Sie können eine gaststättenrechtliche Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen.
Beim Online-Antrag müssen alle erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen und von Ihnen vollständig hochgeladen werden.
Für die schriftliche Beantragung finden Sie die nötigen Formulare unter „Weiterführende Informationen“. Füllen Sie diese aus und senden Sie sie mit den erforderlichen Unterlagen an das Kontaktformular oder per Post.
Wenn Sie eine Gaststätte ohne einen Alkoholausschank anmelden möchten oder eine persönliche Beantragung bevorzugen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online „zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.
Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.
Die Antragsstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
