Sportförderung

Die Stadt Nürnberg unterstützt förderfähige Sportvereine in verschiedenen Bereichen der Vereinsarbeit durch Zuschüsse. Auch andere Institutionen bieten Fördermöglichkeiten.
- Sportförderung der Stadt Nürnberg
- Betriebskostenzuschuss der Stadt Nürnberg
- Investitionszuschuss der Stadt Nürnberg
- Sonderzuschuss der Stadt Nürnberg zur nachhaltigen Vereinsentwicklung
- Förderung der Sportstättennutzung durch die Stadt Nürnberg
- Förderung sozialer Teilhabe - Hinein in den Sportverein
- Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Sportverein
- Sportförderung des Freistaats Bayern
- Sonstige Fördermöglichkeiten für Sportvereine
Sportförderung der Stadt Nürnberg
Die Stadt Nürnberg fördert den Breiten- und Leistungssport in Anerkennung seiner gesundheitlichen, bildungspolitischen und sozialen Bedeutung. Wichtigste Träger des Sports sind die Sportvereine und Sportverbände. Zur Bewältigung der an sie gestellten Anforderungen erhalten förderfähige Vereine Unterstützung der Kommune. Durch einen Kriterienkatalog zur Förderfähigkeit soll eine optimierte Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und eine nachhaltige Vereinsentwicklung gewährleistet werden. Die Städtischen Sportförderrichtlinien regeln Förderungsvoraussetzungen und Förderungsarten.
- Sportförderrichtlinien der Stadt Nürnberg </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/richtlinien_satzungen/sportforderrichtlinien_stand_2018-12-13.pdf> (PDF, 166 KB)
- Zuwendungsnebenbestimmungen der Stadt Nürnberg </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/zuwga_anlage-1_zuwendungsnebenbestimmungen_sps.pdf> (PDF, 189 KB)
- Formblatt Vereinskennzahlen (Fördervoraussetzung; Frist: 31.03.)
- Ausfüllhinwiese zum Formblatt Vereins-Kennzahlen </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/hinweise_formblatt_vereinskennzahlen.pdf> (PDF, 239 KB)
-
Mitgliederzuschuss
-
Jugendzuschuss
-
Unterhaltszuschuss
Grundlage für den Mitglieder- und Jugendzuschuss bildet die Bestandsmeldung an den Dachverband zum Stichtag 01. Januar.
Grundlage für den Unterhaltszuschuss bilden die beim SportService eingereichten Unterlagen zu Anzahl und Größe der Sportanlagen, für die Betriebs- und Unterhaltskosten zu tragen sind. Bitte melden Sie uns Änderungen im Rahmen des jährlichen Berichtsbogens am Jahresanfang.
- Antragsformular 2022
- Wichtige Hinweise zum Antrag 2022 </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/vereinspauschale_wichtige_hinweise.pdf> (PDF, 157 KB)
- Erklärung Lizenzeinreichung 2022 </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/vereinspauschale_erklaerung_lizenzinhaber.pdf> (PDF, 207 KB)
- Liste der anerkannten Lizenzen 2022 </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/vereinspauschale_liste_anerkannter_lizenzen.pdf> (PDF, 713 KB)
- Datenschutzhinweise </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/anlage_vereinspauschale_2019_hinsweisblatt_zum_datenschutz.pdf> (PDF, 299 KB)
- Infos zur staatlichen Förderung des Sportbetriebs (Vereinspauschale)
- Fahrtkostenzuschuss: Rundenwettkampf </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/fahrtkostenzuschuss_rundenwettkampf_ausfuellbar.pdf> (PDF, 221 KB)
- Fahrtkostenzuschuss: Deutsche Meisterschaft </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/fahrtkostenzuschuss_deutsche_meisterschaft_ausfuellbar.pdf> (PDF, 161 KB)
- Stadtmeisterschaften: Medaillen/Urkunden (Bestellformular) </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/bestellung_plakaten_urkunden_stadtmeisterschaften_neu.pdf> (PDF, 95 KB)
- Ausschreibung </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/ausschreibung_projektfoerderung.pdf> (PDF, 165 KB)
- Bewerbung (Frist: 30.09.) </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/wasbewegen_bewerbung_edit.pdf> (PDF, 186 KB)
-
Sportveranstaltungen (im Einzelfall Förderung durch geringen Beitrag zu Veranstaltungskosten bzw. Bereitstellung von Ehrenpreisen möglich)
-
Stadtmeisterschaften (Förderung durch Überlassung von Sportstätten, sowie Bereitstellung von Medaillen und Urkunden möglich)
Investitionszuschuss der Stadt Nürnberg
Ein Investitionszuschuss kann vor Durchführung der Maßnahme durch einen formlosen Antrag, der einen Kostenvoranschlag sowie eine kurze Beschreibung der Maßnahme enthält, beim SportService der Stadt Nürnberg beantragt werden. Folgende Maßnahmen bzw. Anschaffungen förderfähiger Vereine können unterstützt werden:
-
Bestandserweiterung & Bestandssicherung
(Fördersatz 45 %; zuwendungsfähige Kosten mind. 5 000 Euro)
-
Pflegegeräte zur Pflege und zum Unterhalt von Vereinssportanlagen
(Fördersatz 50 %; zuwendungsfähige Kosten mind. 1 000 Euro)
Betrifft eine Maßnahme eine Sportstätte, die von zwei oder mehr Vereinen gemeinsam genutzt wird, oder die im Zuge einer Fusion neuen Bedürfnissen angepasst werden muss, ist ein um 10 Prozentpunkte höherer Fördersatz möglich.
Bei Maßnahmen der Bestandserweiterung bzw. der Bestandssicherung ist eine zusätzliche Förderung durch den Freistaat Bayern möglich. Grundlage der städtischen und staatlichen Investitionszuschüsse sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).
Sonderzuschuss der Stadt Nürnberg zur nachhaltigen Vereinsentwicklung
Die Stadt Nürnberg stellt einen Sonderzuschuss für Unterstützungsleistungen für Nürnberger Sportvereine in Höhe von 210 000 Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf der Qualität der Vereinsarbeit: die Beratung soll intensiviert und die Personalqualität verbessert werden. Außerdem sollen Anreize dort gesetzt werden, wo sie im Hinblick auf anzustrebende Fusionen und Kooperationen von Vereinen sinnvoll sind. Auch bestimmte Angebote im Bereich Inklusion und Seniorensport können gefördert werden. Darüber hinaus wurde eine Fördermöglichkeit für Vereine geschaffen, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Krise geraten sind.
Über Zuschussanträge entscheidet der halbjährliche Beirat Sonderzuschuss.
- Sonderzuschuss Information für Vereine </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/richtlinien_satzungen/sonderzuschuss_information_fuer_vereine.pdf> (PDF, 129 KB)
- Personalkostenzuschuss: Förderantrag </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/antragsformular_personalkostenzuschuss.pdf> (PDF, 114 KB)
- Projektinitiierung: Förderantrag </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/ausschreibung_projektinitiierung.pdf> (PDF, 102 KB)
Kontakt:
Telefon 09 11 / 2 31-25 50
Förderung der Sportstättennutzung durch die Stadt Nürnberg
Für die Nutzung von städtischen Sporthallen und Freisportanlagen erhalten förderungsfähige Sportvereine günstigere Tarife mit am Jugendanteil orientierten Rabatten. Bei Bädernutzungen wird ein Zuschuss (prozentualer Anteil der Bädergebühr) gewährt. Für die Nutzung städtischer Bäder wird die Förderung direkt mit dem Eigenbetrieb NürnbergBad verrechnet. Der Zuschuss für die Nutzung nichtstädtischer Bäder kann direkt mit dem SportService abgerechnet werden.
Förderung sozialer Teilhabe - Hinein in den Sportverein
Zusammen mit allen gemeinnützigen Nürnberger Sportvereinen sollen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien Türen geöffnet werden. Im Rahmen der Aktion "Hinein in den Sportverein" werden Anschaffungen unterstützt, die über den reinen Mitgliedsbeitrag hinaus gehen, für eine aktive Teilnahme im Sportverein aber erforderlich sind. "Hinein in den Sportverein" stellt somit eine sinnvolle Ergänzung zu der Übernahme der Mitgliedsbeiträge durch Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets dar.
Alle Nürnberger Sportvereine sind nun aufgerufen, sich an der Aktion zur Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu beteiligen. Hierzu ist einmalig eine Rahmenvereinbarung mit dem SportService abzuschließen. Die Antragstellung wird ebenfalls vom Verein übernommen. Diese Unterstützungsleistung kann auch von Mitgliedern nicht förderfähiger Vereine bezogen werden (Voraussetzung: Gemeinnützigkeit).
- Hinein in den Sportverein - Infoblatt </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/broschueren_flyer/hinein_in_den_sportverein_infoblatt.pdf> (PDF, 151 KB)
- Hinein in den Sportverein - Rahmenvereinbarung </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/hinein_in_den_sportverein_rahmenvereinbarung.pdf> (PDF, 155 KB)
- Hinein in den Sportverein - Antragsformular </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/hinein_in_den_sportverein_-_antragsformular.pdf> (PDF, 176 KB)
- Informationen zu Unterstützungsleistungen für Bildung und Teilhabe
Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Sportverein
Für die Integration ist Bewegung und Sport ein wichtiger Faktor. Vereine, die offen sind, u.a. auch Flüchtlinge aufnehmen und in ihre Angebote integrieren, engagieren sich in vielfältiger Hinsicht über ihre bisherigen Aufgaben hinaus.
Die Stadt Nürnberg fördert in Kooperation mit dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) integrative Projekte und Angebote für Flüchtlinge. Kommunale Fördermittel aus dem Programm "Sport integrativ" der Stadt Nürnberg und Finanzmittel aus dem Programm "Integration durch Sport" des BLSV werden dabei gemeinsam durch den SportService verwaltet und an die Nürnberger Sportvereine vergeben.
Ausnahmen sind ein- und mehrtägige Integrationsmaßnahmen, die weiterhin gesondert und direkt beim BLSV zu beantragen sind.
- Sport integrativ - Richtlinien zur Förderung </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/richtlinien_satzungen/sport_integrativ_richtlinien.pdf> (PDF, 220 KB)
- Sport integrativ - Übersicht Förderung integrativer Maßnahmen </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/richtlinien_satzungen/sport_integrativ_uebersicht_foerdermassnahmen.pdf> (PDF, 570 KB)
- Sport integrativ - Antrag </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/sport_integrativ_antrag.pdf> (PDF, 40 KB)
- Sport integrativ - Abrechnung </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/sport_integrativ_abrechung.pdf> (PDF, 182 KB)
- Sport integrativ - Vereinsbericht </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/sport_integrativ_vereinsbericht.pdf> (PDF, 106 KB)
- Sport integrativ - Vereinsliste </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/antraege_formulare/sport_integrativ_vereinsliste.pdf> (PDF, 199 KB)
- Weitere Informationen zur Arbeit mit Flüchtlingen
Kontakt:
Telefon 09 11 / 2 31-14 075
Sportförderung des Freistaats Bayern
Neben der kommunalen Förderung haben Sportvereine zusätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) staatliche Förderung des Sportbetriebs und des Sportstättenbaus zu erhalten.
Aktuell: Mach mit! – Bewegungsförderung für Kinder 2021/2022
Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich viele Kinder in Bayern deutlich weniger bewegt, haben weniger Sport gemacht oder konnten keine Schwimmkurse besuchen. Mit den Gutscheinen, die zum Start des Schuljahres 2021/2022 verteilt wurden, will die bayerische Staatsregierung den Sportvereinen bei der Neu- und Rückgewinnung von Kindern helfen.
Mach mit – Sei fit! Gutschein für eine Sportvereinsmitgliedschaft
Die Bayerische Staatsregierung übernimmt den Jahresbeitrag für alle bayerischen Grundschulkinder des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein von 30 Euro pro Kind. Zum ersten Schultag hat jedes Grundschulkind (1. bis 4. Klasse) einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft erhalten.
Sportvereine können die eingereichten Gutscheine bei ihrem jeweiligen Dachverband (BLSV, BSSB, OSB) im Rahmen der Mitgliedermeldung abrechnen.
Vereine ohne Dachverband senden das ausgefüllte Antragsformular an die Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet 12).
Mach mit - Tauch auf! Gutschein für einen Schwimmkurs
Zum ersten Schul- bzw. Kindergartentag verteilte die Staatsregierung an Erstklass- sowie Vorschulkinder des Schul-/Kindergartenjahres 2021/2022 einen 50 EUR-Gutschein für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ (gültig bis 13.09.2022).
Wo kann das Antragsformular eingereicht werden?
Mitgliedsvereine des BLSV reichen den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital ein.
Andere Kursanbietende (z. B. Schwimmschulen, DLRG, BRK) mit Sitz in Nürnberg reichen Anträge beim SportService der Stadt Nürnberg ein.
Kontakt: sps-seepferdchen@stadt.nuernberg.de, Tel. 0911/ 231 - 3442
Sonstige Fördermöglichkeiten für Sportvereine
Für Sportvereine kann es generell lohnend sein, sich regelmäßig über die Sportförderlandschaft zu informieren, um auch über die städtischen oder staatlichen Förderpositionen hinaus Unterstützungsleistungen zu erfahren.
Projektfördermöglichkeiten
Regionale, bayernweite und bundesweite Ausschreibungen & Wettbewerbe
- Übersicht </imperia/md/sportservice_nbg/dokumente/richtlinien_satzungen/ubersicht_forderprogramme_sport_quer_2020-11-16.pdf> (PDF, 120 KB)
- Team Nürnberg - Netzwerk zur Förderung von Spitzensport und Bewegung
- Preisverleihung "Nürnberger Herz" - "Danke sagen" für Ehrenamt
- Verein zur Förderung des Sports in Mittelfranken e.V.
- Kooperationsmodell "Sport nach 1" in Schule und Verein (SAG)
- BAERchen - Kooperation von Kindergärten und Sportvereinen
- Förderdatenbank gemeinnützig-ehrenamtliches Engagement
- Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit
- Förderung integrativer Maßnahmen (Integration durch Sport)
- Förderkompass Klimaschutz (z. B. energieffiziente Technik/Beleuchtung)
- Förderung energieeffizienter Elektrogeräte
- Förderung von Klimaschutzmaßnahmen (Kommunalrichtlinie)
- Sportförderung über Mittel der EU
- Recherchemöglichkeit zur Stiftungsförderung
- Nürnberger Stiftungen
- Sterne des Sports - Förderung gesellschaftlichen Engagements
- AUF!leben (nach Corona) - Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
- Aktion Mensch - Förderung Begegnung, Kultur und Sport
Kontakt
Stadt Nürnberg - SportService
Sachgebiet Sportförderung
Telefon 09 11 / 2 31-34 42
Telefax 09 11 / 2 31-41 52
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Kontaktformular