Straße der Kinderrechte

Referat für Jugend, Familie und Soziales

Fonds für Stadtteilkooperation

Engagierte Arbeitnehmerinnen beim Corporate Volunteering Tag "In Aktion" 2017 © Tanja Elm / Stadt Nürnberg

Mit dem Fonds für Stadtteilkooperation fördern wir gemeinnützige, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Kooperationsprojekte und Maßnahmen in Quartieren mit besonderem sozialen Handlungsbedarf. Förderungen sind grundsätzlich bis maximal 2.500,-- EUR möglich.

Vorrangig werden Projekte gefördert, die den Leitlinien des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik des Referates für Jugend, Familie und Soziales und den Zielen des relevanten Förderbereiches entsprechen.

    Zuwendungen aus dem Fonds für Stadtteilkooperation sind freiwillige, einmalige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird durch die Förderrichtlinien nicht begründet. Eine Verpflichtung der Stadt Nürnberg auf weitere Förderung kann daraus nicht abgeleitet werden. Eine Förderung kann nur im Rahmen der Mittel erfolgen, die jährlich im Haushaltsplan hierfür zur Verfügung stehen. Projekte können nur einmalig gefördert werden. Dauerförderungen oder wiederholte Förderungen von Projekten sind nicht möglich.
    Auf die Förderung durch den Fonds für Stadtteilkooperation muss der geförderte Träger in geeigneter Weise hinweisen. Näheres dazu wird im Förderbescheid erläutert.

    Der schriftliche Antrag muss spätestens vier Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.

    Referat für Jugend, Familie und Soziales

    Stab Sozialraumentwicklung

    Spitalgasse 104. OG/ Zi. 340890403 Nürnberg
    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Spitalgasse+10&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>

    Jennifer Bock

    09 11 / 2 31-39 91<tel:09112313991>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=100304>

    Antragstellung