Die Stadt Nürnberg arbeitet aktiv am Aufbau einer nachhaltigen Infrastruktur, an der Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur und an der Stärkung von Forschung, Entwicklung sowie Innovation und hat die Erweiterung des Zugangs zu moderner Informations- und Kommunikationstechnologie zum Ziel.
Förderung des Aufbaus einer widerstandsfähigen Infrastruktur
09_001Beschäftigtenanteil im IKT-Sektor am Standort Nürnberg
Trend: Vorteilhafte Entwicklung (steigt)
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Beschäftigten der Informations- und Kommunikationswirtschaft an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Standort Nürnberg dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Der Informations- und Kommunikationssektor beinhaltet folgende Unterzweige:
Verlagswesen; Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik; Rundfunkveranstalter; Telekommunikation; Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie; Informationsdienstleistungen (Quelle: WZ 2008; Statistik der Bundesagentur für Arbeit).
Der IKT-Sektor wird in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen als Indikator für eine zukunftsfähige Wirtschaft herangezogen, ein starker IKT-Sektor kann deshalb zu nachhaltiger Entwicklung beitragen. Die Entwicklung, Nutzung und Kommerzialisierung der Digitalisierung ist für die Wettbewerbsfähigkeit und für eine dynamische, wissensbasierte Wirtschaft von entscheidender Bedeutung geworden.
SDG-Ziel
SDG 09 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Unterziel
Förderung des Aufbaus einer widerstandsfähigen Infrastruktur
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Es handelt sich um amtliche Daten, die quartalsweise erhoben werden. Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmenden einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Die zur Datenabgabe verpflichteten Betriebe werden mit all ihren Mitarbeitenden am Arbeitsort einer Branche zugeordnet (im Fall dieses Indikators Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig der Wirtschaftsabteilung "Information und Kommunikation"). Handelt es sich bei dem Betrieb zum Beispiel um ein Rechenzentrum, werden alle Beschäftigten des Rechenzentrums in diesen Indikator miteingerechnet - also auch diejenigen, die z.B. in der Kantine, in der Personalabteilung oder im Fuhrpark arbeiten. Andererseits gibt es in Nürnberg z.B. Online-Banken, die einen hohen Beschäftigtenanteil mit IT-Kompetenz haben, aber nicht in diesen Indikator einfließen, sondern komplett der Wirtschaftsabteilung "Finanz- u. Versicherungs-Dienstleistungen" zugeordnet sind. Der Indikator ist daher mit gewissen Einschränkungen geeignet, Aussagen über die IT-Kompetenz am Standort Nürnberg zu treffen.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Erhöhung
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Mit anhaltendem Bedeutungszuwachs des Informations- und Kommunikationssektors im Wirtschaftsgeschehen sollte der Indikator schritthalten und in den nächsten Jahren leichte Wachstumsraten aufweisen.
Berechnungsformel
(Anzahl der Beschäftigten der Informations- und Kommunikationswirtschaft am Arbeitsort
/ Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort insgesamt)
* 100
Erweiterung des Ausbaus und Zugangs zu OZG-relevanten Online-Diensten (Online-Zugangs-Gesetz OZG)
09_002OZG-relevante Online-Dienste
Trend: Vorteilhafte Entwicklung (steigt)
Definition
Der Indikator gibt die Anzahl der OZG (Onlinezugangsgesetz)-relevanten Online-Dienste an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Durch kundenfreundliche digitale Serviceangebote vermeidet die Stadt Nürnberg Papier, den Weg zum Amt oder ein aufwendiges Hin und Her von Rückfragen. Zudem können beispielsweise Bürger*innen mit Einschränkungen leicher Leistungen der Stadt beantragen. Denn digitale Angebote können zum Teil mit verschiedenen Schriftgrößen oder Kontrasten angezeigt oder durch externe Webtools leichter übersetzt werden. Das Onlinezugangsgesetz (abgekürzt OZG) stärkt den Anspruch von Bürger*innen, der Wirtschaft sowie Verbänden auf diese Leistungen, welche die Stadtverwaltung in großer Breite und zunehmend zur Verfügung stellt.
SDG-Ziel
SDG 09 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Unterziel
Erweiterung des Ausbaus und Zugangs zu OZG-relevanten Online-Diensten
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Die Stadt Nürnberg meldet dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales regelmäßig die Anzahl der Onlinedienste, die laut Onlinezugangsgesetz relevant sind. Die Meldungen werden im sogannten "Dashboard Digitale Verwaltung" dargestellt. Auf diesem wiederum beruhen die hier gemachten Angaben.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Die Stadt Nürnberg stellt nicht nur Onlinedienste bereit, sondern optimiert immer wieder deren Kundenfreundlichkeit sowie die dahinterliegenden Arbeitsprozesse. Die reine Anzahl der Onlinedienste ist daher noch kein ausreichendes Maß für deren Qualität, die der Stadt Nürnberg sehr wichtig ist.
Variabilität/Zäsuren/Datensprünge
In der Regel wird die Anzahl der durch die Stadt Nürnberg bereitgestellten und laut Onlinezugangsgesetz relevanten Onlinedienste zu Beginn eines jeden Kalendermonats aktualisiert.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Erhöhung
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Um die Qualität der Onlinedienste weiter zu erhöhen, begutachtet die Stadt Nürnberg diese immer wieder. Dabei werden zum Teil auch Onlinedienste zusammengelegt oder nicht mehr benötigte abgeschalten. Daher kann gegebenenfalls auch mit einer Angebotsverringerung eine Qualitätsverbesserung verbunden sein.
Erweiterung des Ausbaus und Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien
09_003Breitbandverfügbarkeit
Trend: Keine eindeutige Entwicklung
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Haushalte mit einer Breitbandversorgung mit mindestens 1.000 Mbit/s an allen Haushalten der Stadt Nürnberg dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Unter "Breitband" versteht man einen Internetzugang mit einer hohen Datenübertragungsrate. Eine verbindliche Definition gibt es nicht, da die Anforderungen an die Datenübertragungsraten stetig steigen. Auf Grundlage der Next Generation Access (NGA)- Rahmenregelung der EU gelten Gebiete, die nicht über eine Versorgung von mindestens 100 Mbit/s verfügen, als nicht ausreichend versorgt. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, einen flächendeckenden Ausbau (100%) mit Gigabit-Netzen (1.000 MBit/s) bis zum Jahre 2025 zu erreichen.
Flächendeckender Breitbandausbau trägt einen Teil zu sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe bei und ist Innovationstreiber in der Wirtschaft.
SDG-Ziel
SDG 09 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
Unterziel
Erweiterung des Ausbaus und Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Der Breitbandatlas für Deutschland wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom TÜV Rheinland erstellt. Die Datenbasis für die Versorgungsraster bilden die freiwilligen Datenlieferungen der Breitbandanbieter zur Breitbandversorgung in Deutschland.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Da es sich um freiwillige Angaben der Breitbandanbieter handelt, sind Abweichungen in der Realität möglich.
Der Indikator gibt lediglich den Ausbau "bis zur Haustüre" an, vor allem viele ältere Mehrparteien- und Mehrfamilienhäuser sind noch nicht mit der nötigen Hardware ausgestattet, um das volle Potenzial abzurufen. Hierfür tragen die Betreiber keine Verantwortung. Es beeinträchtigt jedoch die tatsächlich erhältliche Geschwindigkeit für die Endkund*innen.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Erhöhung
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Auch wenn es in Stadtteilen durchaus Unterschiede gibt, so ist die Breitbandverfügbarkeit im Stadtgebiet Nürnberg insgesamt gut.
Berechnungsformel
(Anzahl der Haushalte mit Breitbandversorgung (≥ 1.000 Mbit/s)
/ Anzahl der Haushalte insgesamt)
* 100