Klimaschutz

Die Europäische Union ist im internationalen Vergleich seit langem Vorreiter beim Klimaschutz. Der europäische Green Deal stellt den Klimaschutz in den Mittelpunkt und verstärkt die europäischen Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. Das zentrale Element ist dabei das sogenannte „Klimagesetz“, welches die Rahmenbedingungen für weitere Maßnahmen absteckt.

Das Klimagesetz

Während der europäische Green Deal als umfassende Strategie zu verstehen ist, ist das Klimagesetz das legislative Dokument, das die Europäische Union zur Einhaltung dieser Strategie beziehungsweise der Erreichung der gesetzten Ziele verpflichtet. Das Klimagesetz verpflichtet die Europäische Union bis 2050 klimaneutral zu werden und auf dem Weg dorthin bis 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen der EU um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Neben diesen wichtigen Verpflichtungen sieht das Klimagesetz auch weitere Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Erreichung der Klimaziele vor: Zunächst stellt es klar, dass sowohl eine Emissionsreduzierung als auch ein Abbau von Treibhausgasen benötigt wird. Es beinhaltet ebenso eine grundlegende Anerkennung der Notwendigkeit, die natürlichen CO2-Speicher in Europa durch Vorschriften in der Landnutzung zu verbessern.

Das Klimagesetz schreibt außerdem nicht nur eine enge Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Politikbereichen der EU vor, sondern auch mit den verschiedenen Wirtschaftszweigen. Zusammen mit der Wirtschaft sollen so branchenspezifische Fahrpläne hin zur Klimaneutralität erstellt werden. Hier spiegelt sich die Komplexität des Green Deals und des Klimaschutzes wieder.

Die Europäische Kommission wird ein indikatives Treibhausgasbudget erstellen, anhand dessen die Klimaziele für 2040 festgelegt werden. Und auch für die Zeit nach 2050 verpflichtet sich die EU negative Emissionen zu erreichen. Mit dem Klimagesetz wird auch ein europäischer Klimarat aus unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einberufen. Diese sollen die Politik zu diesem Thema wissenschaftlich beraten.

Klimaresilienz

Einige Folgen des Klimawandels sind bereits heute zu spüren und werden auch trotz aller Maßnahmen in Zukunft nicht aufzuhalten sein. Die Zunahme an Wetterextremen, wie starken Hitzewellen oder Überschwemmungen, hat direkte Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und ihren Lebensraum. Küsten erodieren und extreme Dürren zerstören die Vegetation. Dadurch entstehen bereits jetzt jährliche wirtschaftliche Schäden von 12 Milliarden Euro in der EU.

Die Europäische Union muss deshalb resilienter werden und sich besser an Umweltveränderungen anpassen beziehungsweise darauf vorbereiten. Die Europäische Kommission hat dafür eine „Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ vorgelegt. Die Strategie strebt systemische Anpassungsmaßnahmen an, das heißt in allen Politikbereichen muss es Veränderungen geben.

Für die Strategie ist zentral, das Wissen und die Kenntnisse über klimatische Veränderungen und dessen Folgen auf allen Ebenen der Gesellschaft zu vertiefen. Durch mehr Wissen und bessere Daten über den Klimawandel sollen auch die Risiken für Mensch und Umwelt präziser abgeschätzt werden können. Hierfür ist sie europäische Wissensplattform „Climate-ADAPT“ zuständig. Auf dessen Grundlage und mit Unterstützung durch die EU sollen dann insbesondere regionale und lokale Anpassungspläne verbessert werden. Dafür muss sichergestellt werden, dass genügend Mittel in nationalen Haushalten für Katastrophen- und Risiko-Management bereitgestellt wird. Die Strategie zielt auch darauf ab, mehr in naturbasierte Lösungen gegen Klimaschäden zu investieren. Dies sind zum Beispiel die Renaturierung von Feuchtgebieten und marinen Ökosystemen, der Aufbau von grünen Arealen in urbanen Gebieten oder eine nachhaltigere Forstwirtschaft.

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