Sommerliches Stadtpanorama mit der Nürnberger Burg.

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Lebensmittelunternehmen registrieren lassen

Beschreibung

Wer gewerblich Tätigkeiten ausführt, die mit der Produktion, der Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, muss sich registrieren lassen.

Sie können ein Lebensmittelunternehmen online, schriftlich per Post oder vor Ort registrieren lassen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort einen Termin.

Für Ihren Antrag per Post oder vor Ort verwenden Sie bitte folgendes Antragsformular.

Für die Registrierung eines Lebensmittelunternehmens sind folgenden Angaben erforderlich:

  • Name
  • Adresse
  • Rechtsform 
  • Bezeichnung
  • Tätigkeit/Betriebsart 

Sind mehrere Betriebsstätten vorhanden, sind diese Angaben -sofern abweichend- für jede Betriebsstätte separat anzugeben.

  • Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
  • Auch wesentliche Änderungen sind unverzüglich zu melden.

Für die Registrierung eines Lebensmittelunternehmens sowie für die Erstkontrolle fallen keine Gebühren an.
Wenn bei der Erstkontrolle jedoch Mängel festgestellt werden und deshalb eine zweite Kontrolle notwendig ist, entstehen dafür Gebühren.

Wenn Gebühren entstanden sind, erhalten Sie per Post eine Rechnung von uns.