Informationen für Institute

Formulare
Möchten Sie einen Antrag stellen? Hier finden Sie alle Formulare der Friedhofsverwaltung auf einen Blick:
Aktuelle Informationen
Dienstleistungsbüros auf dem Süd- und Westfriedhof
Alle Grabrechtsangelegenheiten sollen zukünftig dezentral in Dienstleistungsbüros auf dem Süd- und Westfriedhof bearbeitet werden.
Bis auf weiteres steht allerdings pandemiebedingt nur das Dienstleistungsbüro am Südfriedhof zur Verfügung. Dort werden Grabrechtsangelegenheiten für alle Friedhöfe der Stadt Nürnberg bearbeitet.
Unterlagen und Formulare können Sie auch in der Spitalgasse 1 zur Weiterleitung auf den Südfriedhof abgeben. Die Annahme erfolgt entweder im zweiten Stock auf Zimmer Nr. 201 oder im vierten Stock auf Zimmer Nr. 405.
Telefonisch oder per Mail erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Südfriedhof unter den bekannten Rufnummern und Mail-Adressen. Als neue Fax-Nummer merken Sie sich bitte die 231-20261 vor.
Sobald auch das Dienstleistungsbüro am Westfriedhof seinen Betrieb aufnimmt, werden wir Sie informieren.
Allgemeine Informationen
Leichenannahme nur noch mit Todesbescheinigung
Die aktuelle Situation erfordert es, konsequent bestattungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Daher werden im Krematorium und auf den Friedhöfen keine Verstorbenen mehr angenommen, wenn nicht zumindest die Kopie des nicht vertraulichen Teils der Todesbescheinigung vorliegt.
Das Klinikum der Stadt Nürnberg wurde darüber in Kenntnis gesetzt. Die bisherige Praxis, dass die Originale der Todesbescheinigung direkt an das Standesamt der Stadt Nürnberg geschickt werden, wird fortgesetzt.
Falls erforderlich, kann die Spätschicht und die Rufbereitschaft unseres Fahrdienstes gerufen werden, um Verstorbene anzunehmen. Wir bitten um Verständnis für die damit verbundenen Wartezeiten.
Überführungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kann nur noch in der Friedhofsverwaltung, Spitalgasse 1, Zimmer 401, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr vorgefahren werden.
Annahme von Verstorbenen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der Ordnungsdienst am Südfriedhof nicht mehr besetzt. Die Einlieferung von Verstorbenen kann daher nur noch am Krematorium erfolgen.
Be- und Entladen von Särgen
Aufgrund des § 3 Arbeitsschutzgesetz dürfen unsere Bestattungsbetreuerinnen auf den städtischen und kirchlichen Friedhöfen Sie beim Be- und Entladen von Särgen nicht mehr unterstützen. Dies bedeutet, dass Sie die Anlieferungen und Abholungen immer mit ausreichendem eigenem Personal durchführen müssen.