Weihnachtsbaum im Öffentlichen Raum

Seit dem 13. November erstrahlt unsere Stadt wieder in festlichem Glanz – nutzen Sie die Advents- und Weihnachtszeit, um auch Ihre Eingänge stimmungsvoll zu gestalten!
Machen Sie Ihren Eingang zum Blickfang – Weihnachtsdekoration in der Innenstadt
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Eingang mit einem festlichen Weihnachtsbaum zu schmücken. Den Baum bringen Sie selbst mit – das Aufstellen auf öffentlicher Fläche ist für Sie kostenfrei. Gestalten Sie Ihren Baum kreativ und stimmungsvoll und machen Sie so Ihre Schaufenster zu einem besonderen Blickfang für alle Besucherinnen und Besucher.
Damit alles stimmig bleibt, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
- Bitte achten Sie auf die verkehrliche Sicherheit – beispielsweise bei schmalen Gehwegen oder bei Baustellensituationen kann es sein, dass eine Aufstellung leider nicht umsetzbar ist.
- Dezente Beleuchtung, die nach Ladenschluss ausgeschaltet wird.
- Aufstellung nur während der Weihnachtszeit und direkt an der Gebäudefront.
- Keine Werbung am Baum.
- Bitte wählen Sie die Größe des Baums bzw. der Dekoration so, dass sie gut zur Umgebung passt – orientieren Sie sich dabei am besten an der Türhöhe, damit der Baum nicht zu hoch oder zu breit ausfällt.
Beratung durch das Liegenschaftsamt
Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen im Liegenschaftsamt auf.
Mehr Sondernutzungen in der Innenstadt

Kreative Ladendekorationen und Kundenaktionen im öffentlichen Raum sollen zur Attraktivität der Innenstadt beitragen. Deshalb wurden die Regelungen völlig überarbeitet. Diese schaffen neue Möglichkeiten für Gastronomen und Händler.
Sondernutzungsrichtlinie
Hier ein Kundenstopper, dort ein Warenständer – vor der Corona-Pandemie ging es auf den Gehwegen in der Altstadt teilweise chaotisch zu. Seit 2020 gilt deshalb die „Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Innenstadt“, kurz: Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt. 2024 erfolgte die Neufassung mit neuen Möglichkeiten.
Das ist neu:
- Eingangszonen: Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen können ihren Eingangsbereich ohne Erlaubnis und ohne Gebühren mit einem kleinen Teppich und flankiert von Pflanzen oder Beleuchtung hervorheben.
- Aktionszonen: Einzelhändler und Dienstleister können vor ihrem Laden Aktionen durchführen. Hierzu ist eine Erlaubnis notwendig und es fallen Gebühren an.
- Nutzungszonen: In Teilen der Altstadt können sich Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen zu gemeinsamen Aktionen oder Warenauslagen zusammenschließen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung mit der Stadt über die Nutzung des öffentlichen Raumes zu treffen.
- Weitere Änderungen bieten mehr Sichtbarkeit für versteckt liegende Läden und erlauben es Gastronomen, mit Kreidetafeln auf ihre Tagesgerichte hinzuweisen, ohne dafür eine Erlaubnis einholen oder Gebühren zahlen zu müssen.
Sondernutzungsgebühren
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. September 2024, beschlossen, dass ab Mittwoch, 1. Januar 2025, die Zuschläge zu den Sondernutzungsgebühren in der Innenstadt reduziert werden. Durch diese Maßnahme entlastet die Stadt Nürnberg in der Innenstadt ansässige Gastronomiebetriebe deutlich. Ebenso profitieren Imbissbudenbetreiber sowie Händlerinnen und Händler von den neuen Regelungen.
Das ist neu:
- Pflanzgefäße wie Baumkübel, Blumentröge oder Pflanzbeete zur Verschönerung des Erscheinungsbilds der Innenstadt dürfen künftig gebührenfrei aufgestellt werden. Eine einmalige Erlaubnis zur Aufstellung ist jedoch nach wie vor erforderlich, um Sicherheitsaspekte bezüglich der Durchfahrt z.B. von Feuerwehr prüfen zu können.
- Reduktion der Zuschläge für die Sondernutzungsgebühren
Beratung durch das Liegenschaftsamt
Das Team des Liegenschaftsamtes sieht sich als Dienstleister und berät Unternehmen bei der Umsetzung der Projekte.
Liegenschaftsamt
Abteilung Sondernutzungen und Veranstaltungen
Hotline
Telefon 09 11 / 2 31 - 75 00<tel:09112317500>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18731>Außengastronomie

Ob Außenterrasse, Biergarten oder stilvolles Café-Ambiente unter freiem Himmel: Die Gastronomie im Straßenraum prägt die Atmosphäre der Innenstädte im Sommer maßgeblich.
Freischankflächen und Erweiterungsflächen für die Gastronomie
Freischankflächen sind über einen Online-Antrag beim Liegenschaftsamt zu beantragen. Eine Genehmigungsvoraussetzung ist, dass auf den öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend Platz für Fußgänger und Sicherheitsabstand zu Radwegen verbleibt. Dem Antrag sind ein Lageplan der geplanten Außengastronomie sowie eine Gaststättenerlaubnis bzw. eine Gewerbeanmeldung beizulegen. Näheres wird im Behördenwegweiser beschrieben.
Bei den Erweiterungsflächen für die Gastronomie gibt es eine Änderung. Die seit Beginn der Corona-Pandemie jährlich befristet genehmigten Flächen können ab dem kommenden Jahr dauerhaft genehmigt werden. Empfohlen wird eine Antragstellung beim Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg bis zum Ende des Jahres, damit die Prüfung und Erteilung der Genehmigung rechtzeitig zu Beginn der Saison ab 1. Februar erfolgen kann.
Neues Bayerisches Ladenschlussgesetz - Mehr Möglichkeiten für den Handel

Ab dem 1. August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz. Die regulären Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bleiben unverändert bei 6 bis 20 Uhr, ebenso das grundsätzliche Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen. Im Rahmen der neuen Regelung werden in Nürnberg zudem im Jahr 2025 eine und 2026 zwei lange Einkaufsnächte im gesamten Stadtgebiet umgesetzt. Zusätzlich können Betriebe vier individuelle Verkaufsabende anmelden – ohne Anlass.
Individuelle Einkaufsabende
Wer eine individuelle verkaufsoffene Nacht bis 24 Uhr durchführen möchte, muss dies lediglich rechtzeitig anzeigen. Maximal sind vier individuelle Verkaufsabende pro Verkaufsstelle möglich.
Nicht erlaubt sind Nachtöffnungen an folgenden Tagen: Sonn- und Feiertage, Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend, Silvester, jeweilige Samstage vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.
Anzeige beim Ordnungsamt
Es ist eine formlose Anzeige beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg per E-Mail an OA-Gewerbeueberwachung@stadt.nuernberg.de mindestens zwei Wochen, idealerweise vier Wochen vor dem geplanten Termin erforderlich.
Folgende Angaben sind für die Anzeige ausreichend:
- Bezeichnung
- Adresse und Betreiber der Verkaufsstelle
- Tag der Öffnung
- Öffnungszeit
- Name der anzeigenden Personen mit Telefonnummer und/oder E-Mailadresse
Die Nachtverkaufsöffnungen können online beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Kommunale Einkaufsabende
2025 ist wie in den letzten Jahren ein langer Verkaufsabend am Tag der Eröffnung des Nürnberg Christkindlesmarktes, 28.11.2025, vorgesehen. Händlerinnen und Händler im Jahr 2025 im gesamten Stadtgebiet bis 22 Uhr öffnen.
Im Jahr 2026 wird das Angebot auf zwei Termine ausgeweitet: Neben dem Eröffnungstag des Christkindlesmarkts am Freitag, 27. November 2026, dürfen die Geschäfte zusätzlich am Samstag, 24. Oktober 2026, jeweils bis 22 Uhr geöffnet haben.
Verkaufsoffene Sonntage 2026 – Nutzen Sie die Gelegenheit!

Verkaufsoffene Sonntage, bieten eine einmalige Chance, die Innenstadt in einer ganz besonderen Atmosphäre zu erleben. Diese Tage sind nicht nur ein Erlebnis für die Besucherinnen und Besucher, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit für Unternehmen, ihr Geschäft ins Rampenlicht zu stellen, neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu steigern.
Die verkaufsoffenen Sonntage schaffen mit ihren besonderen Anlässen einen zusätzlichen Mehrwert für die Geschäfte, die Stadt und alle Beteiligten. Je mehr Unternehmen mitmachen, desto lebendiger wird das Einkaufserlebnis und desto mehr Besucher zieht es an. Gemeinsam können wir eine einladende und attraktive Atmosphäre schaffen, die zum Bummeln und Verweilen einlädt. 2026 ermöglicht die Stadt dem Einzelhandel in der Innenstadt zwei Sonntagsöffnungen:
- 22. März 2026 zum Ostermarkt
- 27. September 2026 anlässlich des Herbstmarkts und des Altstadtfests
Die Verkaufsstellen innerhalb der Stadtmauer können an diesen Tagen von 13 bis 18 Uhr öffnen. Seien Sie dabei und machen Sie den verkaufsoffenen Sonntag zu einem Erfolg für Ihr Geschäft und unsere Stadt!

Handels- und Gewerbeverein Erlebnis Nürnberg
In der Innenstadt habe sich zahlreiche Einzelhändler und andere Gewerbetreibende zu Interessengemeinschaften zusammengeschlossen. Größte Interessensgemeinschaft ist Erlebnis Nürnberg, die auch seitens der Stadt Nürnberg unterstützt wird. Sie organisieren gemeinsam Citymarketing- bzw. Stadtteilmarketingaktivitäten, um zu einer Verbesserung der Standortattraktivität beizutragen.
Mit dem Ziel nachhaltig Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu schaffen, wird die Stadt kontinuierlich weiterentwickelt und gestaltet. .

Baustellen
Die Stadt Nürnberg investiert viel in die Erneuerung des öffentlichen Raums. SÖR stellt zahlreiche Informationen dazu zur Verfügung.

Kontinuierliche Stadtgestaltung
Wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Innenstadt ist die Stadtgestaltung. Hier wird an vielen Stellen geplant, vorbereitet und umgesetzt.

Nürnberger Quartiere
Wer Lust hat auf eigene Faust versteckte Fotospots, Tipps zu kleinen Läden, hippe Bars und Galerien zu erleben, sollte unbedingt durch die Web-App der Nürnberger Quartiere ausprobieren..

Einkaufsstraßen in der Altstadt
Was ist wahrer Luxus? In Nürnberg den Augenblick genießen und darüber die Zeit vergessen. Über den Wochenmarkt bummeln, die angesagtesten Modelabel besuchen, ungewöhnliches Design oder besondere Unikate entdecken. Wie ein Dreieck aus Mode, Lifestyle und Luxus spannt sich eine der größten Fußgängerzone Europas durch Nürnbergs historische Altstadt.

NÜRNBERG CARD
Die Karte kombiniert praktisch und nachhaltig alles von Museumsbesuchen bis hin zur Fahrt mit dem ÖPNV. Die NÜRNBERG CARD + Fürth ermöglicht den Eintritt in 30 Attraktionen, wie beispielsweise in die Top-Sehenswürdigkeiten wie Kaiserburg, Albrecht-Dürer-Haus, DB Museum oder das Ludwig Erhard Zentrum in Fürth. Zudem erhalten Nutzer und Nutzerinnen der Karte 50 Prozent Rabatt auf verschiedene Aktivitäten von Partnern, wie z. B. auf Führungen durch die Historischen Felsengänge. Ebenfalls inkludiert ist für 48 Stunden die Nutzung des ÖPNV (U-Bahn, Bus, Tram, S-Bahn) in den Tarifzonen 100 und 200.

Nürnberger Einkaufsstraßen
Mit einer der größten Fußgängerzonen Europas, viel Gastronomie, Kultur und berühmten Sehenswürdigkeiten wie der Kaiserburg lädt Nürnbergs Innenstadt zum Einkaufsbummel ein.

Tägliche Besorgungen können Sie auf dem Wochenmarkt auf dem Hauptmarkt erledigen. Verschiedene saisonale Märkte wie der Christkindlesmarkt oder der Ostermarkt sind wichtige Meilensteine im Nürnberger Veranstaltungsjahr. Neben den großen Märkten gibt es übers ganze Jahr verteilt kleinere Designmärkte, bei denen Künstler ihre kreativen Produkte anbieten.
Sie möchten in der Innenstadt einkaufen? Dafür gibt es zahlreiche Parkhäuser. Genau so gut können Sie auf die Parkplatzsuche verzichten und eine der vielen Alternativen zum eigenen Auto nutzen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf dem Rad ist das Zentrum sehr gut zu erreichen. Hier sind die Wege meist kurz.
In 19 Parkhäusern im Zentrum stehen über 5.500 Parkplätze bereit. Weitere Plätze befinden sich außerhalb der Stadtmauer. Reservieren Sie sich per Website oder App ein Leihauto. Mobilpunkte verbinden die Leihautos mit Fahrrädern und dem öffentlichen Nahverkehr.
Die Karte und eine Liste der Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen finden Sie auf der Seite des Verkehrsplanungsamts.
Für Ihr Rad finden Sie viele Stellplätze in der Nähe der Fußgängerzone, etwa den Fahrradspeicher hinter dem Hauptbahnhof. Hinzu kommen weitere Abstellanlagen in der Innenstadt und Radständer an fast allen VAG-Haltestellen. Oder Sie leihen sich ein Mietfahrrad aus. Das geht an zahlreichen Stationen rund um die Uhr: Einfach die App herunterladen, registrieren und losradeln!
Fahren Sie bequem mit Bus, Straßenbahn, U-Bahn oder S-Bahn in die Innenstadt und nutzen Sie eine der vielen Haltestellen für Ihr Einkaufs-Erlebnis.

