Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Außenbestuhlung/ Tisch und Stuhlaufstellungen

Beschreibung

Tisch- und Stuhlaufstellungen werden durch das Liegenschaftsamt nur genehmigt, wenn auf den öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend Platz für Fußgänger und Sicherheitsabstand zu Radwegen verbleibt. Gestaltungsempfehlungen finden Sie in unserern beiden Flyern „Gestaltungsleitlinie Innenstadt“ und „Sondernutzungen in Nürnbergs Altstadt“.
Die Verwendung von Heizpilzen und anderen Heizungen, sowie das Aufstellen von Zelten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.
Sollte der Bereich der Tisch- und Stuhlaufstellung auch zum Ausschank von alkoholischen Getränken (Freischankflächen) genutzt werden, ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis durch das Ordnungsamt erforderlich.
Zur Genehmigung von Freischankflächen, die größer als 100m² sind, ist grundsätzlich die Bauordnungsbehörde zuständig.

 

Eine Beantragung ist schriftlich per Post, Fax, Mail, online oder durch persönliches Erscheinen möglich.

Antragstellung im Bereich der Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

  • Lageplan 1:1000 und
  • Skizze der beabsichtigten Nutzung

Ab Vorliegen des vollständigen Antrags muss mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden.