Luftaufnahme der Innenstadt Nürnberg

Stab Innenstadt

Gastronomie eröffnen - Ihr Leitfaden für Nürnberg

Tiergärtnertorplatz bei Nacht, Bild © Steffen Oliver Riese / CTZ Nürnberg

Der Weg zum eigenen Gastronomiebetrieb in Nürnberg

Sie möchten ein Café, Restaurant, Bistro, einen Imbiss oder einen anderen Gastronomiebetrieb eröffnen? Die Stadt Nürnberg begleitetet Sie auf dem Weg zum neuen Unternehmensstandort.

Damit aus Ihrer Idee ein erfolgreicher Betrieb werden kann, sind vor der Eröffnung verschiedene Planungs-und Genehmigungsschritte erforderlich. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine erste Orientierung und zeigt Ihnen den Weg von der ersten Idee bis zur Eröffnung Ihres Betriebs. Sie erfahren, welche Themen Sie frühzeitig berücksichtigen sollten, welche Dienststellen Sie unterstützen und welche Genehmigungen je nach Vorhaben erforderlich sind.

Der Leitfaden ersetzt keine rechtlich vorgeschriebenen Genehmigungen. Er hilft Ihnen jedoch dabei, Ihr Vorhaben gut vorzubereiten und die notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten.

Erste Ansprechpartner bei der Stadt

Nutzen Sie die Möglichkeit einer frühen Erstberatung durch den Stab Innenstadt für Erdgeschosslagen in der Nürnberger Innenstadt. Sie erhalten dort eine erste Orientierung zu Ihrem Gründungsvorhaben sowie Informationen über den weiteren Ablauf und die zuständigen Ansprechstellen.

Bei Anfragen bzgl. Standorten außerhalb der Innenstadt sowie zu grundsätzlichen Informationen rund um das Thema Gründung unterstützen Sie bei Bedarf die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Wirtschaftsförderung Nürnberg.

Grundlagen schaffen

Überlegen Sie zunächst, wie Ihr Betrieb aussehen soll. Ein gut beschriebenes Betriebskonzept ist die Grundlage für die Abstimmung mit Behörden und Fachstellen und sollte folgende Punkte umfassen:

  • Art des Betriebs, beispielsweise Café, Restaurant, Bistro, Imbiss, Bar oder Lieferservice
  • Angebotsschwerpunkt, beispielsweise Getränke, kalte Speisen oder Vollgastronomie
  • geplanter Alkoholausschank
  • Betriebsgröße: Fläche des Gastronomiebetriebs und Gesamtfläche der Gasträume in m² sowie evtl. Zahl der Beschäftigten
  • Anzahl und Lage der Gastplätze im Innenbereich
  • Größe der geplanten Freischankfläche im Außenbereich in Quadratmetern und Anzahl der Gastplätze
  • Öffnungszeiten und Betriebszeiten (Zeitraum, in dem die Gastronomie tatsächlich betrieben wird. Das kann länger sein als die Öffnungszeit und muss nicht bedeuten, dass Kundinnen und Kunden Zugang haben)
  • Angaben zu Anlieferung, Lagerung und Entsorgung
  • Küche, Lüftung und Stellplätze
  • Zusätzliche Angebote, beispielsweise Veranstaltungen und Live-Musik (Art, Anzahl und Dauer), Verkaufsartikel

Diese Angaben ermöglichen der zuständigen Behörde, die geplante Nutzung hinsichtlich beispielsweise Stellplatzbedarf, Brandschutz, Rettungswegen, Toilettenanlagen und einer möglichen Einstufung als Sonderbau oder Versammlungsstätte zu beurteilen.

Denken Sie auch daran, mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft frühzeitig einzuplanen. Dazu gehören insbesondere Lärm, Gerüche und Müll. Beschreiben Sie in Ihrem Betriebskonzept, welche Maßnahmen Sie vorsehen, um diese Belastungen möglichst gering zu halten.

Je konkreter Ihr Betriebskonzept ist, desto einfacher können Genehmigungen geprüft und offene Fragen frühzeitig geklärt werden.

Ein tragfähiger Businessplan bildet die wirtschaftliche Grundlage Ihrer Gründung. Er sollte unter anderem eine Kosten- und Finanzierungsplanung sowie eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Einnahmen enthalten.
=> Bitte berücksichtigen Sie, dass bereits vor der eigentlichen Eröffnung erhebliche Kosten anfallen, z. B. für Planung, Umbau, Konzepte, Genehmigungen, Ausstattung oder Personal.

Schritte zur Gründung

Nicht jeder Standort eignet sich für jedes gastronomische Konzept. Gemeinsam mit dem Stab Innenstadt können Sie geeignete Standorte besprechen.

Für die Nürnberger Innenstadt steht Ihnen der Gesuchsmelder der Stadt Nürnberg zur Verfügung.

Hinweis: Auch wenn das gastronomische Konzept relativ unverändert bleibt, ist der Betreiberwechsel rechtzeitig zu melden. Vor der Übernahme sollte geprüft werden, welche Gewerbeanmeldungen, Genehmigungen und lebensmittelrechtlichen Anforderungen erforderlich sind. Bestehende Genehmigungen des bisherigen Betreibers sind nicht automatisch auf die neue Betreiberin oder den neuen Betreiber übertragbar.

Stab Innenstadt

Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=55430>Kontakt zum Stab Innenstadt<https://www.nuernberg.de/internet/innenstadt/team.html>

Bei Anfragen bzgl. Standorten außerhalb der Innenstadt sowie zu grundsätzlichen Informationen rund um das Thema Gründung unterstützen Sie bei Bedarf die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Wirtschaftsförderung Nürnberg.

Bevor Sie mit der Planung Ihrer Geschäftstätigkeit beginnen, sollte zunächst geprüft werden, ob die gewünschte Nutzung an dem geplanten Standort planungsrechtlich zulässig ist.

Das Stadtplanungsamt informiert Sie über die einschlägigen Bebauungspläne, die Art der zulässigen Nutzungen sowie mögliche Einschränkungen. Diese Prüfung ist insbesondere wichtig bei besonderen Nutzungen wie Gastronomie, Werkstätten, Einzelhandel oder publikumsintensiven Dienstleistungen. Nach Prüfung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird deutlich welches gastronomische Konzept (z. B. Café, Restaurant, Imbiss, Bar) an dem gewählten Standort grundsätzlich umsetzbar ist.

Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg

Planungsrechtliche Beratung

0911 231 3004<tel:09112313004>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=29461>Link zum Stadtplanungsamt<https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/>
Öffnungszeiten:

Telefonische Beratung:
Montag 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

Liegt Ihr Standort in einem Stadterneuerungsgebiet, zum Beispiel in der Altstadt?

Eine Lage in einem Sanierungsgebiet bietet sowohl ansiedlungsinteressierten Unternehmen als auch Eigentümerinnen und Eigentümern besondere Chancen. In Sanierungsgebieten wird aktiv an der Aufwertung des Umfelds gearbeitet. Dazu gehört auch, durch passende Nutzungen zur Belebung und Attraktivität des Standorts beizutragen.

Informieren Sie sich daher frühzeitig darüber, welche Maßnahmen und Entwicklungen im Gebiet geplant sind. So können Sie besser einschätzen, wie sich der Standort entwickelt und welche Möglichkeiten sich für Ihr Unternehmen ergeben.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzer können bei Umbauten, Modernisierungen oder Veränderungen am Gebäude besondere Anforderungen gelten. Prüfen Sie daher frühzeitig, welche Vorgaben für Ihr Vorhaben zu beachten sind. Für bestimmte Maßnahmen kann eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich sein. Je nach Vorhaben kann außerdem eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bereich Stadterneuerung sinnvoll sein.

Stadtplanungsamt

Stadterneuerung

0911 / 231 24 76<tel:09112312476>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=43863>Website<https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/stadterneuerung.html>

Ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nötig!

Bitte beachten Sie, dass die komplette Nürnberger Altstadt als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt ist und sich in ihr viele besonders sensible Einzeldenkmäler befinden. Auch außerhalb der Altstadt gibt es zahlreiche weitere Ensembles und Einzeldenkmäler. Daher sind viele Nürnberger Gebäude vom Denkmalschutz betroffen.

Neben klassischen Umbaumaßnahmen ist der Denkmalschutz z. B. auch bei Werbeanlagen, Schaufensteranlagen bzw. Gestaltung von Erdgeschossfassaden, Abluftanlagen, Sonnenschutzanlagen in Außenbereichen oder an der Fassade einzubeziehen.

Auch bei gegebenenfalls baugenehmigungsfreien Bauvorhaben ist bei Denkmalbezug eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich, ebenso in der unmittelbaren Nähe von Denkmälern. Der Denkmalstatus eines Objekts und der Umfang der Ensembles kann im BayernAtlas mit Denkmaldaten recherchiert werden. Bei Bodeneingriffen im Außenbereich können außerdem Belange der Bodendenkmalpflege betroffen sein. Hierzu informiert Sie die Bauordnungsbehörde bei Bedarf gerne näher.

  • BayernAtlas mit Denkmaldaten<https://atlas.bayern.de/?c=649867,5479941&z=15&r=0&l=luftbild_labels,d0e7d4ea-62d8-46a0-a54a-09654530beed,044eccef-ab23-478c-8f17-e2182559d036&t=pl_bau&cnids=-1112904634&mid=1>

Bauordnungsbehörde

Denkmalschutz

09 11 / 2 31-30 12<tel:09112313012>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=48155>Antragstellung<https://www.nuernberg.de/internet/bauordnung/antragstellung.html>
Öffnungszeiten:

Allgemeine telefonische Beratung:
Montag: 10:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Behördliche Vorabstimmungen und Einbeziehung von Fachplanern

Wenn bauliche Veränderungen an der Immobilie geplant sind (z. B. Umbauten, Anbauten, Umnutzung), ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Bauordnungsbehörde erforderlich. Hier wird geprüft,
• ob eine Baugenehmigung oder
• eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis notwendig ist und
• ob Ihr Vorhaben den bestehenden baurechtlichen Genehmigungen entspricht, z.B. hinsichtlich Abstandsflächen, Brandschutz, Fluchtwegen oder Barrierefreiheit, und
• wie das Vorhaben aussehen muss, um erlaubsnisfähig zu sein.

Vorzeitige Einbindung von Architektinnen und Architekten sowie ggf. Fachplanern für Brandschutz, Lüftung, Schallschutz, Küche oder ggf. Denkmalschutz ist zu empfehlen. Bitte kalkulieren sie die daraus entstehenden Kosten ein.

Lüftung/Abluftanlagen

Immissionsschutz

Als Betreiberin oder Betreiber eines Gastronomiebetriebs müssen Sie sicherstellen, dass von dem Betrieb keine unzumutbaren Lärm- oder Geruchsbelästigungen ausgehen, durch Anlieferung, Abluftanlagen oder auch durch lautes Verhalten der Gäste. Ziel ist die Vereinbarkeit mit angrenzender Wohnnutzung. So müssen beispielsweise auch Abluftanlagen so gebaut sein, dass einerseits Nachbarn nicht beeinträchtigt werden und andererseits durch Abluftanlagen das Stadtbild nicht verunstaltet wird. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen können Einfluss auf die Nutzbarkeit eines Standorts und auf notwendige Investitionen haben.

Sanitäranlagen

(Anzahl, Barrierefreiheit)

Je nach Art der Gastronomie gibt es konkrete Vorgaben über die Zahl der Toiletten, es sind aber mindestens zwei getrennte und funktionstüchtige WC-Anlagen (mindestens ein Unisex-WC, ein Personal-WC) vorzuweisen.

Küche

Die Lebensmittelüberwachung überwacht alle Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, insbesondere im Gastgewerbe. Sie überprüft, ob die hygienischen und baulichen Anforderungen zum Schutz der Verbrauchergesundheit eingehalten werden. Nach der Gewerbeanmeldung wird diese automatisch vom Ordnungsamt informiert und nimmt Kontakt zu Ihnen auf.

Fettabscheider

Betriebe, aus denen Speisefette und -Öle ins Abwasser gelangen (insbesondere Gaststätten, Imbiss-Stände und ähnliche Betriebe) sind verpflichtet Fettabscheider einzubauen und ordnungsgemäß zu betreiben.

Brandschutz, Fluchtwegeführung

und Rettungswege (Anzahl, Breite, Kennzeichnung)

Brandschutzanforderungen bereits in der Planungsphase abstimmen. Gegebenenfalls ist ein Brandschutzkonzept durch einen Fachplaner erforderlich. In den meisten Fällen ist ein Brandschutznachweis prüfpflichtig.

Werbeanlagen

Die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig, soweit sie nicht gemäß Artikel 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO verfahrens- bzw. genehmigungsfrei ist. Alle Werbeanlagen, die in Nürnberg neu errichtet oder geändert werden, müssen außerdem auch die Regelungen der Werbeanlagensatzung (WaS) einhalten. Wenn Sie planen, eine Werbeanlage zu ändern oder zu errichten, wenden Sie sich an einen qualifizierten Entwurfsverfasser oder schriftlich bzw. per Kontaktformular an die Bauordnungsbehörde.

Stellplatzablöse

Eine gegebenenfalls erforderliche Stellplatzablöse ist grundstücksbezogen und mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks abzustimmen. Relevant ist der Mehrbedarf.

Für die Bearbeitung von komplexeren Anfragen können Gebühren nach dem Kostengesetz anfallen (Mindestgebühr 50,00 EUR).

Hinweis: Wann kann ein Bauvorbescheid sinnvoll sein?

Ein Bauvorbescheid kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn vor der Anmietung oder dem Kauf einer Immobilie unklar ist, ob die geplante gastronomische Nutzung baurechtlich zulässig ist. Dies kann beispielsweise bei einer Nutzungsänderung von einem Laden oder Büro zu einem Restaurant oder Café relevant sein.

Eine frühzeitige Klärung kann helfen, größere Investitionen oder langfristige vertragliche Bindungen besser abzusichern.

Für den Bauvorbescheid fallen Gebühren an, deren Höhe vom Umfang der Prüfung abhängt.

Bauordnungsbehörde

Allgemeine Auskünfte

0911 / 231 3000<tel:09112313000>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=102803>Allgemeine Auskünfte<https://www.nuernberg.de/internet/bauen/auskuenfte.html>Erreichbarkeit<https://www.nuernberg.de/internet/bauordnung/kontakt.html>

Telefonische Beratung:
Montag 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

Sobald die Planung abgeschlossen ist, können die erforderlichen Unterlagen bei der Bauordnungsbehörde eingereicht werden.
Geprüft werden unter anderem:

  • Planungsrechtliche Zulässigkeit:
    Die neue Nutzung muss mit dem Bebauungsplan oder der zulässigen Gebietsart vereinbar sein. Nicht jede Nutzung ist in jedem Gebiet zulässig.
  • Genehmigungspflicht:
    Eine Nutzungsänderung ist in Bayern häufig genehmigungspflichtig, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Entscheidend ist, ob für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten.
  • Brandschutz:
    Bei einem Bauantrag oder einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung zu einer Gastronomie ist in Bayern grundsätzlich ein Brandschutznachweis erforderlich. In den meisten Fällen ist dieser Nachweis prüfpflichtig.
  • Stellplätze:
    Durch die neue Nutzung kann ein höherer Stellplatzbedarf entstehen, der nachgewiesen werden muss. Der Stellplatz ist dem Grundstück zugeordnet und kann daher nicht unabhängig davon betrachtet werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Eigentümer in Verbindung.
  • Barrierefreiheit:
    Forderungen zur Barrierefreiheit sind gemäß Gesetzeslage zu beachten und nachzuweisen

Hinweis: Einreichung nur durch bauvorlageberechtigte Person (Architekt, Ingenieur) möglich

Bitte achten Sie bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit und eine fachgerechte Erstellung. Eine vollständige und qualitätsgerechte Einreichung trägt zu einer zügigen Bearbeitung bei.

Bauordnungsbehörde

Allgemeine Auskünfte

0911 / 231 3000<tel:09112313000>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=102803>Behördenwegweiser: Bauantrag<https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/behoerdenwegweiser/dienstleistung/genehmigungsverfahren.html>

Nach Eingang der Unterlagen werden diese von den zuständigen Fachämtern geprüft.

Je nach Umfang und Komplexität des Vorhabens und notwendigem Abstimmungsbedarf kann die Bearbeitungsdauer unterschiedlich ausfallen. Planen Sie daher eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten ein.

Nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen können die Umbau- und Einrichtungsarbeiten beginnen.

Gewerbeanmeldung

Für die Gewerbeanmeldung eines gastronomischen Betriebes ohne Ausschank alkoholischer Getränke benötigen Sie Ihren Ausweis und 45 Euro bzw. 50 Euro, wenn eine juristische Person (z. B. GmbH) angemeldet werden soll.

Die Gewerbeanmeldung für einen gastronomischen Betrieb mit Ausschank alkoholischer Getränke wird zusammen mit der Gaststättenkonzession ausgestellt.

Hygienevorschriften, Jugendschutz und ggf. weitere Auflagen sind einzuhalten.

Die Lebensmittelüberwachung überwacht alle Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, insbesondere im Gastgewerbe. Sie überprüft, ob die hygienischen und baulichen Anforderungen zum Schutz der Verbrauchergesundheit eingehalten werden. Nach der Gewerbeanmeldung wird diese automatisch vom Ordnungsamt informiert und nimmt Kontakt zu Ihnen auf.

Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Wenn Sie Alkohol ausschenken, müssen Sie vorab eine Gaststättenerlaubnis beantragen. Diese kostet zwischen 100 Euro und 6.000 Euro. Die genaue Höhe wird während der Bearbeitung des Antrags ermittelt.

Wichtig: Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis setzt eine baurechtlich genehmigte Nutzung voraus. Ohne gültige Gaststättenerlaubnis ist wiederum eine Eröffnung nicht zulässig.

Ordnungsamt

Gewerbewesen

Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=49603>Gewerbeanmeldung<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/gewerbeanmeldung.html>Erreichbarkeit<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr

Gaststätten

Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=36026>Gaststättenrechtliche Erlaubnis<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/dienstleistung/gaststaettenerlaubnis.html>Erreichbarkeit<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr

Wenn Sie Tische und Stühle auf einer öffentlichen Fläche aufstellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis des Liegenschaftsamtes. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig vor der geplanten Nutzung.

Achten Sie bei der Planung darauf, dass ausreichend Platz für den Fußgängerverkehr erhalten bleibt.

Gestalten Sie Ihre Außenbewirtschaftung so, dass sie zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beiträgt. Sorgen Sie für ausreichend Bewegungsflächen, Barrierefreiheit und eine hochwertige Möblierung. Eine gut geplante Außenfläche schafft eine angenehme Atmosphäre, lädt Gäste zum Verweilen ein und stärkt zugleich die Attraktivität Ihres Gastronomiebetriebs.

Bevor Sie Tische, Stühle oder Sonnenschirme anschaffen, informieren Sie sich bitte über die geltenden Gestaltungsvorgaben der Gestaltungsrichtlinie. So stellen Sie sicher, dass die Ausstattung den örtlichen Anforderungen entspricht.

Die Verwendung von Heizpilzen und anderen Heizungen, sowie das Aufstellen von Zelten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

Wichtig: Beträgt die beantragte Fläche mehr als 100 m², ist zusätzlich eine Baugenehmigung der Bauordnungsbehörde erforderlich.

Liegenschaftsamt

Hotline für Sondernutzungen und Veranstaltungen

0911 / 231 7500<tel:09112317500>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18731>Tisch- und Stuhlaufstellungen<https://www.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/tischundstuhl.html>
Öffnungszeiten:

Allgemeine Anfragen unter Tel. 09 11 / 2 31 - 75 00 täglich von 8.30 bis 12 Uhr

Vor der Inbetriebnahme können abschließende Abnahmen durch die zuständigen Behörden erforderlich sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihren Gastronomiebetrieb eröffnen.

Viel Erfolg für Ihr Unternehmen in Nürnberg!

Herzlichen Glückwunsch und einen guten Start!

Tipps

Nehmen Sie bei Fragen frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen auf. Viele Themen lassen sich bereits im Vorfeld klären und Ihr Vorhaben kann dadurch zügiger umgesetzt werden.

Mögliche Kostenpunkte

Bei der Gründung eines Gastronomiebetriebs entstehen oft schon vor der Eröffnung zahlreiche Kosten. Ein klar strukturierter Geschäftsplan hilft, diese Ausgaben realistisch zu planen und die Finanzierung zu sichern. Bitte berücksichten Sie neben den normalen Betriebskosten folgende Kostenpositionen:

  • Bauantrags- und Genehmigungsgebühren (u.a. Bauantrag/Nutzungsänderung, Gaststättenrechtliche Genehmigung, Gewerbeanmeldung, Sondernutzungsgebühren)
  • Bauvorlageberechtigter (Architekt oder Bauingenieur)
  • Brandschutz- und Fachnachweise (Schallschutz, Lüftungs- und Hygienenachweise) je nach gastronomischen Konzept und Größe
  • Umbau- bzw. Neubaukosten u.a. für Einrichtung, Küche, Lüftung, Sanitäranlagen und Barrierefreiheit
  • evtl. Stellplatzablöse. Relevant ist der Mehrbedarf.

Nicht vergessen

Vor der Eröffnung sollten außerdem folgende Punkte erledigt werden:

  • Steuernummer unter Verwendung der ELSTER-Formulare beim Finanzamt beantragen
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Erforderliche Versicherungen abschließen
  • Gegebenenfalls GEMA Lizenz beantragen
  • Marketingmaßnahmen für die Eröffnung vorbereiten und für den laufenden Betrieb berücksichtigen

Weitere Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer

Nürnberg für Mittelfranken

Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken unterstützt Gründerinnen und Gründer in der Gastronomie mit zahlreichen Informationen

DEHOGA

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA bietet Gastronomiebetrieben umfassende Unterstützung durch branchenspezifische Beratung, rechtliche Orientierungshilfen, praxistaugliche Vorlagen sowie vielfältige Angebote zur Weiterbildung und zum Austausch innerhalb der Branche.

Haftungsausschluss

Die Informationen in dem Leitfaden wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch kann die Stadt Nürnberg keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Rechtliche Bestimmungen, Gebühren und Verfahren können sich ändern.

Dieser Leitfaden bietet eine erste Orientierung, kann jedoch eine individuelle Beratung durch zuständige Behörden, Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Fachkundige nicht ersetzen. Für konkrete Fragen zu Ihrem Vorhaben empfehlen wir, sich direkt an die entsprechenden Stellen zu wenden.

Eine Haftung für etwaige Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der enthaltenen Informationen entstehen, ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Aktualisiert am 29.09.2026, 13:12 Uhr