Bundestagswahl 2021

Etwa 85.000 Deutsche mit rechtlicher Betreuung in allen Angelegenheiten waren bisher von Bundestagswahlen ausgeschlossen und dürfen am 26. September 2021 zum ersten Mal ihre Stimme abgeben. Gegen die zuvor bestandenen Wahlrechtsausschlüsse hatte die Lebenshilfe viele Jahre gekämpft. Am 29. Januar 2019 gab das Bundesverfassungsgericht der Lebenshilfe endlich recht.

Damit nun alle, die möchten, bei der Bundestagswahl auch wirklich wählen können, hat die Lebenshilfe auf ihrer Internetseite umfassend und auch in Leichter Sprache zusammengestellt, wie das mit dem Wählen geht. Dort finden Sie auch die Antworten der Parteien auf die behindertenpolitischen Fragen der Lebenshilfe in Leichter und in schwerer
Sprache.

Und nicht vergessen: Wir gehen wählen, weil Menschlichkeit und Vielfalt zählen!

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