Lebensmittelgewerbe: Bescheinigung über die Belehrung für Beschäftigte

Personen, die im Lebensmittelgewerbe oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind, müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die einzuhaltenden Hygienevorschriften und Gesundheitsauflagen informiert wurden.

Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende von Unternehmen des Lebensmittelgewerbes, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Gesundheitsamt

Anmeldung und Belehrungen nach IfSG

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