Nutzungsbedingungen für die Brandübungsanlage der Feuerwehr Nürnberg

Stand: 14.03.2024

Die Brandübungsanlage der Feuerwehr Nürnberg steht externen Feuerwehren nur unter Anerkennung der nachstehenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung.

  1. Die Brandübungsanlage der Feuerwehr Nürnberg wird in Form von vorgegebenen Brandbekämpfungstrainings (BK-Training) genutzt. Diese Brandbekämpfungstrainings dauern rund drei Stunden.
  2. Pro Brandbekämpfungstraining ist eine Mindestteilnehmeranzahl von sechs Personen und eine maximale Teilnehmeranzahl von 10 Personen vorgesehen.
  3. Die Anmeldung zu einem Brandbekämpfungstraining ist verbindlich und Grundlage für die Abrechnung. Die Termine für die Brandbekämpfungstrainings werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
  4. Für das Brandbekämpfungstraining ist vom Nutzer ein verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen, der vor Ort anwesend ist.
  5. Die Teilnahmegebühr für ein Brandbekämpfungstraining beträgt 53 € pro Teilnehmer.
  6. Wird die Teilnahme an einem Brandbekämpfungstraining weniger als 24 Stunden vor Beginn durch den Nutzer abgesagt, wird eine Stornierungspauschale von 170 € fällig. Im Übrigen wird eine Stornierungspauschale von 70 € in Rechnung gestellt.
  7. Jeder Teilnehmer benötigt für das Brandbekämpfungstraining folgende persönliche Schutzausrüstung (PSA): Feuerwehrhelm, Flammschutzhaube, Einsatzkleidung, Feuerwehrhandschuhe, Atemschutzmaske, Atemschutzgerät, Feuerwehrstiefel. Die PSA muss den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Die Atemschutztechnik muss von einer Atemschutzwerkstatt geprüft sein. Eine Überprüfung der PSA durch die Feuerwehr Nürnberg erfolgt nicht. Der Nutzer versichert durch die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen, dass diese den vorstehend genannten Bedingungen entspricht. Entspricht die PSA eines Teilnehmers nicht den genannten Bedingungen, so wird er vom Brandbekämpfungstraining ausgeschlossen. Die Teilnahmegebühr nach Nr. 5 dieser Nutzungsbedingungen wird dennoch fällig.
  8. Werden für die Teilnehmer des Brandbekämpfungstrainings Ausrüstungsgegenstände von der Feuerwehr Nürnberg zur Verfügung gestellt oder sonstige Leistungen in Anspruch genommen, werden diese gemäß der Satzung über den Ersatz von Kosten und anderen Leistungen der Feuerwehr Nürnberg in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die Kosten für die folgenden Leistungen betragen derzeit: • Komplettes Atemschutzgerät (Pressluftatmer, Atemschutzmaske und Pressluftflasche) 96 € • Pressluftatmer 63 € • Atemschutzmaske 23 € • Pressluftflasche 10 € • Füllung einer mitgebrachten Pressluftflasche 10 €
  9. Alle Teilnehmer an dem Brandbekämpfungstraining müssen die Voraussetzungen nach Punkt 3 „Anforderungen an Atemschutzgeräteträger“ der FwDV 7 erfüllen. Daher werden auch keine Übungsteilnehmer zugelassen, bei denen der Bart oder die Koteletten im Bereich des Dichtrahmens vorhanden sind. Zum Training ist eine gültige Eignungsuntersuchung für den schweren Atemschutz mitzubringen, welche vom Ausbilder vor Ort vor Beginn der Ausbildung kontrolliert wird. Erfüllt ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht, so wird er vom Brandbekämpfungstraining ausgeschlossen. Die Teilnahmegebühr nach Nr. 5 dieser Nutzungsbedingungen wird dennoch fällig
  10. Haftungsausschluss gegenüber der Stadt Nürnberg: Die Benutzung der Brandübungsanlage der Feuerwehr Nürnberg erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Der Nutzer stellt die Stadt Nürnberg von Ansprüchen frei, die Dritten (einschließlich Mitarbeitern und Feuerwehrdienstleistenden des Nutzers) im Zusammenhang mit der Nutzung der Brandübungsanlage entstehen.
  11. Haftungsausschluss gegenüber dem Freistaat Bayern: Die Benutzung der Brandübungsanlage der Feuerwehr Nürnberg erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Haftungsansprüche der Nutzer der Brandübungsanlage der Feuerwehr Nürnberg oder Dritter gegen den Freistaat Bayern, die in Folge der Benutzung der Brandübungsanlage einen Schaden erleiden, sind ausgeschlossen.
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