bereich des Kohlenstoffmarktes schrittweise ab 2026 auslaufen zu lassen, sodass diese bis 2034 komplett abgeschafft sind. Darüber hinaus sollen im bereits bestehenden System die auf dem Markt verfügbaren Berechtigungen jährlich stärker gesenkt werden als bisher.

Die EU sieht zudem vor, dass der Emissionshandel schrittweise bis 2024 auch auf den Seeverkehr ausgeweitet wird. Ab 2027 soll es auch ein Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und Gebäude geben. Zudem fallen in Zukunft auch innereuropäische Flüge und große Müllverbrennungsanlagen unter das Emissionshandelssystem.

Für die Bereiche, die nicht unter den EU-Emissionshandel fallen (zum Beispiel die Landwirtschaft oder die Abfallwirtschaft), gibt es für die einzelnen EU-Staaten bisher nationale Ziele für die Emissionsreduzierung. Diese Ziele sind in der sogenannten Lastenteilungsverordnung festgelegt. Dieser Mechanismus soll beibehalten, aber ambitionierter werden. So sollen EU-weit die Emissionen in den Bereichen, die unter die Lastenverteilungsverordnung fallen, bis 2030 um 40 Prozent statt bisher 29 Prozent gegenüber 2005 gesenkt werden. Im November 2022 erzielten Rat und Parlament dazu eine politische Einigung, die unter anderem Regeln für das Bankenwesen, die Kreditaufnahme sowie den Emissionshandel enthält.

Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystem

Im Rahmen der Durchsetzung des europäischen Green Deal und des „Fit für 55“-Pakets besteht die Gefahr, dass Treibhausgasemissionen in Länder außerhalb der EU verlagert werden. Unternehmen, die Waren in Ländern mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben unter Umständen günstiger herstellen können, würden dann auf dem europäischen Markt Kostenvorteile haben. Um das zu vermeiden, schlägt die Europäische Kommission mit dem CO2-Grenzausgleichsystem einen Mechanismus vor, der den CO2-Preis von importierten Waren an den Preis für CO2-Zertifikate angleichen soll, den europäische Firmen für ihre Produkte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems erwerben müssen.

Unternehmen, die Waren in die EU importieren, sollen mit dem Mechanismus verpflichtet werden, Zertifikate zu kaufen, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen.

Ende 2022 einigte sich das Europäische Parlament mit dem Rat auf die Ausgestaltung des Gesetzes zur Einrichtung dieses CO2-Grenzausgleichmechanismus (abgekürzt CBAM von „Carbon Border Adjustment Mechanism“) zum 1. Oktober 2023. Das CO2-Grenzausgleichsystem ist nach Regeln der Welthandelsorganisation WTO gestaltet.

Nach Vorstellungen von Parlament und Rat wird das Gesetz Anreize für Nicht-EU-Länder schaffen, ihre Klimaschutzambitionen zu erhöhen. Denn durch die Einigung können ab Oktober nur Länder, die die gleichen Klimaziele wie die EU verfolgen, Waren in die EU exportieren können ohne Zertifikate im Rahmen des CBAM kaufen zu müssen.

Klima-Sozialfonds

Der Umstieg auf erneuerbare Energien, der ausgeweitete Emissionshandel und die weiteren Maßnahmen werden kurzfristig zu gesteigerten Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger führen. Um sozial schwächere Haushalte zu schützen, schlägt die Europäische Union die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds vor.

Mit der Einigung auf die Ausweitung des Emissionshandels im Dezember 2022 haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auch auf die Einrichtung dieses Fonds verständigt. Der Klima-Sozialfonds wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung bieten, um besonders schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger und kleine Unternehmen bei Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz – etwa bei Hausisolierungen, dem Einbau von Wärmepumpen, der Installation von Solarzellen oder der Anschaffung von E-Autos – zu unterstützen. Er wird 2026 starten und mit 65 Milliarden Euro aus dem Haushalt der EU plus 25 Prozent Kofinanzierung der Mitgliedstaaten ausgestattet sein. Insgesamt stehen für den Klima-Sozialfonds bis 2032 86 Milliarden Euro für den sozialen Ausgleich zur Verfügung.

Erhöhter Beitrag von natürlichen CO2-Senken wie Wälder und Böden

Neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen will die EU auch CO2 aus der Atmosphäre entfernen. Dafür soll der Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft einen wichtigen Teil für den grünen Wandel in der EU leisten.

Die Bereiche Landnutzung und Fortwirtschaft umfassen die Nutzung von Böden, Bäumen, Pflanzen, Biomasse und Wald beziehungsweise Holz. Hier wird CO2 nicht nur ausgestoßen. Diese sogenannten natürliche CO2-Senken helfen im Gegenteil sogar dabei, das schädliche CO2 aus der Atmosphäre aufzunehmen und zu binden.

Im November 2022 haben der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung zur Stärkung des Beitrags dieses Bereichs zu den Klimaschutzzielen der EU erzielt. Diese sieht vor, dass bis 2030 insgesamt 310 Millionen Tonnen CO2 durch diese Senken abgebaut werden.

Dies soll zum einen durch die Ausweitung der natürlicheren Senken geschehen. Zum anderen ist geplant, drei Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen und die Qualität der bestehenden Wälder zu verbessern. Des Weiteren soll die Landnutzung beispielsweise durch einen geringeren Einsatz von Dünger klimafreundlicher werden.

CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Mit dem „Fit für 55“-Paket sollen auch die CO2-Emissionen im Straßenverkehr gesenkt werden. Bis 2030 sollen alle neu zugelassene PKW 55 Prozent und alle neu zugelassene leichte Nutzfahrzeuge 50 Prozent weniger CO2 ausstoßen als 2021. Ab 2035 sollen diese Fahrzeuge dann komplett emissionsfrei sein.

Das Europäische Parlament und der Rat haben diesen Zielwerten im Oktober 2022 zugestimmt. Damit können die strengeren CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge nach der formellen Annahme in Parlament und Rat umgesetzt werden.

Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Um die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen für Nutzerinnen und Nutzer zu steigern, will die Europäische Kommission die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ausbauen. Ziel ist eine grenzüberschreitende und nutzerfreundliche Lade- sowie Tankinfrastruktur für Elektroautos und für Wasserstoff in der gesamten EU.

Mit dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, parallel zum Verkauf von Elektrofahrzeugen auch den Ausbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur voranzutreiben. So soll alle 60 Kilometer entlang der Hauptverkehrsstraßen der EU mindestens eine Ladestation für Elektrofahrzeuge entstehen. Alle 150 Kilometer soll zudem eine Wasserstofftankstelle erreichbar sein.

Das Europäische Parlament verschärfte diesen Vorschlag im Oktober 2022, in dem es bis 2028 schon alle 100 Kilometer (statt wie von der Kommission vorgeschlagen alle 150 Kilometer) eine Wasserstofftankstelle fordert. Den Vorschlag der Kommission für E-Ladesäulen alle 60 Kilometer bis 2026 unterstützt das Parlament.

Der Rat möchte die E-Lade- und Tanksäulen alle 60 beziehungsweise 100 Kilometer erst bis 2030 realisieren.

Um einen Kompromiss zwischen den Positionen zu finden, stehen nun Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission an.

Alternative Flugkraftstoffe: Die Initiative „ReFuelEU Aviation“

Nachhaltige Flugkraftstoffe (abgekürzt SAF von „Sustainable Aviaton Fuels“) spielen auch in der Luftfahrt eine wichtige Rolle. Sie haben das Potential, die Emissionen von Flugzeugen erheblich zu senken. Diese Möglichkeit ist bislang jedoch noch weitgehend ungenutzt. Aktuell machen nachhaltige Kraftstoffe nur 0,05 Prozent des gesamten Kraftstoffs in der Flugzeugbranche aus. Mit der Initiative „ReFuelEU Aviation“ will die Kommission Angebot und Nachfrage von nachhaltigen Flugzeugkraftstoffen deutlich steigern. Dadurch wird der ökologische Fußabdruck des Luftverkehrs verringert, was wiederum zur Verwirklichung der Klimaziele im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets beitragen wird.

Die Kommission schlägt vor, dass bis 2025 der Anteil an nachhaltigen Flugzeugtreibstoffe auf 2 Prozent, bis 2030 auf 5 Prozent und bis 2050 auf 63 Prozent steigen soll.

In seiner Position vom Juli 2022 ergänzte das Parlament den Vorschlag, um unter anderem Wasserstoff und elektrischen Strom als nachhaltigen Flugzeugtreibstoff einzustufen. Zudem fordert es die Einrichtung eines Fonds für nachhaltigen Flugzeugkraftstoff, um Investitionen in saubere Technologien zu fördern.

Der Rat unterstützt in seinem Standpunkt vom Juni 2022 im Wesentlichen die Ziele der Kommission mit Blick auf die Anteile an nachhaltigen Flugkraftstoffen, fordert aber bis 2030 bereits einen Anteil von 6 Prozent. Als nächstes stehen nun Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament an.

Alternative Kraftstoffe für die Schifffahrt: Die Initiative „FuelEU Maritime“

Auf den Schiffsverkehr von oder zu Häfen in der EU entfallen derzeit rund 11 Prozent aller verkehrsbedingten CO2-Emissionen. Das entspricht 3 bis 4 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in der EU.

Die Initiative „FuelEU Martime“ der Kommission zielt darauf ab, den Einsatz nachhaltiger alternativer Kraftstoffe in der Schifffahrt zu steigern. Die jährliche durchschnittliche Treibhausgasintensität der Energie, die an Bord eines Schiffs verbraucht werden darf, soll nach dem Vorschlag der Kommission bis 2025 um 2 Prozent, bis 2030 um 6 Prozent und dann stufenweise bis 2050 um 75 Prozent im Vergleich zu 2020 zurückgehen. Eine zentrale Rolle bei der Erreichung dieses Ziels soll vor allem die Nutzung von umweltfreundlichen Kraftstoffen bei Schiffen spielen.

In seiner Stellungnahme im Oktober 2022 nahm das Parlament den Vorschlag der Kommission an. Auch der Rat einigte sich auf die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerten. Auch hier stehen nun Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament an.


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