Schwimmförderungsprogramm "Mach mit - Tauch auf!" wird fortgeführt

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

An alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 wurde zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ verteilt.

Für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, kann ein Gutschein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der unten verlinkten Internetseite zu finden.

Mein Vorschulkind besucht keine KiTa. Wo kann ich einen Gutschein beantragen?

Wenn Sie in Nürnberg wohnen, ist der SportService der Stadt Nürnberg Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie außerhalb von Nürnberg wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde (z. B. Landratsamt).

Die Gutscheine wurden zum Schulstart 2023/2024 in den KiTas und Schulen verteilt. Es kann nur für Vorschulkinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, ein Gutschein beantragt werden kann.

Wo können Kursanbietende das Antragsformular einreichen?

Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands – BLSV – können den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital einreichen. Dazu sind nähere Informationen auf der Seite des BLSV eingestellt.

Sonstige Kursanbietende (z. B. Schwimmschulen, DLRG und BRK Wasserwacht) können Antragsformulare bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreien Stadt) einreichen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Regelfall der Sitz des Anbieters bzw. Vereins. Für Anbieter mit Sitz in Nürnberg ist der SportService der Stadt Nürnberg zuständig.

Mehr zum Thema

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/sportservice_nbg/aktuell_87254.html>