Zensus 2022



Was ist neu?

Zensus 2022: Neue Einwohnerzahlen für Nürnberg und Fürth

Das Statistische Bundesamt hat am 25. Juni 2024 – gut zwei Jahre nach dem Zensusstichtag – die ersten Ergebnisse veröffentlicht. Demnach gibt es für Nürnberg und Fürth überraschende Ergebnisse: Für Nürnberg wurde zum Stichtag 15. Mai 2022 eine neue, amtliche Einwohnerzahl von 522.554 Personen mit Hauptwohnung errechnet. Verglichen mit der Einwohnerzahl aus dem städtischen Melderegister von 538.127 zu diesem Zeitpunkt ergibt das eine Abweichung von minus 15.573 Personen. Für Fürth errechnet das Bundesamt die neue amtliche Einwohnerzahl von 130.126 Personen und somit 2.807 Einwohner weniger zum vergleichbaren Stand aus dem Melderegister (132.933).

Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Auf dieser Basis werden Wahlkreise zugeschnitten und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf mit der amtlichen Einwohnerzahl berechnet.

Das Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth unterzieht deshalb die neuen Daten des Zensus nach Vorliegen weiterer Informationen einer gründlichen Analyse. Zukünftige Erkenntnisse, Schlussfolgerungen und Stellungnahmen rund um den Zensus 2022 veröffentlicht das Amt auf einer eigenen Seite. Dort können Sie sich auch für den Newsletter „Statistik und Wahlen“ anmelden.


Was ist der Zensus?

Wie viele Menschen leben in Deutschland? Müssen mehr Altenheime oder Schulen gebaut werden? Und gibt es genügend Wohnraum? Mit dem Zensus, auch als Volkszählung bekannt, werden diese Informationen alle zehn Jahre ermittelt. Er liefert verlässliche Bevölkerungszahlen und ermittelt Daten wie zum Beispiel Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft und Wohnsituation. Diese Daten bilden anschließend für Politik, Wissenschaft und Wirtschaft die Basis für wichtige Entscheidungen der folgenden Jahre.

Auch in Nürnberg und Fürth wurden von Mai bis August 2022 circa 6.000 Anschriften (private Haushalte, Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte) bearbeitet. Rund 50.000 auskunftspflichtige Personen wurden dabei zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Zudem wurde eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Die Zensus-Ergebnisse sollen im November 2023 veröffentlicht werden.


Der Zensus 2022 besteht aus drei Teilen:

  • einer Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Haus- und Wohnungseigentümer beziehungsweise Verwalter in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Abgabe der Auskünfte aufgefordert werden. Die Erfassung der Daten erfolgt durch die Haus- und Wohnungseigentümer beziehungsweise Verwalter selbst über eine Online-Plattform.
  • einer Stichprobenbefragung von circa zehn Prozent der privaten Haushalte in Deutschland, deren Bewohner als „auskunftspflichtige Personen“ im Laufe der Zensusdurchführung von sogenannten „Erhebungsbeauftragten“ vor Ort besucht und interviewt werden.
  • einer Vollerhebung aller Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte in den Städten und Gemeinden, wobei die Bewohner der Wohnheime wie die privaten Haushalte von den Erhebungsbeauftragten befragt werden und für die Gemeinschaftsunterkünfte die jeweiligen Einrichtungsleitungen von den Erhebungsstellen kontaktiert und zur Abgabe der Auskünfte über die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte aufgefordert werden. Die Daten werden dann von den Einrichtungsleitungen der Gemeinschaftsunterkünfte selbstständig über eine Online-Plattform erfasst.

Erhebungsstelle Nürnberg

Für den Zensus 2022 arbeiten die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren die Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Vor Ort werden kommunale Erhebungsstellen eingerichtet, die die Befragungen koordinieren und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchführen. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Die Kontrolle der Erhebungsunterlagen liegt genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgern.


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