Außenbestuhlung/ Tisch und Stuhlaufstellungen

Tisch- und Stuhlaufstellungen werden durch das Liegenschaftsamt nur genehmigt, wenn auf den öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend Platz für Fußgänger und Sicherheitsabstand zu Radwegen verbleibt. Auf die im unteren Bereich in den weiterführende Informationen befindlichen Flyer zu Gestaltungsempfehlungen "Genießen im Freien" und "Sondernutzungen in Nürnbergs Altstadt" wird hingewiesen.
Die Verwendung von Heizpilzen und anderen Heizungen, sowie das Aufstellen von Zelten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.
Sollte der Bereich der Tisch- und Stuhlaufstellung auch zum Ausschank von alkoholischen Getränken (Freischankflächen) genutzt werden, ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis durch das Ordnungsamt erforderlich.
Zur Genehmigung von Freischankflächen, die größer als 40m² sind, ist grundsätzlich die Bauordnungsbehörde zuständig.

Ablauf

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Bearbeitungsdauer

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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