Bei der Belehrung handelt es sich um eine Einzelbelehrung. Zu dieser ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Um eine Erstbelehrung im Gesundheitsamt zu bekommen, benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie zu folgenden Öffnungszeiten vorbei:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr durchgehend
Mittwoch und Freitag 8 Uhr bis 11 Uhr durchgehend
