Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Lebensmittelgewerbe: Bescheinigung über die Belehrung für Beschäftigte

Beschreibung

Personen, die im Lebensmittelgewerbe oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind, müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die einzuhaltenden Hygienevorschriften und Gesundheitsauflagen informiert wurden.

Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende von Unternehmen des Lebensmittelgewerbes, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen.

Bei der Belehrung handelt es sich um eine Einzelbelehrung. Zu dieser ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. 

Um eine Erstbelehrung im Gesundheitsamt zu bekommen, benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie zu folgenden Öffnungszeiten vorbei:

Montag, Dienstag, Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr durchgehend
Mittwoch und Freitag 8 Uhr bis 11 Uhr durchgehend

  • Ausweisdokument mit Lichtbild (beispielsweise Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)

Die Gebühr für eine Belehrung beträgt 28 Euro.
Diese kann bar oder mit EC-/Kreditkarte bezahlt werden.