Schwimmförderungsprogramm "Mach mit - Tauch auf!" wird fortgeführt

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

An alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 wurde zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ verteilt.

Für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, kann ein Gutschein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der unten verlinkten Internetseite zu finden.

Mein Vorschulkind besucht keine KiTa. Wo kann ich einen Gutschein beantragen?

Wenn Sie in Nürnberg wohnen, ist der SportService der Stadt Nürnberg Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie außerhalb von Nürnberg wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde (z. B. Landratsamt).

Die Gutscheine wurden zum Schulstart 2023/2024 in den KiTas und Schulen verteilt. Es kann nur für Vorschulkinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, ein Gutschein beantragt werden kann.

Wo können Kursanbietende das Antragsformular einreichen?

Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands – BLSV – können den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital einreichen. Dazu sind nähere Informationen auf der Seite des BLSV eingestellt.

Sonstige Kursanbietende (z. B. Schwimmschulen, DLRG und BRK Wasserwacht) können Antragsformulare bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreien Stadt) einreichen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Regelfall der Sitz des Anbieters bzw. Vereins. Für Anbieter mit Sitz in Nürnberg ist der SportService der Stadt Nürnberg zuständig.

Bewilligungszeitraum und Antragsfrist für Kursanbieter

Angesichts in der Praxis nur begrenzt zur Verfügung stehender Wasserflächen und langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern wird der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 verlängert. Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.

Damit verlängert sich auch die Antragsfrist für Kursanbieter. Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

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