A-Klassen

Detailaufnahme eines Motorradlenkers.


Klasse AM

entspricht der Ziffernklasse 4 oder der Klassen M und S ab 01.01.1999.

Piktogramm Führerscheinklasse AM

Die Führerscheinklasse AM berechtigt Sie, folgende Fahrzeuge zu führen:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³).
  • Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Leistung von nicht mehr als 4 kW oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³. Die Leermasse (ohne Batterien) der Leichtkraftfahrzeuge darf 350 kg nicht übersteigen.

Zusätzlich dürfen unter bestimmten Bedingungen folgende Fahrzeuge geführt werden:

  • Lastendreiräder (dreirädrige, einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg), wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28.2.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Weitere Informationen zur Klasse AM

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Die Klasse AM wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse AM wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Klasse A1

entspricht der Ziffernklasse Klasse 1b oder der Klasse A1 ab 01.01.1999.

Piktogramm der Führerscheinklasse A1

Die Führerscheinklasse A1 berechtigt Sie, folgende Fahrzeuge zu führen:

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 kW.

Weitere Informationen zur Klasse A1

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Die Klasse A1 wird unbefristet erteilt.
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dürfen auch Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden.
  • Zur Erteilung der Klasse A1 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Klasse A2

entspricht der Ziffernklasse Klasse 1a oder der Klasse A beschränkt ab 01.01.1999.

Piktogramm der Führerscheinklasse A2

Die Führerscheinklasse A2 berechtigt Sie, folgende Fahrzeuge zu führen:

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg auf maximal 70 kW beschränkt.

Weitere Informationen zur Klasse A2

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 dürfen auch Fahrzeuge der Klassen A1 und AM gefahren werden.
  • Die Beschränkung entfällt nach dem Ablauf von zwei Jahren und Bestehen einer praktischen Prüfung. Es dürfen dann Fahrzeuge der Klasse A unbeschränkt gefahren werden. (Für Führerscheine der alten Klasse 1a ist eine Prüfung erforderlich, um die Fahrberechtigung für Klasse A unbeschränkt zu erhalten.)

Klasse A

entspricht der Ziffernklasse Klasse 1 oder der Klasse A unbeschränkt ab 01.01.1999.

Piktogramm der Führerscheinklasse A

Die Führerscheinklasse A berechtigt Sie, folgende Fahrzeuge zu führen:

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h und einer Nennleistung von mehr als 15 kW.

Weitere Informationen zur Klasse A

  • Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg)
  • Die Klasse A mit Schlüsselzahl 80 kann bereits ab dem 21. Lebensjahr beantragt werden. Diese berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A und Kraftfahrzeugen der Klassen AM,A1 und A2.
  • Der A80 geht mit Vollendung des 24. Lebensjahr automatisch, ohne Prüfung, zu der vollständigen Klasse A auf.
  • Eine Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A nach Ablauf von zwei Jahren ist nur möglich, wenn Sie das 20. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall ist jedoch eine verkürzte praktische Ausbildung in einer Fahrschule mit anschließender verkürzter Prüfung notwendig.
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A dürfen auch Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und AM gefahren werden.
  • Die Klasse A wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse A wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Antragsstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

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