Heilkundliche Berufe

Heilpraktiker


Allgemeine Informationen

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, benötigt hierzu eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Beantragt werden können:

  • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Podologie beschränkte Heilpraktikererlaubnis

Um eine Heilpraktikererlaubnis erteilt zu bekommen, müssen Sie bestimmte Vorbedingungen erfüllen. Dazu gehört auch eine Überprüfung Ihrer Kenntnisse durch das Gesundheitsamt.


Heilpraktiker

Wie kann ich den Erlaubnisantrag stellen?

Wenn Sie beabsichtigen, Ihren künftigen Beruf als Heilpraktiker*in im Stadtgebiet Nürnberg auszuüben, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beim Nürnberger Gesundheitsamt stellen. Sie können den Antrag schnell und unkompliziert über den Online-Assistenten stellen. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag schriftlich einreichen. Mit dem Antrag sind dem Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg unaufgefordert weitere Unterlagen vorzulegen.

Aufgrund der großen Nachfrage ist es möglich, dass nicht alle Anmeldungen für das jeweilige Überprüfungsverfahren berücksichtigt werden können!

Eine Terminverschiebung ist nicht möglich! Sollten Sie trotz Anmeldung an der Überprüfung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit den Antrag zurückzunehmen (siehe Kostenaufstellung)

Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen?

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag unaufgefordert beim Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg einzureichen:

- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie oder Vorlage des Originals vor Ort)
- kurzer Lebenslauf (tabellarisch)
- behördliches Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate; Zustellung direkt an das Gesundheitsamt, Belegart 0)
- Ärztliches Zeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: physische und psychische Eignung) siehe Vordruck
- Hauptschulabschlusszeugnis bzw. gleich- oder höherwertige Bildungsnachweise (beglaubigte Kopie oder Vorlage des Originals vor Ort; ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein)
- Mit dem Antrag ist eine anteilige Vorauszahlung von 400 Euro auf die zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von ca. 900 Euro zu entrichten. Wird der Kostenvorschuss nicht innerhalb von 4 Wochen ab Antragstellung eingezahlt, so wird der Antrag als zurückgenommen behandelt.
Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf folgendes Konto der Stadt Nürnberg:
IBAN: DE50 7605 0101 0001 0109 41
bei der Sparkasse Nürnberg
Bitte geben Sie auf der Überweisung unbedingt als Verwendungszweck an:
Buchungszeichen 2 670 530 000

Wenn Sie Ihren Antrag per Post stellen, benötigen wir zusätzlich folgende Angaben:
- ob Sie eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis, eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis, eine auf das Gebiet Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis oder eine auf das Gebiet Podologie beschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen
- ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine entsprechende Erlaubnis beantragt wurde
- dass Sie die Heilkunde im Stadtgebiet Nürnberg ausüben werden
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, werden diese Angaben direkt im Online-Formular abgefragt.

Wenn Sie nicht mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet sind:
- Nachweis über Niederlassungsabsicht in Nürnberg (z.B. Mietvertrag, Bestätigung über eine Anstellung, etc)

Wie kann ich die Unterlagen vorlegen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um die Originaldokumente im Gesundheitsamt vorzulegen.

Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per Post zusenden; in diesem Fall benötigen wir beglaubigte Kopien von allen Originalurkunden. Beglaubigungen von Kopien können Sie z.B. im Bürgeramt Mitte oder in den Bürgerämtern Nord, Süd und Ost anfertigen lassen.

Was wird in der Heilpraktikerprüfung abgefragt?

Damit Ihnen die Heilpraktikererlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um heilkundlich tätig werden zu können, ohne die Gesundheit der Bevölkerung und der jeweiligen Patienten zu gefährden.

Hier finden Sie die entsprechende Leitlinie des Bundesgesundheitsministeriums, der Sie die Prüfungsinhalte entnehmen können:

Wann finden die Prüfungen statt?

Die Überprüfung dieser Kenntnisse ist in Bayern einheitlich geregelt. Die schriftlichen Prüfungen finden zweimal jährlich an den zuständigen Gesundheitsämtern jeweils zum selben Termin statt:

am 3. Mittwoch im März eines Jahres und
am 2. Mittwoch im Oktober eines Jahres.

Nur wer den schriftlichen Teil der Überprüfung bestanden hat, wird zum mündlich- praktischen Teil zugelassen. Dieser findet in der Regel frühestens ab drei Wochen nach der schriftlichen Überprüfung statt.

Wie kann ich mich für die Prüfung anmelden?

Der Erlaubnisantrag stellt gleichzeitig die Prüfungsanmeldung dar. Um den Prüfungstermin im März wahrnehmen zu können, muss der Antrag in der Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember des Vorjahres eingereicht werden. Für die Teilnahme an der Prüfung im Oktober muss der Antrag vom 01. Januar - 30. Juni des laufenden Jahres beim Gesundheitsamt vorliegen.

Aufgrund der großen Nachfrage ist es möglich, dass nicht alle Anmeldungen für das jeweilige Überprüfungsverfahren berücksichtigt werden können!

Eine Terminverschiebung ist nicht möglich.

Sie erhalten Ihre Einladung zur schriftlichen Prüfung spätestens zwei Wochen vor dem Termin.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlich-praktischen Teil durchgeführt. Der schriftliche und der mündlich-praktische Teil der Überprüfung stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als erfolglos abgelegt.
Eine Ladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin.

Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wenn Sie mindestens 45 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlich-praktischen Teil zugelassen.

Der mündlich-praktische Teil der Überprüfung dauert pro Person in der Regel 45-60 Minuten und wird unter Vorsitz einer Ärztin oder eines Arztes abgenommen, die oder den die zuständige Stelle für die Durchführung der Überprüfung bestimmt hat. An der Überprüfung wirken in der Regel zwei Angehörige des Heilpraktikerberufs als Beisitzende gutachtlich mit. Danach entscheidet das vorsitzende Mitglied nach Anhörung der Beisitzenden, ob die Ausübung der Heilkunde durch Sie eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die Sie aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bei Nichtbestehen einer dieser Überprüfungsteile haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen.

Was passiert, wenn ich an der Prüfung nicht teilnehme?

Die Nichtteilnahme bzw. Absage ohne Angabe zwingender Hinderungsgründe zum vorgesehenen Überprüfungstermin hat die Ablehnung Ihres Antrags zur Folge. Für den bis dahin entstandenen Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrages werden Gebühren erhoben.

Was kosten die Prüfung und die Heilpraktikererlaubnis?

Kostenaufstellung (gültig ab 01.01.2024)

Rücknahme des Antrages nach Abgabetermin 100,00 € (VG)

Ablehnung wegen Nichtteilnahme an der angemeldeten Prüfung 150,00 €(VG)

schriftliche Überprüfung 250,00€
Rücknahme nach erfolgloser Teilnahme an der schriftlichen Prüfung + 175.00 € (VG)

Ablehnung nach erfolgloser Teilnahme an der schriftlichen Prüfung + 250,00 € (VG)

mündlichen Prüfung +250,00 €

Rücknahme nach erfolgloser mündlicher Prüfung +200,00 € (VG)

Ablehnung nach erfolgloser Teilnahme an der mündlichen Prüfung +275,00 € (VG)

Erlaubnis nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung +275,00 € (VG)

Erlaubnis ohne Prüfung (nach Aktenlage) 200,00 € - 500,00 € (nach Aufwand)

Bestätigung (Schmuckurkunde) zum Erlaubnisbescheid 40,00 € Gebühr

Auslagen für die Prüfungsfragen, Porto… 60,00 € Gebühr

Auslagen für Beisitzer
(allg. Heilkunde) + 30,00 €
(sektoral Psychotherapie/ Podologie) + 40,00 €

VG= Verwaltungsgebühr

Bekomme ich eine Urkunde?

Mit bestandener Überprüfung erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid. Sie haben die Möglichkeit, direkt nach der Prüfung zusätzlich eine Schmuckurkunde zu beantragen.

Ich habe bereits meine Heilpraktikererlaubnis. Was muss ich beachten, wenn ich eine Praxis eröffnen möchte?

Sie sind dazu verpflichtet, die Aufnahme und auch die Beendigung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Termin. Wir benötigen von Ihnen:

- Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung (im Original)
- Nachweis über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren sind)
- Meldeformular für selbstständige/freiberufliche Heilberufe


Heilkundliche Psychotherapie

Wie kann ich den Erlaubnisantrag stellen?

Wenn Sie beabsichtigen, Ihren künftigen Beruf als Heilpraktiker*in im Stadtgebiet Nürnberg auszuüben, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beim Nürnberger Gesundheitsamt stellen. Sie können den Antrag schnell und unkompliziert über den Online-Assistenten stellen. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag schriftlich einreichen. Mit dem Antrag sind dem Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg unaufgefordert weitere Unterlagen vorzulegen.

Aufgrund der großen Nachfrage ist es möglich, dass nicht alle Anmeldungen für das jeweilige Überprüfungsverfahren berücksichtigt werden können!

Eine Terminverschiebung ist nicht möglich! Sollten Sie trotz Anmeldung an der Überprüfung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit den Antrag zurückzunehmen (siehe Kostenaufstellung)

Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen?

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag unaufgefordert beim Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg einzureichen:

- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie oder Vorlage des Originals vor Ort)
- kurzer Lebenslauf (tabellarisch)
- behördliches Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate; Zustellung direkt an das Gesundheitsamt, Belegart 0)
- Ärztliches Zeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: physische und psychische Eignung) siehe Vordruck
- Hauptschulabschlusszeugnis bzw. gleich- oder höherwertige Bildungsnachweise (beglaubigte Kopie oder Vorlage des Originals vor Ort; ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein)
- Mit dem Antrag ist eine anteilige Vorauszahlung* von 400 Euro auf die zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von ca. 900 Euro zu entrichten. Wird der Kostenvorschuss nicht innerhalb von 4 Wochen ab Antragstellung eingezahlt, so wird der Antrag als zurückgenommen behandelt.
Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf folgendes Konto der Stadt Nürnberg:
IBAN: DE50 7605 0101 0001 0109 41
bei der Sparkasse Nürnberg
Bitte geben Sie auf der Überweisung unbedingt als Verwendungszweck an:
Buchungszeichen 2 670 530 000

Wenn Sie Ihren Antrag per Post stellen, benötigen wir zusätzlich folgende Angaben:
- ob Sie eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis, eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis, eine auf das Gebiet Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis oder eine auf das Gebiet Podologie beschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen
- ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine entsprechende Erlaubnis beantragt wurde
- dass Sie die Heilkunde im Stadtgebiet Nürnberg ausüben werden
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, werden diese Angaben direkt im Online-Formular abgefragt.

Wenn Sie nicht mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet sind:
- Nachweis über Niederlassungsabsicht in Nürnberg (z.B. Mietvertrag, Bestätigung über eine Anstellung, etc)

- ggf. Nachweis über einen Hochschulabschluss in Psychologie (Diplom oder Master of Science); *in diesem Fall ist keine Gebühren-Vorauszahlung notwendig

Wie kann ich die Unterlagen vorlegen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um die Originaldokumente im Gesundheitsamt vorzulegen.

Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per Post zusenden; in diesem Fall benötigen wir beglaubigte Kopien von allen Originalurkunden. Beglaubigungen von Kopien können Sie z.B. im Bürgeramt Mitte oder in den Bürgerämtern Nord, Süd und Ost anfertigen lassen.

Was wird in der sektoralen Heilpraktikerprüfung abgefragt?

Wer die eingeschränkte Überprüfung zur erlaubnispflichtigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragt, muss "ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen" sowie "auch ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild" nachweisen und "die Befähigung haben, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln".

Die antragstellende Person hat danach nachzuweisen, dass sie insbesondere in der Lage ist, seelische Krankheiten und Leiden einschließlich Anzeichen, die auf eine Selbsttötungsgefahr hindeuten, sowohl differenzialdiagnostisch wie auch hinsichtlich des Ausmaßes der Ausprägung zu erkennen und diese von Krankheiten, deren Primärbehandlung in die Hände entsprechend befugter Therapeuten gehört, zu unterscheiden sowie therapeutisch auf den Befund so zu reagieren, dass Patienten durch die konkrete Behandlung keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. In diesem Zusammenhang sind auch Grundkenntnisse im öffentlichen Unterbringungsrecht sowie im Betreuungsrecht erforderlich.

Geprüft werden darüber hinaus die in Nummer 1 der Leitlinien aufgeführten Inhalte der Überprüfung, auf die sich die sektorale Heilpraktikererlaubnis bezieht:

Ich bin Diplom-Psycholog*in bzw. habe einen Master in Psychologie. Muss ich auch die Prüfung machen?

Sollte Ihnen von einer inländischen Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule der akademische Grad "Diplom-Psychologe" bzw. "Master of Science" in Psychologie verliehen worden sein und aus den Nachweisen hervorgehen, dass Sie sich letztlich die im Fach "klinische Psychologie" des Diplom-Psychologiestudiums bzw. des Master-Studiums vermittelten Kenntnisse angeeignet haben, entfällt eine weitere Prüfung.

Unter dieser Bedingung fällt für die Ausstellung der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage eine Verwaltungsgebühr an.

Wann finden die Prüfungen statt?

Die Überprüfung dieser Kenntnisse ist in Bayern einheitlich geregelt. Die schriftlichen Prüfungen finden bayernweit zweimal jährlich an den zuständigen Gesundheitsämtern jeweils zum selben Termin statt:

3. Mittwoch im März eines Jahres und
2. Mittwoch im Oktober eines Jahres.

Nur wer den schriftlichen Teil der Überprüfung bestanden hat, wird zum mündlichen Teil zugelassen. Dieser findet in der Regel frühestens ab drei Wochen nach der schriftlichen Überprüfung statt.

Wie kann ich mich für die Prüfung anmelden?

Der Erlaubnisantrag stellt gleichzeitig die Prüfungsanmeldung dar. Um den Prüfungstermin im März wahrnehmen zu können, muss der Antrag in der Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember des Vorjahres eingereicht werden. Für die Teilnahme an der Prüfung im Oktober muss der Antrag vom 01. Januar - 30. Juni des laufenden Jahres beim Gesundheitsamt vorliegen.

Aufgrund der großen Nachfrage ist es möglich, dass nicht alle Anmeldungen für das jeweilige Überprüfungsverfahren berücksichtigt werden können!

Eine Terminverschiebung ist nicht möglich.

Sie erhalten Ihre Einladung zur schriftlichen Prüfung spätestens zwei Wochen vor dem Termin.

Wie läuft die Prüfung für die Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ab?

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlich durchgeführt. Der schriftliche und der mündliche Teil der Überprüfung stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als erfolglos abgelegt. Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin.

Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 28 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten. Wenn Sie mindestens 21 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlich-praktischen Teil zugelassen.

Der mündliche Teil der Überprüfung dauert pro Person in der Regel 20 bis 30 Minuten und wird unter Vorsitz einer Ärztin oder eines Arztes abgenommen, die oder den die zuständige Stelle für die Durchführung der Überprüfung bestimmt hat. An der Überprüfung wirken in der Regel zwei Beisitzer aus dem Kreis der ärztlichen und nichtärztlichen Psychotherapeuten, Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis bzw. andere fachlich geeignete Berufsgruppen gutachtlich mit. Danach entscheidet das vorsitzende Mitglied nach Anhörung der Beisitzenden, ob die Ausübung der Heilkunde (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) durch Sie eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die Sie aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bei Nichtbestehen einer dieser Überprüfungsteile haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen.

Was passiert, wenn ich an der Prüfung nicht teilnehme?

Die Nichtteilnahme bzw. Absage ohne Angabe zwingender Hinderungsgründe zum vorgesehenen Überprüfungstermin hat die Ablehnung Ihres Antrags zur Folge. Für den bis dahin entstandenen Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrages werden Gebühren erhoben.

Was kosten die Prüfung und die sektorale Heilpraktikererlaubnis?

Kostenaufstellung (gültig ab 01.01.2024)

Rücknahme des Antrages nach Abgabetermin 100,00 € (VG)

Ablehnung wegen Nichtteilnahme an der angemeldeten Prüfung 150,00 €(VG)

schriftliche Überprüfung 250,00€
Rücknahme nach erfolgloser Teilnahme an der schriftlichen Prüfung + 175.00 € (VG)

Ablehnung nach erfolgloser Teilnahme an der schriftlichen Prüfung + 250,00 € (VG)

mündlichen Prüfung +250,00 €

Rücknahme nach erfolgloser mündlicher Prüfung +200,00 € (VG)

Ablehnung nach erfolgloser Teilnahme an der mündlichen Prüfung +275,00 € (VG)

Erlaubnis nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung +275,00 € (VG)

Erlaubnis ohne Prüfung (nach Aktenlage) 200,00 € - 500,00 € (nach Aufwand)

Bestätigung (Schmuckurkunde) zum Erlaubnisbescheid 40,00 € Gebühr

Auslagen für die Prüfungsfragen, Porto… 60,00 € Gebühr

Auslagen für Beisitzer
(allg. Heilkunde) + 30,00 €
(sektoral Psychotherapie/ Podologie) + 40,00 €

VG= Verwaltungsgebühr

Ausnahme: Wenn Sie einen Hochschulabschluss als Diplom-Psycholog*in oder als Master of Science haben, entfallen die Prüfungsgebühren und es fällt lediglich die Verwaltungsgebühr an.

Welche Berufsbezeichnung darf ich nach der Prüfung verwenden?

Eine gesetzliche Berufsbezeichnung für Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis besteht nicht. Als rechtlich unbedenklich kann die Verwendung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker*in, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" empfohlen werden.

Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" ohne einschränkenden Zusatz darf ohne die allgemeine Heilpraktikererlaubnis nicht geführt werden.

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" darf bei einer Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz nicht geführt werden. Nach § 1 Abs. 1 Psychotherapeutengesetz ist diese Berufsbezeichnung ausschließlich Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorbehalten. Das unbefugte Führen der Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist ebenso strafbar wie das Führen von Bezeichnungen, die ihr zum Verwechseln ähnlich sind.

Bekomme ich eine Urkunde?

Mit bestandener Überprüfung erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid. Sie haben die Möglichkeit, direkt nach der Prüfung zusätzlich eine Schmuckurkunde zu beantragen.

Ich habe bereits meine Heilpraktikererlaubnis. Was muss ich beachten, wenn ich eine Praxis eröffnen möchte?

Sie sind dazu verpflichtet, die Aufnahme und auch die Beendigung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Termin. Wir benötigen von Ihnen:

- Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung (im Original bzw. bei Antrag per Post als beglaubigte Kopie)
- Nachweis über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren sind)
- Meldeformular für selbstständige/freiberufliche Heilberufe


Heilkundliche Physiotherapie/Podologie

Wofür benötige ich die Heilpraktikererlaubnis, wenn ich Physiotherapie oder Podologie ausübe?

Physiotherapeuten und Podologen können eine auf ihr Tätigkeitsgebiet beschränkte, sektorale Heilpraktikererlaubnis beantragen. Mit der Erlaubnis ist es dem Physiotherapeuten oder Podologen möglich, den Patienten ohne vorherige ärztliche Verordnung oder Delegierung zu empfangen und zu behandeln. Er hat also den Erst-Zugang zum Patienten. Voraussetzung ist jedoch in der Regel, dass zuvor eine eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung erfolgreich abgelegt wurde.

Wie kann ich den Erlaubnisantrag stellen?

Wenn Sie beabsichtigen, Ihren künftigen Beruf als Heilpraktiker*in im Stadtgebiet Nürnberg auszuüben, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beim Nürnberger Gesundheitsamt stellen. Sie können den Antrag schnell und unkompliziert über den Online-Assistenten stellen. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag schriftlich einreichen.

Mit dem Antrag sind dem Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg unaufgefordert weitere Unterlagen vorzulegen.

Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen?

Ergänzend zum Antrag benötigen wir einige Nachweise und Unterlagen von Ihnen:

- Geburtsurkunde
- kurzer Lebenslauf (tabellarisch)
- Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate; Zustellung direkt an das Gesundheitsamt, Belegart 0)
- Ärztliches Zeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: physische und psychische Eignung)
- Nachweis über einen erfolgreichen Schulabschluss (ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein)
- Berufsurkunde (Physiotherapie, Podologie)
- ggf. Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der Zusatzqualifikation in Form des Bayerischen „Muster-Curriculums“ (Stand 21.04.2016) im Umfang von 60 Unterrichtseinheiten oder einer im Wesentlichen damit vergleichbaren Zusatzqualifikation (dieser ermöglicht eine Entscheidung nach Aktenlage)

Wenn Sie Ihren Antrag per Post stellen, benötigen wir zusätzlich folgende Angaben:
- ob Sie eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis, eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis, eine auf das Gebiet Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis oder eine auf das Gebiet Podologie beschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen
- ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine entsprechende Erlaubnis beantragt wurde
- dass Sie die Heilkunde im Stadtgebiet Nürnberg ausüben werden
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, werden diese Angaben direkt im Online-Formular abgefragt.

Wenn Sie nicht mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet sind:
- Nachweis über Niederlassungsabsicht in Nürnberg (z.B. die Bestätigung eines in Nürnberg niedergelassenen Heilpraktikers, dass Sie in dessen Praxis eine Assistentenstelle erhalten können)

Wie kann ich die Unterlagen vorlegen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um die Originaldokumente im Gesundheitsamt vorzulegen.

Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch per Post zusenden; in diesem Fall benötigen wir beglaubigte Kopien von allen Originalurkunden. Beglaubigungen von Kopien können Sie z.B. im Bürgeramt Mitte oder in den Bürgerämtern Nord, Süd und Ost anfertigen lassen.

Was wird in der Prüfung abgefragt?

Die Antragstellenden müssen, um nicht die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden, ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung ihrer beabsichtigten heilkundlichen Tätigkeit gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen besitzen. Sie müssen ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild belegen können.

Sie haben nachzuweisen, dass sie bei den im Rahmen des ausgeübten Heilberufs typischen Beschwerdebildern in der Lage sind, unter Berücksichtigung differenzialdiagnostischer Erwägungen eine (Erst-)Diagnose zu stellen. Weiterhin müssen sie erkennen können, ob und inwieweit zur näheren Abklärung weitergehende Untersuchungen oder bestimmte diagnostische Verfahren erforderlich sind, für die der Patient an eine Ärztin oder einen Arzt zu verweisen ist. Ebenso wird die notwendige Berufs- und Gesetzeskunde überprüft.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfung findet einmal jährlich im Herbst im Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg statt.

Wie kann ich mich für die Prüfung anmelden?

Der Erlaubnisantrag stellt gleichzeitig die Prüfungsanmeldung dar. Um den Prüfungstermin im Herbst wahrnehmen zu können, muss der Antrag bis zum 31.07. eingereicht werden.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Kenntnisüberprüfung wird ausschließlich mündlich durchgeführt. Sie dauert 20 bis 30 Minuten. Die Prüfung wird unter Vorsitz eines Arztes oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes durchgeführt. An ihr wirken in der Regel ein Facharzt und ein Inhaber einer zumindest eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis als Beisitzende gutachtlich mit.

Direkt im Anschluss an die Prüfung erfahren Sie Ihr Ergebnis. Im Falle eines Nichtbestehens der Prüfung können Sie auf Wunsch auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe erfahren.

Wann brauche ich keine Prüfung?

Eine Entscheidung nach Aktenlage ist möglich, wenn Sie einen Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung einer Zusatzqualifikation vorlegen können. Ein entsprechender Kurs richtet sich nach dem Bayerischen „Muster-Curriculum“ (Stand 21.04.2016) im Umfang von 60 Unterrichtseinheiten oder einer im Wesentlichen damit vergleichbaren Zusatzqualifikation. Wir benötigen dennoch zusammen mit Ihrem Antrag alle oben aufgeführten Unterlagen.

Was kosten die Prüfung und die Erlaubnis?

Gebühren für die Prüfungsteilnahme und Ausstellung der auf das Gebiet der Physiotherapie bzw. Podologie beschränkten Heilpraktikererlaubnis:

Bescheidgebühr: 275 Euro
Mündliche Prüfung: 250 Euro

Hinzu kommen noch die Aufwandsentschädigungen für die Beisitzer im mündlichen Prüfungsteil (je 40 Euro).

Gebühren für die Ausstellung der auf das Gebiet der Physiotherapie bzw. Podologie beschränkten Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage (nur wenn die erfolgreiche Teilnahme an einem 60 Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs nach Bayerischem Muster-Curriculum nachgewiesen wird):

Erlaubnisgebühr: 275 Euro

Ich habe bereits meine Heilpraktikererlaubnis. Was muss ich beachten, wenn ich eine Praxis eröffnen möchte?

Sie sind dazu verpflichtet, die Aufnahme und auch die Beendigung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Das können Sie persönlich oder per Post erledigen. Wir benötigen von Ihnen:

- Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung (im Original bzw. bei Antrag per Post als beglaubigte Kopie)
- Nachweis über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren sind)
- Meldeformular für selbstständige/freiberufliche Heilberufe


Kontakt

Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt

Burgstraße 4

2. OG, Zimmer 214

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-22 95, -1 71 25

Telefax 09 11 / 2 31-14 840


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung



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