Infektionsschutz
Belehrungen nach § 43 IfSG
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Telefon: 0911 / 231 - 31 42, -29 82, -21 60
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Meldungen
Im 3. Abschnitt (§ 6 ff) des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist geregelt, welche Erkrankungen von wem und in welcher Form an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen
-
der namentlichen Meldung von Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod an einer Erkrankung, die unter § 6 aufgeführt ist und
-
der namentlichen Meldung von Patienten, sobald der Nachweis einer Infektion mit einem Erreger der unter § 7 aufgeführten Infektionen erfolgt ist.
-
und der nicht-namentlichen Meldung der unter § 7, Abs. 3 aufgeführten Infektionen
Abschnitte im Infektionsschutzgesetz
Zur Meldung verpflichtet sind in erster Linie Ärzte und Labore.
Für Ihre Meldungen haben wir Ihnen als Download die folgenden Formulare zur Verfügung gestellt.
- Arztmeldebogen gemäß §§6,8,9 IfSG </imperia/md/gesundheitsamt/dokumente/infektionsschutz/ifsg_arztmeldebogen.pdf> (PDF, 235 KB)
- Labor-Meldeformular gemäß §§7,8,9 IfSG </imperia/md/gesundheitsamt/dokumente/infektionsschutz/ifsg_labormeldebogen_stand_010516.pdf> (PDF, 187 KB)
- Meldeformular für Einrichtungsleitungen bei Infektionskrankheiten </imperia/md/gesundheitsamt/dokumente/infektionsschutz/meldeformular_par_8_und_34_ab_2020.pdf> (PDF, 119 KB)
- Meldeformular Kopflaeuse </imperia/md/gesundheitsamt/dokumente/kjaed/meldeformular_kopflaeuse.pdf> (PDF, 268 KB)
Meldepflicht von Lyme-Borreliose in Bayern
Lyme-Borreliose ist mit geschätzten 60.000 bis 100.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste durch Zecken übertragene Infektionserkrankung in Deutschland. Bayern hat daher zum 1. März 2013 eine Meldepflicht für behandelnde Ärzte eingeführt, um weitere Erkenntnisse zum Vorkommen und zur regionalen Verteilung dieser Erkrankung zu gewinnen.
- Meldeformular Lyme Borreliose </imperia/md/gesundheitsamt/dokumente/gh/meldeformular_lyme_borreliose.pdf> (PDF, 31 KB)
Hinweise zum Datenschutz
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Alle Informationen und Hinweise zum Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier
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