Integrationsfonds

Die Stadt Nürnberg fördert mit dem Integrationsfonds gemeinnützige, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Projekte und Maßnahmen. Federführend für die Abwicklung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens ist das Referat für Jugend, Familie und Soziales.

Es werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die einen Beitrag zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere von Neuzugewanderten, leisten und sich in die grundsätzliche Ausrichtung der kommunalen Integrationspolitik der Stadt Nürnberg einfügen.

Welche Voraussetzungen und Einschränkungen gibt es?

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Hauptsitz in Nürnberg bzw. mit in Nürnberg wirksamen Aktivitäten. Eine Förderung von natürlichen Personen ist, mit entsprechender Begründung, bei einer besonderen Bedeutung des Projekts möglich.

Anträge auf Förderung in Höhe von mehr als 10.000 € müssen bis spätestens zum 15.11. beziehungsweise zum 15.05. gestellt werden. Anträge mit einer Antragshöhe in Höhe von bis zu 10.000 € können unabhängig von den genannten Fristen eingereicht werden. Grundsätzlich gilt für alle Anträge (unabhängig von der Antragshöhe), dass der schriftliche Antrag vor Projektbeginn an das Referat für Jugend, Familie und Soziales zu richten ist. Zur Antragsstellung ist das untenstehende Formblatt zu verwenden. Die Anträge werden dem Steuerungskreis Zuwanderung gestalten im Geschäftsbereich Ref. V unter Beteiligung des Bürgermeisteramts und der Geschäftsstelle des Integrationsrats zur Abstimmung vorgelegt. Anschließend werden die Antragssteller entsprechend informiert.

Nicht gefördert werden Kosten für laufenden Bauunterhalt und Bauinvestitionen und Kosten für den laufenden Betrieb (Miete und Mietnebenkosten, Gebühren, Beiträge und Anschaffungen, die über den Bewilligungszeitraum hinaus intensiv wirken).
Geförderte Projekte und Maßnahmen und die durchführenden Organisationen können bei Bedarf im Rahmen des Steuerungskreis Zuwanderung gestalten im GB Ref. V vorgestellt werden. Eine Information des Stadtrats und/oder seiner Ausschüsse und Kommissionen bleibt vorbehalten.

Die allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen sind verbindlich einzuhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Förderung kann nur im Rahmen der Mittel erfolgen, die jährlich im Haushaltsplan hierfür zur Verfügung stehen.

Information und Antragstellung

Referat für Jugend, Familie und Soziales

Hauptmarkt 18

90403 Nürnberg


Tabea Rösch

Telefon 09 11 / 2 31-1 01 89

Telefax 09 11 / 2 31-55 10

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Anträge

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