Sie können die Gestattung online, schriftlich oder vor Ort beantragen. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung vor Ort telefonisch einen Termin.
Beschreibung
Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
Grundsätzlich ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nur dann erlaubnispflichtig, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten.
Vom Antragsteller sind folgende Angaben zu machen:
- Anlass der Veranstaltung
- Verantwortlicher Betreiber (Name, Vorname, Wohnanschrift, Telefon- und evtl. Fax-Nummer)
- genauer Betriebsort (Straße, Hausnummer, evtl. Lageplan)
- Betriebszeit (Datum, Uhrzeit: Beginn und Ende der Veranstaltung)
- angebotene Speißen und Getränke
- bei Bierzelten: Größe in m²
- Anzahl der vorhandenen Toilettenanlagen. Hinweis: Öffentliche Toiletten können nicht anerkannt werden.
- bei Musikdarbietungen: Darbietungszeit, Verstärkeranlage ja/nein, im Freien oder im Zelt
Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, da weitere Behörden beteiligt werden müssen.
Ein Ausschank alkoholischer Getränke ist bei verspäteter Antragstellung nicht mehr möglich.
Darüber hinaus fällt bei kurzfristiger Antragsstellung eine erhöhte Gebühr an.
| Gestattung | 30 Euro bis 2.000 Euro (Gebührenrahmen des Kostenverzeichnisses) |
