Bei der Belehrung handelt es sich um eine Einzelbelehrung. Zu dieser ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Um eine Erstbelehrung im Gesundheitsamt zu bekommen, benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie zu folgenden Öffnungszeiten vorbei:
Montag bis Freitag durchgehend von 8 bis 11 Uhr
