Klassen L und T

Traktor


Klasse L

entspricht einem Teil der Ziffernklasse 5.

Piktogramm Führerscheinklasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte

Weitere Informationen zur Klasse L

Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermilchwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Die Klasse L wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse L wird nur eine theoretische Prüfung benötigt.
  • Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Klasse T

entspricht einem Teil der Ziffernklasse 2.

Piktogramm der Führerscheinklasse T

Zugmaschinen, die mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Weitere Informationen zur Klasse T

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt die Fahrerlaubnis auf eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h beschränkt.
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse T dürfen auch Fahrzeuge der Klassen AM und L gefahren werden.
  • Die Klasse T wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse T wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Antragstellung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Hinweis

Falls die Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 1. Januar 1999 erteilt wurde: Auf gesondertem Antrag, der nachweist, dass der Antragsteller in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb tätig ist, kann beim Tausch in den Kartenführerschein die Klasse T prüfungsfrei zugeteilt werden. Ein Tätigkeitsnachweis ist vorzulegen. Diesen erteilt in der Regel der Bauernverband oder die Ämter für Landwirtschaft und Ernährung.

Mehr zum Thema

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/klasse_l.html>