Seebestattung

Eine Ausnahme vom Friedhofszwang stellt die Seebestattung dar, die das Bayer. Bestattungsgesetz ausdrücklich zulässt. Wenn Sie näheres über diese Bestattungsart wissen möchten, wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen oder den Städtischen Bestattungsdienst.

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