Friedhofsverwaltung Nürnberg

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Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Friedhofsverwaltung Nürnberg. Sie finden hier alles über die zehn städtischen Friedhöfe und die dort angebotenen Gräber, über das Angebot an städtischen Trauerhallen für Trauerfeiern und die Durchführung von Erd- und Urnenbeisetzungen auf allen städtischen und auch neun kirchlichen Friedhöfen bzw. im Friedhof der Israelitischen Kultusgemeinde. Grundlage sind die Bestattungs- und Friedhofssatzung sowie die dazu erlassene Gebührensatzung.



Terminvereinbarung Friedhofsverwaltung Nürnberg

Einen Termin bei der Friedhofsverwaltung für den Erwerb eines Grabnutzungsrechtes und für allgemeine Grabangelegenheiten können Sie bequem hier vereinbaren.


Die Stadt macht Ihre Friedhöfe winterfest

Die Friedhofsverwaltung macht ihre frostgefährdeten technischen Anlagen auf den Friedhöfen wieder winterfest. Ab Dienstag, 14. November 2023, wird das Gießwasser auf allen städtischen Friedhöfen abgestellt.

Um Frostschäden zu vermeiden, muss das Leitungsnetz vollständig entleert werden. Auf Grund der langen Leitungen auf dem Süd- und Westfriedhof dauert dies ca. zwei Wochen. Zuvor müssen in den Schöpfbecken und Brunnen Algen und anderen Verunreinigungen entfernt werden. Diese Arbeiten haben bereits begonnen.

Auch während des Winters bietet die Friedhofsverwaltung auf den Hauptfriedhöfen die Möglichkeit, an jeweils zwei Stellen Wasser für Gießzwecke zu entnehmen. Es handelt sich um spezielle Zapfstellen an der Außenseite von Gebäuden, die so konstruiert sind, dass keine Frostschäden zu befürchten sind: Am Südfriedhof befinden sich die Zapfstellen an der Toilette am Haupteingang und an der Toilette am Eingang Saarbrücker Straße. Am Westfriedhof kann Wasser an der Westseite der alten Trauerhalle (Verwaltung) sowie an den öffentlichen Toiletten in der Nähe des Parkplatzes am Krematorium und am Osteingang (Straßenbahnhaltestelle) entnommen werden.



Leichenannahme – wichtige Information

COVID-19 Verstorbene gelten nach der Festlegung des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherzeit seit 29.03.2020 als infektiös. Das Gesundheitsamt Nürnberg hat am 03.06.2020 alle Pflege- und Behindertenheime, Hospize und ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie alle Krankenhäuser in Nürnberg per Mail angeschrieben, dass bei infektiösen Verstorbenen, insbesondere an COVID-19 Verstorbenen, bei Einlieferung in das kommunale Leichenhaus eine Kopie des nicht vertraulichen Teils der Todesbescheinigung vorhanden sein muss; die Verwaltungen der genannten Einrichtungen müssen bei Abholung über eine Infektionsgefahr informieren und die Verstorbenen buchmäßig und tatsächlich als infektiös kennzeichnen.


Bitte beachten Sie:

Für die Bestattung bietet die Friedhofsverwaltung getrennt von ihren hoheitlichen Aufgaben auch gewerbliche Leistungen durch den Städtischen Bestattungsdienst und das Krematorium Nürnberg an. Zu diesen Angeboten führen die nebenstehenden Links.

Trauerfeiern

Geschäftsbereich Bestattungsdienst

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Geschäftsbereich Krematorium

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Rechtliche Vorgaben

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