Wie alt muss ich sein um den Antrag stellen zu können?
Der Antrag kann ab 16 ½ Jahren gestellt werden.
Ab wann kann ich frühestens die Prüfungen ablegen?
Die Theorieprüfung können Sie frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen. Die Praxisprüfung können Sie frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.
Was muss ich bei meinen Begleitpersonen beachten?
• Im Antrag muss mindestens eine Begleitperson benannt werden. • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. • Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen deutschen/EU/EWR/schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 sein. • Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburger Punktekonto) stehen haben.
Brauche ich für den Antrag die Zustimmung meiner Eltern?
Ja, die Erziehungsberechtigten müssen sowohl dem Antrag als auch der/den Begleitperson/en zustimmen.
Wann erhalte ich die Prüfbescheinigung?
Die Prüfbescheinigung erhalten Sie vom Prüfer direkt nach bestandener Praxisprüfung. Wenn Sie bei der Prüfung noch keine 17 Jahre alt sind können Sie ab Ihrem 17.
Geburtstag die Prüfbescheinigung bei uns in der Führerscheinstelle abholen. Wenn Sie in mehr als einer Führerscheinklasse die Prüfung bestanden haben erhalten Sie die Prüfbescheinigung ab Ihrem 17. Geburtstag bei uns in der Führerescheinstelle.
Die Prüfungsbescheinigung gilt nur im Inland und ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Sie kann bis zu 3 Monate danach (ohne Begleitperson) genutzt werden.
In welchen Ländern ist begleitetes Fahren ab 17 erlaubt?
Nur in Deutschland und Österreich.
Wann erhalte ich meinen Kartenführerschein?
Normalerweise erhalten Sie den Kartenführerschein etwa eine Woche nach dem 18. Geburtstag. Die Bundesdruckerei schickt Ihnen diesen direkt per Einschreiben zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie noch einen anderen Kartenführerschein besitzen (z.B. Traktor, Moped etc.), dann kommen Sie bitte Ihren neuen Kartenführerschein bei uns abholen und bringen den alten Führerschein mit.
Sofern Sie Ihren Führerschein direkt am 18. Geburtstag benötigen, besprechen Sie dies bis spätestens 4 Wochen vor dem Geburtstag mit unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Hierfür wird unter Umständen eine gesonderte Bearbeitungsgebühr erhoben.
Wo erhalte ich meinen Kartenführerschein?
In der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg.
Dafür benötigen Sie einen Termin, den Sie hier bequem online buchen können. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Der Antrag kostet 57,49 Euro. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse A1 kostet der Antrag 51,60 Euro. Für jede beantragte Begleitperson fallen weitere 9,- Euro an (in beiden oben genannten Fällen).
Wie lange dauert es, bis ich einen Termin zur Fahrprüfung bekomme?
Nach Bearbeitung des Antrages und Überprüfung der Begleitpersonen werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle übersandt. Gleichzeitig wird die Fahrschule informiert. Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen bei der Prüfstelle vorliegen.
Was soll ich machen, wenn ich meine Fahrprüfung außerhalb von Nürnberg/Fürth/Erlangen ablegen will?
In diesem Fall müssen Sie den Antrag bei uns persönlichen in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg stellen.
Dafür benötigen Sie einen Termin, den Sie hier bequem online buchen können. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Bei alleinerziehendem Elternteil: Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen/hochzuladen.
Bei rosa/grauem Führerschein einer Begleitperson: Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese sollte vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt beim Antrag mit hochzuladen.
Falls Sie schon in Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Wenn Sie bereits die Klasse A1 besitzen, müssen Sie keinen Sehtest (falls nicht älter als 2 Jahre) und keine Ausbildung in Erster Hilfe nachweisen.
Falls Sie für eine andere Person den Antrag stellen: Benötigen Sie eine Bevollmächtigung von der Person für die Sie den Antrag stellen. Darüber hinaus Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument dieser Person.
Zudem benötigt die antragstellende Person nach Abschluss des Online–Dienstes einen Termin bei der Führerscheinstelle zur „Identifizierung/Authentifizierung“. Bei diesem Termin ist ein gültiges Ausweisdokument (Pass, Personalausweis etc.) vorzulegen.
Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über ein Mein Nürnberg-Konto
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes Mein Nürnberg-Konto.
Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen.
Liegt Ihr aktueller Hauptwohnsitz zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Führerscheinstelle.
Mit
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches Mein Nürnberg-Konto an. Danach können Sie den Antrag online stellen.
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, kommen Sie gerne in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg vorbei (unter Einhaltung der aktuellen Corona Regeln).
Dafür ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
Hier können Sie bequem einen Termin Online buchen. Bitte bringen Sie Ihre Terminbestätigung (Papier oder mobil) mit.
Kopien der Personalausweise/Reisepässe der Sorgeberechtigten (Vorder- und Rückseite)
Kopien der Führerscheine und Personalausweise/Reisepässe der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)
Besondere Fälle bei der Antragstellung
Bei alleinerziehendem Elternteil: Sollte ein Elternteil alleinerziehend sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichtes bzw. die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
Bei rosa/grauem Führerschein einer Begleitperson: Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Führerschein alten Rechts (rosa/grau) einer Begleitperson nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese sollte vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt beim Antrag mit hochzuladen.